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Das Recht zu wählen: BSVÖ für barrierefreie Demokratie

Das Recht, an politischen Wahlen teilnehmen zu dürfen und somit auch über die Zukunft der Gesellschaft mitbestimmen zu können, ist eine wichtige Säule der Demokratie. In Österreich ist dies seit 1907 für Männer und seit 1918 auch für Frauen möglich. Dennoch ist die gleichberechtigte und barrierefreie Teilnahme an Wahlen auch in Österreich nicht für alle möglich.

Wer darf an die Urne

In Österreich sind all jene aktiv wahlberechtigt, die österreichischen Staatsbürger:innen, die mindestens 16 Jahre alt und nicht aufgrund einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer sich aktiv in die Politik begeben will, der kann auch vom passiven Wahlrecht gebrauch machen und sich als Kandidat:in für eine Wahl aufstellen lassen möchte.

Die Rechtsgrundlage hierfür bietet das Bundesverfassungsgesetzt (B-VG) sowie die Nationalrats-Wahlordnung (NRWO).

Praktisch nicht so einfach

Während es also für das Wahlrecht in Österreich klare Richtlinien gibt und theoretisch allen, die nicht aus gesetzlichen Gründen von der Teilnahme an einer Wahl ausgeschlossen sind freisteht, vom aktiven oder passiven Wahlrecht Gebrauch zu machen, mangelt es noch immer an gelebter Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderungen sehen sich schon im Vorfeld der Wahl und auch am Wahltag selbst mit Hürden beim Zugriff auf Information und Services konfrontiert.

Möchten Menschen mit Behinderungen ihr passives Wahlrecht geltend und sich als Kandidat:in aufstellen lassen, so sind sie auch hier mit mehr Barrieren konfrontiert, als Menschen ohne Behinderungen.

Damit die Forderungen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich (BSVÖ) auf barrierefreies, niederschwelliges und sicheres Wählen auch Gehör finden, ist der BSVÖ in Kontakt mit dem Bundesministerium und Teil einer Gruppe an Expert:innen, die ihre Forderungen direkt einbringen konnten.

Europäisch in Richtung Barrierefreiheit

Anfang des Monats wurde eine Resolution vom Europaparlament angenommen, die den Grundstein dafür legt, dass Wahlprozesse EU-weit zugänglicher gestaltet werden und mehr auf Barrierefreiheit gesetzt wird. Darin wird auch festgehalten, dass Mitgliedsstaaten angemessene Mittel zur Verfügung stellen müssen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen unabhängig und geheim wählen können, dass gleichberechtigter Zugang zu wichtigen Materialien und Wahlorten ermöglicht wird und dass Menschen mit Behinderung auf Anfrage Unterstützung im Wahlprozess erhalten.

Die Annahme der Resolution zeigt den Willen des Europaparlaments, Wahlen inklusiver zu gestalten und Demokratie somit demokratischer zu machen.

Weiterführende Links

EDF Bericht über die Annahme der Resolution (englisch): https://www.edf-feph.org/the-eu-parliament-proposes-a-new-electoral-law-ensuring-the-political-rights-of-persons-with-disabilities/

Report zum Vorschlag (englisch): https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-9-2022-0083_EN.html

Empfehlungsbroschüre der EBU zu barrierefreien Wahlen: https://www.blindenverband.at/de/aktuelles/482/Wahlen-fuer-alle-barrierefrei-machen

 

 

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