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Adiodeskription

Immer noch großer Handlungsbedarf

  • Symbol Audiodeskription/Hörfilm © gemeinfrei

Audiodeskription ist ein Verfahren, bei dem aus visueller Information auditive Information gemacht wird. Genauer gesagt bedeutet das: Filme, Fernsehsendungen und Beiträge, die in erster Linie durch Bilder arbeiten, werden durch eine Tonspur erweitert, die in knappen Worten erzählt, was passiert. Fehlt diese akustische Bildbeschreibung, ist es für blinde und sehbehinderte Menschen oft unmöglich, einen Film oder eine Sendung zu verfolgen.

Erzählen statt zeigen.

Audiodeskription füllt Leerstellen. Geschieht Handlung, die nur auf der Bildebene erzählt wird – wirft etwa Rose ihre Diamantkette am Ende des Blockbusters „Titanic“ wortlos über die Reling ins Meer – so ist dies für blinde und sehbehinderte Menschen nicht zugängliche Information. Ist der Film aber mit guter Audiodeskription versehen, wird eine Sprecherin oder ein Sprecher die Handlung beschreiben und den „stillen“ Inhalt erschließen.

Aber auch Events, die zeitgleich übertragen werden, können durch Audiodeskription zugänglich gemacht werden. Live-Audiodeskription und Live-Kommentar bei Sportveranstaltungen oder Großevents ermöglichen es blinden und sehbehinderten Personen, ebenfalls live dabei zu sein.

Regulationen und Richtlinien

In vielen europäischen Mitgliedsstaaten wird Audiodeskription von Mediendienstleistern regelmäßig eingesetzt. Gleichzeitig aber ist das qualitative und quantitative Angebot an Audiodeskription in den meisten Fällen nicht ausreichend, um eine gleichberechtigte kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste 2010/13 regelt die EU-weite Koordinierung der nationalen Gesetzgebung in Bezug auf audiovisuelle Medien. Sie trat am 5. Mai 2010 in Kraft. Von Juli bis September 2015 kam es zu einer öffentlichen Konsultation, wie die Anforderungen des digitalen Zeitalters in der Richtlinie umgesetzt werden könnten. Die Europäische Blindenunion stellte schon damals den Missstand an Barrierefreiheit für sowohl seh- als auch hörbehinderte Menschen fest. Mit 18. Dezember 2018 trat die überarbeitet Richtlinie in Kraft, die auch beinhaltete, dass Medienbetreiber Barrierefreiheit in ihren Diensten laufend verbessern und erweitern müssen. Die im Dezember 2018 verabschiedeten Änderungen müssen bis 19. September 2020 umgesetzt werden. 

In Österreich ist die Situation des barrierefreien Zugangs zu audiovisuellen Medien für blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen noch immer weit davon entfernt, ein akzeptables Maß zu erfüllen.

Während sich der ORF im Etappenplan aus 2010 zum Ausbau der Audiodeskription und einer jährlichen Steigerung von 10% für die Jahre 2010-2014 verpflichtete, steht 2019 bei einem ungefähren Tagesschnitt von insgesamt 3 Stunden und 56 Minuten audiodeskribierten Angebots. Da der ORF aber mehreren Fernseh-Programmen (ORF 1, ORF 2, ORF III und ORF Sport +) anbietet, ergibt sich daraus der verschwindend geringe Prozentsatz von knappen 4 % .
Im Falle von kommerziellen Sendern ist die Quote noch geringer.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich ist in Kooperation mit dem Österreichischen Gehörlosenbund, Bizeps und der Bundesbehindertenanwaltschaft in Kontakt mit Mediendiensten und hier vorrangig dem ORF, um eine Verbesserung der Barrierefreiheit und somit der gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe zu erwirken.  

 

 

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