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Jobausschreibung Büro des Behindertenanwaltes

Mitarbeiterin oder Mitarbeiter

  • Behindertenanwalt © behindertenanwalt

Das Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung sucht Verstärkung!

BMSGPK, Büro des Behindertenanwaltes, Verwaltungspraktikum für BewerberInnen mit Behinderung mit Option Übernahme; Abgeschlossenes Hochschulstudium.

Bewerbungsfrist bis 14.09.2020

Spezielle Zielgruppe

JA: nur für Personen mit Behinderung!

Es sind sowohl Personen angesprochen, die bereits eine Einstufung (Grad der Behinderung von mind. 50%) haben als auch Personen, die bisher noch keine Einstufung haben.

Allerdings sollte im Fall der Aufnahme die Bereitschaft bestehen, einen Feststellungsbescheid zu beantragen, da dieser für die Aufnahme jedenfalls benötigt wird.

Die Behindertenanwaltschaft möchte hier bewusst eine breitere Zielgruppe ansprechen:

Daher werden sowohl Personen mit einer festgestellten Grad der Behinderung zur Bewerbung eingeladen als auch Personen, bei denen ebenso eine Behinderung vorliegt, aber noch keine Einstufung (GdB) vorgenommen wurde.

Ausschreibung

Suche nach InteressentInnen wird über Bundessache.at an die Fachdienste weitergeleitet (dzt. keine Ausschreibung)

Dienststelle

BMSGPK, Büro des Behindertenanwaltes, Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien, vgl. http://www.behindertenanwalt.gv.at/ bzw. https://www.ldap.gv.at/#/organisation/gvouid%3DAT%3AB%3A1003217%2Cou%3DOrgUnits%2Cgvouid%3DAT%3AB%3A70%2Cdc%3Dat

Art der Stelle

Verwaltungspraktikum mit Option Übernahme

Seitens der Behindertenanwaltschaft ist man sehr darum bemüht, im Anschluss an das 12-monatige Verwaltungspraktikum eine Übernahme in eine Planstelle zu erreichen.

Dies kann letztlich aber erst bei Verfügbarkeit und Bewilligung einer solchen Planstelle erfolgen bzw. ist dazu ein Grad der Behinderung von mind. 50% bzw. 70% erforderlich.

Zunächst geht es um ein Verwaltungspraktikum mit einer Dauer von 12 Monaten.

Ein Verwaltungspraktikum selbst begründet formal noch kein DV zum Bund, sondern ein Ausbildungsverhältnis. > in diesem Fall wird das VP vorgeschaltet, um die Eignung für die Mitarbeit in der Behindertenanwaltschaft abzuklären und um die Möglichkeit einer ersten Einarbeitung zu geben.

Während dieser Zeit besteht Vollversicherung und Urlaubsanspruch wie in einem regulären DV.

ACHTUNG: Man kann beim Bund insgesamt nur 12 Monate Verwaltungspraktika-Zeiten absolvieren, d.h. sollte jemand bereits früher ein Verwaltungspraktikum mit der Maximaldauer von 12 Monaten absolviert haben, ist kein weiteres VP mehr möglich, sollte jemand früher ein VP in der Dauer von 6 Monaten absolviert haben, kann nun eine weiteres VP mit der Dauer von 6 Monaten erfolgen.

Die Entlohnung beträgt in den ersten 3 Monaten 50% der Entlohnung einer vergleichbaren regulären Planstelle, ab dem 4. Monat entspricht die Entlohnung 100% der Entlohnung einer vergleichbaren Planstelle.

Vgl. WICHTIGE INFORMATIONEN zu Verwaltungspraktika: https://www.jobboerse.gv.at/einstieg/verwaltungspraktikum/verwaltungspraktikum_eckpunkte.html

Stundenausmaß

40 Stunden

Entlohnung

1.-3. Monat: brutto 1.318,95 brutto

Ab dem 4. Monat: 2.637,90 brutto
(entsprechend der Verwendungsgruppe 1)

Arbeitsinhalte

  • Rechtliche Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderungen, die sich aufgrund einer Behinderung diskriminiert fühlen
  • Rechtliche Aufbereitung von Sachverhalten, die an den Behindertenanwalt herangetragen werden
  • Teilnahme an Schlichtungsverfahren beim Sozialministeriumservice
  • Korrespondenz mit KlientInnen des Behindertenanwaltes, anderen Behörden und Organisationen
  • Verfassen von Artikeln in Fachzeitschriften
  • Inhaltliche Betreuung der Homepage des Behindertenanwaltes
  • Inhaltliche Mitwirkung an der Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts des Behindertenanwaltes
  • Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
  • Vernetzung mit anderen Behörden und Interessenvertretungen
  • Unterstützende Tätigkeiten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

Voraussetzung

  • abgeschlossenes Hochschulstudium;
  • Vorliegen einer Behinderung;
  • sehr hohes Maß an sozialer Kompetenz und Teamfähigkeit;
  • sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift;
  • besonders gute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit;
  • Selbstständigkeit, Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit auch unter Zeitdruck;
  • Bereitschaft zu hoher inhaltlicher Flexibilität;
  • sehr gute EDV-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook, Internet)
  • österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
  • Besonders erwünscht: Kenntnisse des Behindertenrechts, Erfahrung in der Beratung von Menschen mit Behinderungen

Formale Voraussetzung:

  • Bereitschaft, im Fall einer Aufnahmeentscheidung einen Feststellungsbescheid beim SMS zu beantragen (sofern er noch nicht vorliegt)

Ansprechperson

Fr. AL Mag.a Birgit Lanner (Leiterin des Büros der Behindertenanwaltschaft),
Tel. 01/ 71100 862222, Mail  BIRGIT.LANNER@SOZIALMINISTERIUM.AT

Bewerbung

per POST: an die Behindertenanwaltschaft, Babenbergerstraße 5/4, 1010 Wien

per MAIL: BIRGIT.LANNER@SOZIALMINISTERIUM.AT  + cc bitte an mich (klemens.knapp-menzl@wienwork.at)

Aufnahmeverfahren

Vorauswahl, Bewerbungsgespräch und eventuell Eignungs-screening/Test

Demo-Link für das Eignungsscreening: https://www.oeffentlicherdienst.gv.at/moderner_arbeitgeber/start_im_bundesdienst/selbsttest.html

Anmerkung

Grundsätzlich ist keine Behinderung ausgeschlossen, hinsichtlich der Tätigkeit ist zu beachten,

  • dass sehr viel Schriftverkehr zu erledigen ist (flüssiges Arbeiten am PC ist wichtig)
  • dass Beratungen von KundInnen mündlich durchzuführen sind (tw. persönlich, tw. telefonisch)
  • dass Mobilität erforderlich ist, da regelmäßig Dienstreisen zu absolvieren sind
  • Das Gebäude (SMS) ist barrierefrei.

  • Selbstverständlich können sich auch Personen bewerben, die für die Bewältigung der genannten Tätigkeiten technische Hilfsmittel einsetzen.

  • Wichtig ist letztlich, dass die Aufgaben (Schriftverkehr, mündliche Beratung, Dienstreisen etc.) bewältigt werden können.

 

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