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Blindenführhunde - Sicherheit und Verantwortung auf vier Beinen

Frau mit Blindenführhund unterwegs

Blindenführhunde spielen eine wesentliche Rolle, wenn es um die vollwertige, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben geht. Verlässlich finden sie überall die richtigen Wege und weichen Hindernissen und Gefahrensituationen z.B. im Straßenverkehr aus. So sorgen sie dafür, dass ihre Besitzer immer sicher und mit geringer Anstrengung an ihr Ziel kommen.

Wertvolle Begleiter

Ein ausgebildeter qualitäts- und teambeurteilter Blindenführhund kostet ca. 30.000 Euro. In Österreich gibt es derzeit vier Blindenführhunde-Schulen. Die Preise sind bei allen Schulen in etwa gleich. Pro Jahr werden ungefähr 15 Blindenführhunde für Erstversorgung und Wiederbeschaffung von den vier Schulen an Betroffene weitergegeben. Derzeit sind in Österreich zwischen 100 und 120 Personen mit solchen ausgebildeten Blindenführhunden unterwegs.

Ein zentrales Problem stellte über lange Jahre die Finanzierung von Führhunden dar. Bei berufstätigen blinden und sehbehinderten Menschen übernahm das Sozialministeriumservice etwa 60 Prozent der Kosten aus dem Ausgleichstaxenfond, die restlichen Kosten wurden von anderen Trägern (PVA, SV) übernommen. Dies stellte allerdings eine Kannbestimmung und keinen Rechtsanspruch dar, weshalb die Zuschüsse von Fall zu Fall höchst unterschiedlich gehandhabt wurden. Nicht erwerbstätige Personen (Studenten, Pensionisten, etc.) hatten bei der Führhundefinanzierung erhebliche Schwierigkeiten.

Weiters machte es einen Unterschied, welchem Sozialversicherungsträger man angehörte oder in welchem Bundesland der Antragsteller seinen ordentlichen Wohnsitz hatte.

Mit Anfang 2018 kam endlich die erfreuliche und lang geforderte Verbesserung der Finanzierungslage: Indem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Blindenführhundefinanzierung für berufstätige Personen von rund € 21.500 auf rund € 30.000 erhöht, wurde ein wichtiger Schritt getan. Ebenso wurde die Förderung auf Personen in Berufsausbildung ausgeweitet.

In anderen europäischen Staaten war man hier schon länger einen wesentlichen Schritt weiter: in Schweden werden Blindenführhunde zu 100 Prozent über Steuereinnahmen finanziert, in Deutschland, den Niederlanden und Slowenien zu 100 Prozent über die Sozialversicherungen.

Hunde mit besonderen Rechten

Nachdem ein Hund als Assistenzhund anerkannt wurde (nach bestandener staatlicher Beurteilung), erhält er einen Eintrag in den Behindertenpass seiner Besitzerin oder seines Besitzers (Antrag beim Sozialministeriumservice). Assistenzhunde zu denen gem. § 39a Bundesbehindertengesetz (BBG) Blindenführhunde, Servicehunde und Signalhunde zählen, haben somit besondere Rechte – diese erstrecken sich unter anderem auf erweiterte Zutrittsrechte und auf eine Befreiung von Maulkorb- und Leinenpflicht. Die Mitnahme von Assistenzhunden muss neben öffentlichen Verkehrsmitteln auch von Taxis durchgeführt werden. Blindenführhunde, die für ihre Besitzer einen wichtigen Beitrag zur selbstständigen Mobilität leisten, müsse diese auch in unterschiedlichste Räume begleiten dürfen. So dürfen Assistenzhunde etw auch in Krankenanstalten mitgeführt werden (mit Ausnahme von Bereichen, in denen die Mitnahme aus hygienischen Gründen nicht zulässig ist), ebenso wie in Geschäftsflächen, in denen Lebensmittel verkauft werden.

 

 

 

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