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Empfehlung des Nationalen Impfgremiums zu COVID-19-Impfungen

Fehlende Priorisierung stößt auf Unverständnis

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Die Pläne zur Durchführung einer Schutzimpfung nehmen Form an und dennoch scheinen noch viele Details unsicher. Seit 14. Dezember 2020 liegt nun eine Empfehlung des Nationalen Impfgremiums zur Priorisierung von COVID-19-Impfungen vor. Diese sieht für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen keinen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung vor. Der BSVÖ kritisiert, dass blinde und sehbehinderte Menschen trotz erhöhten Ansteckungsrisikos nicht in der Liste zu finden sind.

Priorisierungsliste des Nationalen Impfgremiums

Die vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zusammengefassten Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums listen eine Priorisierung auf, die medizinisch-fachlich begründet wird. Ziel der Priorisierung sei es, unter Berücksichtigung eingeschränkter Impfstoffverfügbarkeit Todesfälle zu vermeiden und das Gesundheitssystem zu entlasten. Die Impfstoffe sollen dabei medizinisch sinnvoll, gerechtfertigt und auch ethisch vertretbar eingesetzt werden.

Dass blinde und sehbehinderte Personen, die ein erhöhtes Risiko der Ansteckung haben, nicht in der Priorisierung gelistet werden, stößt im Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich auf Unverständnis.

Auch Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband übt Kritik

Auch der deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) hat zu einer fehlenden Priorisierung bei den deutschen Nachbarn Stellung bezogen. In einer Aussendung heißt es hier:

"Je weniger man sieht, umso mehr ist man auf Assistenz und Berührung angewiesen und umso schwieriger wird es, den nötigen Sicherheitsabstand zu wahren", erläutert DBSV-Präsident Klaus Hahn. "Wir stellen nicht in Frage, dass zunächst Menschen geimpft werden, die ein besonderes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben oder wichtige Aufgaben bei der medizinischen und pflegerischen Versorgung übernehmen. Aber wie kann es sein, dass ein taubblinder Mensch, der zur Kommunikation Berührung benötigt, erst ganz zum Schluss mit der breiten Masse geimpft werden soll?"

BSVÖ fordert Priorisierung und Barrierefreiheit

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich schließt sich den Forderungen des DBSV an. Da aufgrund der Behinderungen das Risiko einer Ansteckung erhöht ist, fordert der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich eine Priorisierung der Personengruppe bei den kommenden Impfungen.

Auch ein barrierefreier Zugang zu corona-relevanten Webseiten, mobilen Anwendungen und nicht zuletzt zu Räumlichkeiten, in denen Tests und spätere Impfungen stattfinden sollen, muss gegeben sein, damit die Maßnahmen greifen.

Informationen und Anmeldeprozesse müssen ebenso in für alle Nutzer_innen zugänglichen Formaten zur Verfügung stehen, wie das Abrufen von Testergebnissen. Maßnahmen gegen die Pandemie, die nicht barrierefrei sind und blinde Menschen sowie Menschen mit Sehbehinderungen von einer Partizipation ausschließen, diskriminieren nicht nur – sie laufen auch ins Leere. Das Vorgehen gegen das Coronavirus muss auch ein barrierefreies Vorgehen sein, um flächendeckend und nachhaltig erfolgreich sein zu können.

Weiterführende Links

Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums: file:///C:/Users/REZEPT~1/AppData/Local/Temp/Empfehlung%20des%20Nationalen%20Impfgremiums%20zur%20Priorisierung%20von%20COVID-19-Impfungen.pdf

"Zugang zu Impfzentren und Anmeldeprozessen muss barrierefrei sein" BSVÖ Artikel vom 11.12.2020: https://www.blindenverband.at/de/aktuelles/977/Zugaenglichkeit-zu-Impfzentren-und-Anmeldung-muss-barrierefrei-sein

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 des DBSV: https://www.dbsv.org/stellungnahme/Coronavirus-Impfverordnung.html"

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