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Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2019

Menschen mit Behinderungen immer noch stark benachteiligt.

Seit 1948 erinnert der 10. Dezember an den Tag der Menschenrechte und daran, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Recht geboren werden. Die 60 Jahre später in Kraft getretene UN Behindertenrechtskonvention war der nächste große Meilenstein in der Etablierung grundlegender Menschenrechte. Dennoch ist der Weg zu einer umfangreich chancengleichen Gesellschaft noch ein weiter. 

Das Recht auf eine angemessene Arbeit mit gerechter Entlohnung wird für Menschen mit Behinderungen in vielen Fällen nicht wahr, der Arbeitsmarkt weist ein großes Ungleichgewicht in der Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderungen auf. Aber auch das Recht auf gleiche Bildungschancen oder selbstständige Mobilität wird nicht durchgehend umgesetzt. Immer noch zeigen sich begrenzte Möglichkeiten, fehlende Ressourcen und Barrieren, wo Chancengleichheit und inklusives Handeln im Vordergrund stehen sollte.

„Menschenrechte sind kein Luxus“, so Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ, „ihre Umsetzung ist eine notwendige Bedingung für eine faire Gesellschaft. Blinde und sehbehinderte Menschen und Menschen mit Behinderungen im Allgemeinen sind auch in Österreich noch stark benachteiligt.“

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich setzt sich seit 1946 für die Rechte blinder und sehbehinderter Menschen und somit für eine gleichberechtigte Gesellschaft ein, in der niemand zurückgelassen wird.   


Der BSVÖ und seine sieben Landesorganisationen

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) ist eine Selbsthilfeorganisation und ein gemeinnütziger Verein ohne Bindung an eine Partei oder Konfession. Die Bemühungen und Unternehmungen des BSVÖ und seinen sieben Landesorganisationen in allen Bundesländern sind durch den Leitgedanken bestimmt, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten und dadurch dazu beizutragen, dass blinde Menschen und Menschen mit Sehbehinderungen ein selbstbestimmtes Leben führen können.   

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