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BUNDESPRÄSIDENTENWAHL 2022 – Barrierefrei Wählen für blinde und sehbehinderte Menschen

 

Am Sonntag, den 9. Oktober 2022 findet in Österreich die Bundespräsidentenwahl statt. Gewählt werden kann aber nicht nur am Tag der Wahl an den Wahlurnen vor Ort, sondern auch wieder mittels Briefwahl. Was aber muss schon im Vorfeld beachtet werden, damit die eigene Stimme am Wahlsonntag gezählt werden kann? Und wie können blinde und sehbehinderte Menschen geheim und selbstständig wählen? In Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres hat der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) alle relevanten Vorinformationen für Sie zusammengefasst.

Als österreichische Staatsbürger:in haben Sie das Recht, zu wählen, sobald Sie das Wahlalter erreicht haben und kein Ausschlussgrund vorliegt. Dieses Recht ist unabhängig von Geschlecht, Besitz oder Religionszugehörigkeit und beinhaltet auch, dass Sie persönlich und unbeobachtet Ihre Stimme abgeben können.

Damit Sie sich schon im Vorfeld über die gegebenen Möglichkeiten informieren können, hat der BSVÖ in Kooperation mit dem Bundesministerium für Inneres alles rund um den Wahlvorgang und die Wahlmöglichkeit mittels Briefwahl zusammengefasst.

Sie haben die Möglichkeit, die gesammelten Informationen als Braille-Druck oder als DAISY-Format (Audio) von Ihrer Landesorganisation anzufordern.

Den gesamten Text können Sie aber auch im Anschluss des Artikels als PDF, als Rohtext (Word-Dokument) oder als Audio-MP3, produziert von der Hörbücherei des BSVÖ, herunterladen.

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter

 

  • Bundesministerium für Inneres

Postanschrift: Herrengasse 7, 1010 Wien

Hotline (aus dem Inland): 0800 20 22 20

Hotline (aus dem Ausland): +43-1-53126 2700

Fax: +43-1-53126 905220

E-Mail: wahl@bmi.gv.at

Internet: www.bmi.gv.at/wahlen

 

  • Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

Postanschrift: Minoritenplatz 8, 1010 Wien

Telefon: 05 01 1500 (innerhalb Österreichs)

+43-1-901150 (aus dem Ausland)

E-Mail: wahl@bmeia.gv.at

Internet: www.bmeia.gv.at/reise-services/leben-im-ausland/wahlen

 

  • jede Vertretungsbehörde (Botschaft, Generalkonsulat, Konsulat).

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