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BSVÖ: Tag der Sehbehinderung am 6.6. 2023

  • Tag der Sehbehinderung © BSVÖ

Theoretisch „ja“, praktisch „leider nein“, das scheint die große Überschrift zu sein. Denn theoretisch haben blinde und sehbehinderte Menschen die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen. Theoretisch hat niemand etwas gegen einen chancengleichen Zugang zum Arbeitsplatz. Und theoretisch finden alle barrierefreie Webseiten gut. Dass es in der Praxis dann aber doch vor Barrieren, Ablehnungen, Sackgassen und Baustellen wimmelt, ist aber ebenso ein Fakt.

Der 6. Juni ist "Sehbehindertentag" und das seit 1998. Initiator zu diesem Aktionstag war der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, der vor 25 Jahren sehbehinderte Menschen mit in die Satzung aufnahm. Auch in Österreich wird der Tag jedes Jahr zum Anlass genommen, um auf die bestehenden Probleme zu zeigen und eine Verbesserung der Situation zu fordern.

 

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich als größte Selbsthilfeorganisation für blinde und sehbehinderte Menschen im Lande, lässt den Tag natürlich auch nicht ungenutzt, den Finger in die Wunden zu legen.

 

Bildungslotterie

 

„Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir!“, ist ein Spruch, den alle unmotivierten Volksschüler:innen früher oder später um die Ohren geschmissen bekommen. Aber was, wenn das mit dem Lernen gar nicht so recht klappen mag, weil die Voraussetzungen einfach nicht gegeben sind? Fehlendes pädagogisches Fachpersonal, fehlende barrierefreie Unterlagen, Ressourcen, die schon lange so trocken liegen wie der Neusiedlersee im August feuern die Problematik an. Blinde und sehbehinderte Menschen müssen ganz selbstverständlich und niederschwellig Zugang zu Grund-, Weiter- und Fortbildung haben, müssen an Bildungseinrichtungen akzeptiert und gefördert werden und die Chance haben, das eigene Potential zu entfalten. Dafür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden und die notwendigen Unterstützungen geleistet sein.

 

Erst dieses Jahr gelang dem Klagsverband in Kooperation mit dem BSVÖ und anderen Interessenvertreterorganisationen ein wichtiger Schritt in Sachen Inklusion: einer Verbandsklage gegen die Republik wurde in erster Instanz festgehalten, dass Schüler:innen mit Behinderungen beim Bildungszugang diskriminiert werden. Der Grund: Lernende mit Sinnenbehinderungen haben keinen Anspruch auf Persönliche Assistenz wie es bei Kindern ab Pflegestufe 5 mit körperlicher Behinderung bisher der Fall war. Nun, da das Urteil die Diskriminierung anerkennt, müssen weitere Schritte folgen, die Situation zu verbessern. Dass damit nicht alle Probleme am Bildungssektor gelöst sind, ist klar. Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ zeigt sich dennoch glücklich über das wichtige Signal: „Auch sinnesbehinderte Personen haben das Recht auf Chancengleichheit in der Bildung. Manchmal kann diese Chancengleichheit nur mit Persönlicher Assistenz ermöglicht werden. Es handelt sich dabei also nicht um Luxus, sondern um eine Notwendigkeit.“

 

Mehr erfahren? Unser Folder „Bildung für alle!“ klärt offene Fragen: https://www.blindenverband.at/de/information/broschueren/1577/BILDUNG-FUeR-ALLE

 

Schaffe, schaffe, Häusle baue

Ist der Weg zu gleichberechtigter, bedarfsgerechter und qualitativ hochwertiger Bildung für blinde und sehbehinderte Menschen schon beschränkt, sieht es am Arbeitsmarkt überhaupt düster aus. Arbeitslosenzahlen von blinden und sehbehinderten Menschen sind höher, Langzeitarbeitslosigkeit ist ein reales Problem und viele Unternehmen haben weiterhin Berührungsängste.

 

Sind die rechten Voraussetzungen geschaffen, macht es im täglichen Arbeitsablauf kaum einen Unterschied, ob Menschen mit oder ohne Behinderungen die Arbeitsleistung vollbringen, wissen Expert:innen. Dennoch ist der Weg zum Traumjob für viele unmöglich – verhindert durch Ausbildungshürden, Vorbehalte von Unternehmen, Fehlinformationen und Vorurteilen, die sich hartnäckig halten.

 

Mehr Infos um inklusive Arbeit finden Sie in unserem Folder „Arbeiten? Inklusiv!“: https://www.blindenverband.at/de/information/broschueren/1255/ARBEITEN-INKLUSIV 

 

Über digitale Barrieren stolpern

 

Wer versucht hat, sich ohne Maus durch eine Webseite zu navigieren, hat es wahrscheinlich schon erlebt: den Frust darüber, dass es nicht so wirklich gelingen mag. Wer blind oder sehbehindert im Netz unterwegs ist, mit Screenreadern arbeitet und Befehle über die Tastatur gibt, kennt die Pappenheimer digitaler Barrieren: Links, die ins Lehre führen, Buttons, die sich nicht aufrufen lassen, unübersichtliche Chaosstrukturen, fehlende Alt-Texte, fehlende Kontraste…die Liste lässt sich nach Belieben ergänzen. Wenn dadurch wichtige Services aber nicht mehr klappen, wenn auf Selbstbestimmtheit bei Bankgeschäften, Handysignaturen, Einkäufen, etc. verzichtet werden muss, weil Webseitencontent einfach nicht barrierefrei entwickelt wurde, hört sich der Spaß auf.

Dabei sind diejenigen, die sich um barrierefreie Angebote bemühen, auf der Gewinner:innenseite: Zufriedene Nutzer:innen, die gerne wieder kommen und auf die Inhalte, Services, Webshops auch rundum zugreifen können sind besser für’s Geschäft als abgeschreckte und verärgerte User:innen. Ganz abgesehen davon, dass es hier um Inklusion im Gegensatz zu handfester Diskriminierung geht…

 

Expert:innen im Wald digitaler Hindernisse

 

Mit Potenzial Digital ist der BSVÖ 2023 in die neue Runde gestartet und bildet Menschen zu zertifizierten Screenreader-Tester:innen aus. Diese prüfen Webseiten professionell, spüren Fehler im System auf und können qualifizierte Rückmeldung zu Barrierefreiheitsbrüchen geben.

Haben auch Sie Interesse daran, an dem Lehrgang teilzunehmen?

 

Am 12.9.2023 geht es los! Nähere Infos finden Sie unter: https://www.blindenverband.at/de/aktuelles/1823/BSVOe-Potenzial-Digital-ist-zurueck

 

 

 

 

 

 

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