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BILDUNG FÜR ALLE!

Bildung muss inklusiv sein

  • Cover: Bildung © bsvö

Für das Leben lernen wir! Weshalb ein hochwertiges, barrierefreies Bildungsangebot für blinde und sehbehinderte Menschen eine grundlegende Voraussetzung für Chancengleichheit und Teilhabe ist, erfahren Sie hier!

Vorwort von Bildungsexperte Prof. Erich Schmid

Forderung eines inklusiven Schulsystems

Die UN-Behindertenrechtskonvention hält in Artikel 24 das Recht von Menschen mit Behinderung auf Bildung fest. Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich anerkennt dieses Recht und setzt sich dafür ein, dass es chancengleich und inklusiv umgesetzt wird. Aber noch lange haben nicht alle Menschen den gleichen Zugang zu Bildung. Menschen mit Behinderungen stehen weiterhin vor Barrieren und fehlenden Ressourcen, wenn es um Frühförderung, Aus-, Weiter-, Fort-, und Erwachsenenbildung geht. Deswegen ist ein chancengleiches Bildungssystem dringend notwendig. Damit Inklusion fixer Bestandteil der Gesellschaft werden kann und in allen Bereichen gelingt, braucht es die richtigen Rahmenbedingungen. Hier ist ein Bildungssystem, das allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu einem inklusiven und individuellen Unterricht und später zu Aus-, Fort- und Weiterbildung ermöglicht, eine wichtige Voraussetzung.

Inklusive Schulen sind ein Gewinn für alle Kinder – mit und ohne Behinderungen. Gemeinsames Lernen unterstützt sowohl die intellektuelle als auch die soziale Entwicklung und bereitet auf eine Gesellschaft vor, die offen für Diversität ist und in der auf die Bedürfnisse aller Menschen gleichermaßen eingegangen wird.

Prof. Erich Schmid

Bildungsexperte

 

Bildungsangebote und Rahmenbedingungen

Das Recht auf Bildung ist ein grundlegendes Menschenrecht.

Beim derzeitigen österreichischen Schulsystem besteht aber großer Handlungsbedarf, denn Menschen mit Behinderungen wird der Zugang zu Bildung und zur beruflichen Aus- und Weiterbildung erschwert oder sogar unmöglich gemacht. Weiterhin existieren außerdem Sonderschulen neben Regelschulen, dabei muss jedes Kind, jeder Jugendliche und jeder Erwachsene die Möglichkeit haben, qualitativ-hochwertige Bildung zu erhalten. Dass hierfür auch die Rahmenbedingungen stimmen und alle notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, muss der Staat regeln. Um allen Menschen den freien und selbstbestimmten Zugang zum Bildungsweg zu ermöglichen, ist umfangreiche Barrierefreiheit eine Grundvoraussetzung. So müssen einerseits Bildungseinrichtungen, Unterrichtsprogramme, Lehr- und Informationsmaterial für alle Menschen barrierefrei zugänglich sein. Andererseits aber benötigt es auch geschulter Lehrkräfte, Aus- und Erwachsenenbildner:innen, die auf die Bedürfnisse aller Lernenden zielgenau eingehen können und hierfür auch die notwendigen Werkzeuge zur Verfügung haben.

Barrierefreiheit ist ein Muss

Die Barrierefreiheit im und um die Bildungseinrichtung ist eine wichtige Voraussetzung für die schulische Inklusion. Voraussetzung für einen selbstbestimmten und erfolgreichen Bildungsweg ist ein Unterricht, der eine ganzheitliche Teilhabe fördert, der die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellt und individuell an die Bedürfnisse der Lernenden angepasst werden kann. Barrierefreiheit von Anfang an ist grundlegend für einen späteren Eintritt in den regulären Arbeitsmarkt.

Mängel - Defizite - Forderungen

  • Bedarfsorientierte Bildung muss bereits im Kindergarten starten
  • Ressourcen und Rahmenbedingungen müssen für ein inklusives Bildungssystem bereitgestellt werden
  • Barrieren dürfen nicht zur Einbahnstraße in Richtung Sonderschule führen
  • Ein inklusives Bildungssystem vom Kindergarten bis zur Erwachsenbildung gehört umgesetzt 

 

Grund-, Aus- und Weiterbildung

Frühförderung

Blinde und sehbehinderte Kinder sind keine Ausnahme, wenn es um Wissensdurst und Lernbereitschaft geht. Damit sie von Beginn an bestmöglich an ihren Fertigen feilen und ihren Neigungen, Interessen und Fähigkeiten nachgehen können, ist Frühförderung essenziell. Neben einer speziellen Förderung der visuellen Fähigkeiten und dem Erlernen von Strategien zur eigenständigen Orientierung und Mobilität wird die ganzheitliche Entwicklung der Kinder umfangreich unterstützt. Das bedeutet, dass die umfassende Teilhabe am sozialen Leben ein erforderlicher Bestandteil des Alltags sein muss! Integration muss schon im Kindergarten beginnen, damit alle Kinder gemeinsame Alltagserfahrungen machen können. Frühe und ganzheitliche Entwicklungsförderung blinder und sehbehinderter Kinder legt den Grundstein für den späteren Bildungsweg.

Ausbildung: Von Grundschule bis Studium

Kinder mit sogenanntem sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) haben das Recht auf inklusiven Unterricht. Jedoch ist die Teilhabe von Kindern mit Behinderung in Regelschulen vor Ort noch nicht selbstverständlich und oft mit großen Hürden verbunden. Jugendliche mit SPF, die das 11. und 12. Schuljahr an einer inklusiven Schule absolvieren wollen, müssen dies noch dazu von der Schulbehörde bewilligen lassen. Gemeinsame Lernerfahrungen sollen von Anfang an und über den Pflichtschulabschluss hinaus selbstverständlich für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung sein. Von einem inklusiven, bedarfsorientierten Unterricht profitieren alle, denn dieser macht Diversität sichtbar und fördert somit ein Gesellschaftsbild, in dem alle das Recht auf ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Miteinander haben.

Lehre, Weiter-, Fort- und Erwachsenenbildung

Noch immer passiert es, dass Jugendlichen direkt nach dem Pflichtschulabschluss Arbeitsunfähigkeit attestiert wird. Jenen jungen Menschen wird dadurch nicht nur der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt verschlossen. Eine finanziell unabhängige und somit selbstbestimmte Lebensweise wird ebenso in höchstem Maße erschwert. Aber auch für alle anderen gilt: Lehren, Weiter- und Fortbildungen sind in vielen Fällen durch fehlende Ressourcen, bauliche und digitale Barrieren und mangelndes Angebot an Möglichkeiten keine Selbstverständlichkeit. Weiterhin können Menschen mit Behinderungen nicht auf das volle Maß an Fort- und Weiterbildung zurückgreifen und erfahren auf ihrem Bildungsweg schwere Diskriminierungen. Es muss sichergestellt sein, dass lebenslanges Lernen zur Bildung und Vertiefung von Kompetenzen und Qualifikationen auch für Menschen mit Behinderungen möglich ist.

 

Ein ganzheitliches und lebenslanges Bildungsangebot für Menschen mit Behinderungen berücksichtigt unter anderem folgende Bereiche:

  • Barrierefreier Zugang zum Bildungsangebot – Design For All in allen Bereichen
  • Soziale und gesellschaftliche Inklusion im Bildungssektor statt räumlicher Segregation und Attestierung von Arbeitsunfähigkeit
  • Kompetentes, inklusionspädagogisch ausgebildetes Fachpersonal
  • Rahmenbedingungen für bedarfsorientierten Unterricht, der Talente fördert und Zukunftsperspektiven gibt

 

Die Mitarbeiter:innen im Beruflichen Kompetenzzentrum des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Wien, Niederösterreich und Burgenland wissen, wie blinde und sehbehinderte Menschen die bestmögliche berufliche Aus- und Weiterbildung erhalten. Das Team berät über Ausbildungsmöglichkeiten, stellt Hilfsmittel und barrierefreie Lernunterlagen zur Verfügung, unterstützt beim Lernen und bereitet auf Kurse vor, begleitet zu Bildungseinrichtungen und organisiert Mobilitätstrainings.

 

Persönliche Assistenz für den Schulbesuch

 

Bedarfsgerechte Persönliche Assistenz muss allen Schüler:innen mit Behinderungen offenstehen. Österreich hat sich dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass allen Kindern der gleichberechtigte Zugang zu Bildung offensteht und dass jene Gleichbehandlung in allen Bereichen des täglichen Lebens gewährleistet ist. Derzeit wird allerdings noch ein Unterschied zwischen Körper- und Sinnesbehinderungen gemacht, was sich direkt auf die Finanzierung der Persönlichen Assistenz im Unterricht auswirkt. Denn Kinder mit Sinnesbehinderungen haben unabhängig von ihrer Pflegestufe aktuell keinen Anspruch auf die Finanzierung Persönlicher Assistenz für den Schulbesuch. Das Anbieten geeigneter Hilfsmittel und die bedarfsorientierte Unterstützung durch hochwertige Persönliche Assistenz bedeutet für Menschen mit Behinderungen bessere Ausbildungschancen. Zukünftige Selbstbestimmtheit darf nicht zur Finanzierungsfrage werden!

Forderungen an ein inklusives, chancengleiches Bildungssystem

 

  • Inklusion muss in frühester Kindheit beginnen und durch inklusivpädagogisches Fachpersonal bedarfsorientiert und individuell begleitet werden.
  • Der Ausbau inklusiver Schulen in Österreich soll zur Sicherstellung einer gleichberechtigten, nicht-diskriminierenden und durch Diversität geprägten Gesellschaft führen, in der allen Menschen ein selbstbestimmter, chancengleicher Bildungsweg offensteht.
  • Barrierefreiheit und ganzheitlich angewendetes Design For All muss in allen Bereichen sichergestellt und in Absprache mit Expert:innen umgesetzt werden.
  • Die Forderungen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen müssen bei der Gestaltung eines inklusiven und zukunftsorientierten Bildungssystems oberste Priorität haben.

BSVÖ unterstützt 

Inklusive, ganzheitliche und hochwertige Bildung ist der Grundstein zur individuellen Förderung von Kompetenz und Wissen. Damit Menschen – unabhängig von Behinderungen – mit Zukunftsperspektiven in den Arbeitsmarkt eintreten und hier die Chance auf persönliche Verwirklichung finden können, ist ein Bildungssystem notwendig, das alle berücksichtigt. Individuelle Förderung von Kindesbeinen an, inklusivpädagogische bedarfsgerechte Unterstützung während der Grundschulzeit und barrierefreie, bedürfnisorientierte Ausbildungschancen darüber hinaus sind grundlegend für lebenslanges Lernen.

Selbstbestimmtes Lernen ist ein entscheidender Teil eines selbstbestimmten Lebens – blinde und sehbehinderte Menschen dürfen von diesem Recht nicht ausgeschlossen werden!  

Der BSVÖ und seine sieben Landesorganisationen setzen sich dafür ein, dass blinde und sehbehinderte Menschen ihr Recht auf einen chancengleichen Bildungsweg und somit auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, sozialen und nicht zuletzt beschäftigungsbezogenen Leben haben.

Für nähere Details zu den angebotenen Leistungen und Unterstützungen in Ihrem Bundesland sowie zu allen weiteren Informationen kontaktieren Sie bitte eine der sieben Landesorganisationen. Der BSVÖ ist in allen Bundesländern vertreten.

Kommentar Dr. Wolf

Inklusion ist ein lebensüberspannendes Thema. Die ersten beiden Lebensjahrzehnte und damit auch die Schulzeit sind dabei entscheidend, ob Menschen mit Behinderungen später ihren persönlich passenden Platz in der Gesellschaft finden. Ebenso sind Aus- und Weiterbildung wesentliche Voraussetzungen für ein erfülltes Berufsleben. Wir fordern daher faire Bildungschancen für Menschen mit Behinderungen.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) ist eine spendenbasierte, gemeinnützige Selbsthilfeorganisation ohne Bindung an eine Partei oder Konfession. Die Bemühungen und Unternehmungen des BSVÖ und seiner sieben Landesorganisationen in allen Bundesländern sind durch den Leitgedanken bestimmt, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und dadurch dazu beizutragen, dass blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Der BSVÖ ist in folgenden Bundesländern vertreten: Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien (Sitz auch für Niederösterreich, Burgenland). Insgesamt steht er für die Interessen und Rechte von rund 318.000 blinden und sehbehinderten Menschen in Österreich ein.

Gefördert aus den Mitteln der Sozialversicherung

Impressum:

Herausgeber: Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ)

Konzept, Text, Grafik: Haslinger, Keck. PR in Kooperation mit dem Referat für Öffentlichkeitsarbeit des BSVÖ

Druck: Salzkammergut Druck, www.salzkammergut-druck.at

Fotos: Adobe Stock, Erich Schmid, BSVWNB/Thomas Exel, bmvit/Johannes Zinner

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