E-Mopeds vom Radweg auf die Straße: endlich Vorrang für sichere Mobilität?
Eine der wichtigsten Forderungen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) der letzten Jahre geht in Erfüllung: Mit strengeren Gesetzen für E-Mopeds, E-Roller und E-Bikes werden Gefahrenpotenziale für blinde und sehbehinderte Menschen entschärft. Man darf auf grünes Licht für sichere Mobilität hoffen.
„Sichere und selbstbestimmte Mobilität ist für alle Menschen essenziell. Für blinde und sehbehinderte Verkehrsteilnehmende, die sich nicht visuell orientieren und Gefahren oft erst zu spät wahrnehmen können, ist es besonders wichtig, dass sie auf Sicherheit im Straßenverkehr und auf Fußwegen vertrauen können“,
hält Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ, fest.
„Gerade bei den geräuscharmen E-Mopeds und E-Scootern ist es gehäuft zu Konflikten gekommen. Rücksichtsloses Fahrverhalten, zu schnelles Fahren auf allen möglichen Wegen oder auch die Missachtung der Straßenverkehrsordnung haben die sichere Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen vor allem in Städten mit hohem Verkehrsaufkommen bedroht. Unfälle waren keine Seltenheit.“
Neue Definition, schärfere Regeln
Schon im Sommer 2025 war es dann angekündigt worden: das Aus für die gesetzliche Einordnung von E-Mopeds als Fahrräder. Nun präsentierte Verkehrsminister Peter Hanke der SPÖ einen Entwurf zur Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Kraftfahrgesetzes (KFG) und des Führerscheingesetzes (FSG), der für größere Sicherheit im Verkehr sorgen soll. Bisher konnten E-Mopeds ohne Führerschein, Kennzeichen oder Helm gelenkt werden – mit der Novelle sollen sie nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kraftfahrzeuge gelten. Radwege sind somit Tabu, dafür sind Nummerntafel, Führerschein, Versicherung und Helm Pflicht. Auch für E-Scooter und E-Bikes wird es neue Regeln geben. Sie werden nicht mehr als Kleinfahrzeuge, sondern als Fahrzeuge definiert, was neue Pflichten mit sich bringt (Klingel und Blinker) und die Mitnahme von Menschen oder Gütern verbietet. Ob die halsbrecherischen Fahrten von gleich mehreren Menschen auf nur einem E-Scooter, wie sie in den letzten Jahren gang und gäbe waren, nun der Geschichte angehören werden, wird sich zeigen.
Im Interesse der Sicherheit
Der BSVÖ hat die Forderung nach einer Verbesserung der Verkehrslage seit Aufkommen der E-Mobilität immer wieder gestellt. Geräuscharme Fahrzeuge sind für Menschen, die sich nicht an visuellen Reizen auf offener Straße orientieren, erst sehr spät wahrnehmbar. Was bei Kraftfahrzeugen als akustisches Warnsystem nicht zuletzt auf die massiven Forderungen von Interessenvertreterorganisationen wie dem BSVÖ durchgesetzt werden konnte, hat später auch beim Wildwuchs der Leihroller gezogen. Sensibilisierungskampagnen und Lobbyarbeit haben u. a. zu Tempobegrenzungen und designierten Abstellplätzen geführt.
Besonders in der Kritik des BSVÖ: E-Mopeds, die als Fahrräder geltend vor allem im Dienste von Essenslieferdiensten in den letzten Jahren vermehrt unterwegs waren und dabei nicht selten durch gefährliche Fahrweisen eine Bedrohung für andere Verkehrsteilnehmer:innen darstellten. Auch in der Kommunikation mit dem KFV und im Gespräch mit Verkehrsminister Hanek nahm der BSVÖ klare Stellung gegen E-Mopeds in der bisher geltenden Definition als Fahrrad.
Für ein besseres Miteinander im Verkehr
„Nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen sind geräuscharme Gefährte eine potenzielle Gefahr – auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Senior:innen oder Kinder sind durch E-Mopeds und E-Roller verstärkt bedroht. Das gilt natürlich besonders dann, wenn auch noch eine rücksichtslose Fahrweise oder eine Unkenntnis der Straßenregeln dazukommen“,
so Präsident Wolf. Über die geplanten Neuerungen zeigt sich der BSVÖ erfreut.
„Es werden hier notwendige Schritte eingeleitet, um den Verkehr für alle sicherer zu machen. Das fördert ein besseres, sicheres Miteinander und selbstbestimmte Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden.“
Weiterführende Links
BSVÖ: Ich bin (k)ein Fahrrad – E-Mopeds als Gefahr für blinde und sehbehinderte: Menschen https://www.blindenverband.at/de/aktuelles/2417/BSVOe-Ich-bin-kein-Fahrrad--E-Mopeds-als-Gefahr-fuer-blinde-und-sehbehinderte-Menschen
BSVÖ: Rotes Licht für E-Mopeds, grünes Licht für sichere Mobilität? https://www.blindenverband.at/de/aktuelles/2630/BSVOe-Rotes-Licht-fuer-E-Mopeds-gruenes-Licht-fuer-sichere-Mobilitaet

