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Änderung des ORF-Gesetzes – Barrierefreiheit bis 2030 geplant

Mit einer Änderung von gleich vier Gesetzen, welche audiovisuelle Mediendienste betreffen, soll die barrierefreie Ausstrahlung von Fernseh- und Radiosendungen bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Der BSVÖ hat sich den Gesetzesentwurf angesehen und eine Stellungnahme im Interesse blinder und sehbehinderter Nutzer_innen abgegeben.

Ausdrücklich begrüßt wird in unserer Stellungnahme das Ziel, das komplette Angebot bis zum Jahr 2030 barrierefrei zu gestalten. Das wird allerdings nur gelingen, wenn auch private Medienanbieter Fortschritte erzielen, und nicht, wie im Entwurf vorgesehen, aufgrund von zu geringen Umsätzen, ausgenommen bleiben. Ein wesentlicher Kritikpunkt des BSVÖ lautet daher, dass der neue Entwurf nicht dazu beiträgt, dass private Medienanbieter Fortschritte in der Barrierefreiheit erzielen müssen. Die Umsetzung eines Menschenrechts, die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, soll und darf aber nicht weiterhin eine Soll-Bestimmung und eine Kostenfrage bleiben! Dieser Bereich kann und soll aus Sicht des BSVÖ ambitionierter ins Gesetz aufgenommen werden.

Erfreulich ist auch die Einrichtung einer Servicestelle für Beschwerden und Informationen zum Thema Barrierefreiheit audiovisueller Mediendienste, allerdings nur solange die Website und gegebenenfalls die App der Servicestelle für Beschwerden und Informationen barrierefrei gestaltet werden. Auch in Bezug auf die Stufenweise Erhöhung der Audiodeskription haben wir Anmerkungen eingebracht. Die gesamte Stellungnahme des BSVÖ sowie alle eingebrachten Stellungnahmen - darunter BIZEPS und der Österreichische Gehörlosenbund - können Sie unter folgendem Link abrufen: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00052/index.shtml#tab-Stellungnahmen

 

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