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Behindertenanwalt und Österreichischer Behindertenrat: Barrierefreiheit hilft bei der Krisenbewältigung

Die Corona-Krise hält die Welt in Atem. Neben den gesundheitlichen Folgen herrscht zwischen WissenschaftlerInnen, Journalistinnen sowie maßgeblichen Interessengruppen weitgehende Einigkeit, dass die Corona-Pandemie und die Maßnahmen, die die Regierungen zur Eindämmung der Pandemie setzen mussten, eine weltweite Wirtschaftskrise hervorgerufen haben, die noch lange andauern und deren Bewältigung weiten Teilen der Bevölkerung große Anstrengungen abverlangen wird.

Allein in Österreich waren im April 2020 nach aktuellen Zahlen des AMS etwa 520.000 Menschen arbeitslos vorgemerkt. Darunter befinden sich etwa 100.000 Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Nach aktuellen Medienberichten befinden sich daneben über eine Million ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit. Staatliche und staatenübergreifende Unterstützung ist bei der Bewältigung dieser Wirtschaftskrise unverzichtbar.

Angesichts dieser Situation bestehen aber auch Überlegungen, wie die Krisenbewältigung genutzt werden kann, um das gesellschaftliche Zusammenleben inklusiver und nachhaltiger zu gestalten. Eine Maßnahme, die dazu dient, ist die verstärkte Investition in Barrierefreiheit. Zukünftig soll bei Unterstützungsmaßnahmen ein besonderes Augenmerk auf die Förderung von Barrierefreiheit gelegt werden.

In Österreich sind etwa 1,4 Millionen Menschen von Behinderungen betroffen. Investitionen in Barrierefreiheit helfen den Unternehmen, auch angesichts der zunehmenden Alterung der Gesellschaft, Zugang zu einem neuen und potentiell kaufkräftigen Kundenkreis zu gewinnen. Die Konzeption und Planung barrierefreier Angebote, die Herstellung technischer Lösungen sowie die Erbringung barrierefreier Dienstleistungen erfordert ein hohes Maß an Fachwissen und Kenntnisse über die Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen. Investitionen in Barrierefreiheit schaffen damit hochwertige Arbeitsplätze für Menschen mit und ohne Behinderungen.

Umfassende Barrierefreiheit ermöglicht die weitgehende Autonomie von Menschen mit Behinderung und entlastet stationäre Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen, die gerade in der Corona-Krise vor besonderen Herausforderungen stehen. Sie ermöglicht es Menschen mit Behinderungen sowohl als UnternehmerInnen als auch als engagierte ArbeitnehmerInnen einen Beitrag zur Krisenbewältigung zu leisten.

Am Mittwoch wurde von der Bundesregierung ein Investitionspaket im Ausmaß von 2,4 Milliarden Euro für den Aus- und Umbau von Schulgebäuden angekündigt. Neben dem Ziel der Konjunkturbelebung wurden als Schwerpunkte des Pakets Investitionen in den Ausbau der IT-Infrastruktur sowie die Modernisierung und Ökologisierung der Schulgebäude genannt.

„Der Österreichische Behindertenrat fordert, dass durch die Schul-Investitionsoffensive umfassende Barrierefreiheit in den Schulen geschaffen wird. Diese große Chance, Schulinklusion zu ermöglichen, muss genutzt werden! Barrierefreiheit muss eine zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Investitionspaket sein!“, so Herbert Pichler, der Präsident der Österreichischen Behindertenrates.

„Ohne umfassende Barrierefreiheit kann es keine inklusive Bildung, zu der sich die Bundesregierung in ihrem Regierungsübereinkommen klar bekannt hat, geben. Es ist aus diesem Grund unumgänglich, dass mit Hilfe des angekündigten Pakets in die Barrierefreiheit der Schulgebäude investiert wird“, führt Behindertenanwalt Hansjörg Hofer aus.

Rückfragen & Kontakt:

Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag. (FH) Stephan Prislinger
+43 1 71100 862223
stephan.prislinger@sozialministerium.at
http://www.behindertenanwalt.gv.at

Quelle: OTS Presseaussendung

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