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Zugang zu Impfzentren und Anmeldeprozessen muss barrierefrei sein

Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei Schutzimpfung gefordert

Im Vorgehen gegen die Covid-Pandemie konkretisieren sich die Pläne zu einer flächendeckenden Schutzimpfung der Bevölkerung. Ab wann mit Impfungen gerechnet werden kann, ist zum derzeitigen Zeitpunkt aber noch ebenso unklar, wie die Frage nach der Reihenfolge der geimpften Personengruppen.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband bezieht dazu Stellung, dass auch blinde, stark
sehbehinderte und taubblinde Menschen einen Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung bei der Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten sollen.

Der Verband fordert im Weiteren, dass die Impfzentren zugänglich sein, und die Terminvergabe barrierefrei erfolgen solle.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich schließt sich den Forderungen des DBSV an und betont noch einmal die Wichtigkeit eines barrierefreien Zugangs zu corona-relevanten Webseiten, mobilen Anwendungen und nicht zuletzt zu Räumlichkeiten, in denen Tests – oder zu einem späteren Zeitpunkt Impfungen – stattfinden.

Informationen und Anmeldeprozesse müssen ebenso in für alle Nutzer_innen zugänglichen Formaten zur Verfügung stehen, wie das Abrufen von Testergebnissen. Maßnahmen gegen die Pandemie, die nicht barrierefrei sind und blinde Menschen sowie Menschen mit Sehbehinderungen von einer Partizipation ausschließen, diskriminieren nicht nur – sie laufen auch ins Leere. Das Vorgehen gegen das Coronavirus muss auch ein barrierefreies Vorgehen sein, um flächendeckend und nachhaltig erfolgreich sein zu können.

Weiterführende Links

Stellungnahme zum Entwurf einer Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 des DBSV: https://www.dbsv.org/stellungnahme/Coronavirus-Impfverordnung.html

 

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