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Darum sollten Sie ein Testament machen

Initiative „Vergissmeinnicht“gibt die wichtigsten Tipps zum Vererben

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Testament und Vererben sind hierzulande nach wie vor Tabuthemen. Nur 30% der Österreicher über 40 haben mit einem Testament vorgesorgt. Viel zu wenige wissen über den rechtlichen Rahmen seit der Erbrechtsreform Bescheid. Um dem zur Zeit der Corona-Pandemie gesteigerten Bedürfnis nach neutralen Informationen gerecht zu werden, hat „Vergissmeinnicht –Die Initiative für das gute Testament“ ihr Serviceangebot ausgedehnt. Neben dem kostenlosen Erbrechtsratgeber und dem neuen Vergissmeinnicht-Magazin bietet die Initiative seit kurzem auch Online-Vorträge mit Notaren an. Bei der Testamentserstellung gilt es laut Vergissmeinnicht einige wichtige Punkte zu beachten.

„Das Informationsbedürfnis zum Thema Testament und Erben ist innerhalb der Bevölkerung nach wie vor groß. Dies liegt vor allem daran, dass es den meistenMenschen unangenehm ist, sich mit dem eigenenAblebenzu beschäftigen“, weiß Günther Lutschinger, der das Projekt „Vergissmeinnicht“ 2012 ins Leben gerufen hat.

Die Initiative kommt diesem Informationsdefizit nach und liefert in Kooperation mit der Österreichischen Notariatskammer umfangreiche Informationen zum Thema Vererben. Außerdem informiert Vergissmeinnicht über die Möglichkeit, neben Angehörigen auch einen wohltätigen Zweck im Testament zu verankern. Die 89 Mitgliedsorganisationen teilen die gemeinsame Überzeugung, dass man mit einem Vermächtnis für den gemeinnützigen Zweck über das Leben hinaus Gutes tun kann.

„Viele Menschen möchten selbst bestimmen, was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tod passiert. Sie möchten, dass es jenen gemeinnützigen Zwecken zugutekommt, die ihnen schon zu Lebzeiten wichtig sind, etwa dem Umweltschutz, der Kultur oder der Hilfe für bedürftige Menschen“, so Lutschinger, der hinsichtlich der Auswirkungen der Coronavirus-Krise betont: „Durch die COVID-19-Pandemie und die Einschränkung des sozialen Lebens ist die Nachfrage nach den Vergissmeinnicht-Informationsangeboten immens gestiegen. Neben dem kostenlosen Erbrechtsratgeber haben wir deshalb insbesondere das Online-Serviceangebot unter anderem um Online-Vorträge von Notarinnen und Notaren erweitert.“

Das sollten Sie beim Vererben beachten – die 7 wichtigsten Tipps aus der Notarpraxis

1) Ein Testament zu machen, ist grundsätzlich immer ratsam. Wenn kein Testament vorliegt und es keine gesetzlichen Erben gibt, fällt das Vermögen automatisch dem Staat zu.

2) Die gesetzliche Erbfolge gilt nur für Blutsverwandte und Ehepartner*innen bzw. eingetragenen Partner*innen. Wer Freunden, Nachbarn oder gemeinnützigen Organisationen etwas hinterlassen möchte, muss in jedem Fall ein Testament machen.

3) Beim eigenhändigen wie beim fremdhändigen Testament gelten genaue Formvorschriften. Informieren Sie sichdarüber im Vorfeld genau, damit die Gültigkeit Ihres Testaments gewährleistet ist. Notare bieten eine kostenlose Erstberatung an.

4) Bedenken Sie bei der Testamentsgestaltung was passiert oder passieren soll, wenn einErbe nicht erben will oder sein Erbe nicht antreten kann, etwa weil er selbst verstirbt. Für solch einen Fall sollten immer Ersatzerbenfestgelegt werden. Auch gemeinnützige Organisationen kommen als Ersatzerben in Frage.

5) Ein Testamentist nicht für alle Zeit bindend, sondern kann zu Lebzeiten jederzeit den Wünschen der/des Erblasserin/Erblassers entsprechend abgeändert oder widerrufen werden.

6) Lassen Sie das aktuell gültige undunterschriebene Testamentam besten bei der Notarin/ beim Notar verwahrenund in das zentrale Testamentsregister eintragen. Dann wird es auch sicher gefunden.

7) Unabhängig vom Testament besteht für Ehepartner*innen sowie die direkten Nachkommen(Kinder und Kindeskinder) ein gesetzlicher Mindestanspruch auf einen Teil des Erbes (Hälfte des gesetzlichen Erbteils).

Testamentsspenden in Österreich

Laut market-Umfrage wissen mittlerweile bereits 76% der Österreicher über 40, dass man neben Angehörigen auch Spendenorganisationen im Nachlass berücksichtigen kann. Österreichweit können sich 13% der Menschen vorstellen, eine Testamentsspende zu machen.
1% hat schon ein Vermächtnis für den guten Zweck gemacht. Bei Personen ohne Kinder ist die Bereitschaft wesentlich höher: 21% können es sich vorstellen, 3% haben bereits ein gemeinnütziges Testament erstellt. Beinahe 10% des gesamten Spendenaufkommens in Österreich (700 Mio. € jährlich) werden mittlerweile über Testamente gespendet.

Online-Notarvortrag zum Nachsehen

Der Vergissmeinnicht Notarvortrag vom Juli 2020 ist unter folgendem Link abrufbar: https://bit.ly/307ZJl4

Rückfragehinweis:

Dr. Andreas Anker, Pressearbeit
Fundraising Verband Austria
M: 0676 / 4214706,
E: presse@fundraising.at

Text & Quelle: Presseaussendung I Terminaviso Vergissmeinnicht. Die Initiative für das gute Testament.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband ist als Organisation bei Vergissmeinnicht - die Initiative für das gute Testament gelistet! Mehr erfahren: https://www.blindenverband.at/de/information/spenden/vergissmeinnicht

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