BSVÖ: Rotes Licht für E-Mopeds, grünes Licht für sichere Mobilität?
E-Mopeds © BSVÖ
BSVÖ: Rotes Licht für E-Mopeds, grünes Licht für sichere Mobilität? Grafik eines Lieferdienstes am E-Moped neben einem Stoppschild
Inzwischen gehören sie zum Stadtbild von Wien: E-Mopeds, auf deren Nummerntafel steht: „Ich bin ein Fahrrad.“ Sie sind schnell, geräuscharm und gefühlt überall: Auf Gehwegen, in Begegnungszonen, Straßen, Plätzen und sogar in der U-Bahn wurden sie gesichtet. Schon lange regen sich Stimmen gegen die E-Mopeds, die vor allem für Essenslieferungen verwendet werden. Jetzt soll ein Verbot gefordert sein, die Details bleiben aber noch unklar.
Schnell, leise, chaotisch
Als E-Moped gilt eines, was zwar aussieht wie ein Moped, aber nicht mit Verbrennermotor läuft und max. 25 km/h fahren kann. Bis max. 600 W gelten sie als Fahrräder, somit ist kein Kennzeichen notwendig. Und auch die Kenntnis von Verkehrsregeln scheint keine Voraussetzung zu sein. So häufen sich die Beschwerden über rücksichtlose Fahrmanöver, die Passant:innen und andere Verkehrsteilnehmer:innen gefährden. Auch auf Gehwegen abgestellte E-Mopeds werden zu Hindernissen.
Essenslieferant:innen unter Druck
Vor allem für Essenslieferdienste sind die E-Mopeds als praktische und schnelle Gefährte im Einsatz. Die Fahrer:innen selbst sind dabei unter großem Zeitdruck, möglichst schnell die bestellte Fracht zu liefern, und gehen dafür halsbrecherische Manöver ein. Prekäre Arbeitsverhältnisse, fehlende Kenntnisse der Straßenverkehrsordnung, Sprachbarrieren und hoher Druck seitens der Arbeitgeber sorgen bei den Kurieren für hohe Risikobereitschaft. Und das schadet am Ende allen Beteiligten.
Blinde und sehbehinderte Menschen in Gefahr
Vor allem blinde und sehbehinderte Menschen, aber auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Senior:innen oder Kinder sind durch die rücksichtslose Fahrweise bedroht. Hinzu kommt, dass die Gefährte geräuscharm sind und erst spät wahrgenommen werden können. Da sie keine Nummerntafeln haben, kann im Falle eines Verstoßes nur schwer Anklage erhoben werden, wenn Fahrerflucht begangen wird.
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich fordert schon lange, dass die E-Mopeds besser reguliert werden und dem rücksichtslosen Fahren ein Ende gesetzt wird. Ein Zusammenstoß mit einem voll beladenen E-Moped, das mit 25 km/h auf dem Gehsteig dahinbraust, gegen eine Einbahn fährt oder schnell einmal um die Kurve saust, kann letal enden. Blinde und sehbehinderte Menschen sind hier mehr der Gefahr ausgesetzt, da die Gefährte nur sehr schlecht akustisch wahrnehmbar sind. Auch mitten auf Gehwegen abgestellte E-Mopeds vor Restaurants oder Essensausgabestationen können zu Stolperfallen werden.
Was soll unternommen werden?
Laut Verkehrsminister Peter Hanke soll bis zum Herbst 2025 eine Novelle für strengere Regeln sorgen. Wie diese genau aussehen werden, ist zum gegebenen Zeitpunkt noch unklar. Sicher scheint, dass es eine Helmpflicht für E-Mopeds, E-Scooter und E-Bikes geben soll. Der BSVÖ drängt weiter darauf, E-Mopeds in Wien und anderen Städten besser zu regulieren, um Unfälle zu minimieren und Gefahrenpotentiale aus dem Verkehr zu ziehen.
Weiterführend:
Stadtentwicklung: https://www.wien.gv.at/verkehr-stadtentwicklung/e-mopeds-radweg-verbot.html
Der Standard: https://www.derstandard.at/adblockwall/story/3000000278032/wien-will-e-mopeds-zu-mopeds-machen-um-sie-vom-radweg-zu-bekommen
ORF: https://wien.orf.at/stories/3315365/