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Audiovisuelle Mediendienste sollen barrierefrei werden

Wichtiger Schritt aus Sicht des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich

Am Tag der Menschenrechte, dem 10.  Dezember, beschloss der Nationalrat ein Gesetzespaket, das eine lang erwartete Grundlage für Barrierefreiheit einleitet. Mit dem Beschluss zur Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) werden zukünftig Mediendienste dazu verpflichtet, das barrierefreie Angebot zu erweitern und auszubauen. Bis 2030 soll der ORF komplett barrierefrei sein.

Dass das Gesetzespaket neben öffentlich-rechtlichen Mediendiensten auch auf private Anbieter sowie Abrufdienste und Streaming-Plattformen abzielt, ist ein wichtiger Schritt im Ausbau barrierefreier Inhalte.

„Auch blinde und stark sehbehinderte Menschen “schauen” gern fern und informieren sich durch das Fernsehen. Bisher sind sie von vielen Inhalten zum Teil oder zur Gänze ausgeschlossen. Ich freue mich sehr, dass sich das jetzt ändern muss!“, so Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich begrüßt den Beschluss als Schritt, der zu gleichberechtigter Teilhabe führen soll. Nur ein barrierefreies Informations- und Unterhaltungsprogramm ist für blinde und sehbehinderte Menschen auch gut nutzbar. Fehlt etwa Audiodeskription oder werden Inhalte nur visuell vermittelt, so bedeutet dies Ausschluss und Diskriminierung.

Weiterführende Links

Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001412

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz, KommAustria-Gesetz u.a., Änderung: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_00462/index.shtml

Standard-Artikel vom 10.12. 2020: https://apps.derstandard.de/privacywall/story/2000122388322/nationalrat-beschliesst-europa-quote-fuer-abrufplattformen

Presseaussenund BIZEPS: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201211_OTS0114/werden-tv-sender-in-zukunft-mehr-barrierefreie-sendungen-anbieten

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