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Behindertenpolitische Forderungen an die neue Bundesregierung.

Pressegespräch des Behindertenanwalts und des Monitoring Ausschusses am 10. Oktober 2019

  • Pressekonferenz © bsvö ig

Behindertenanwalt Dr. Hansjörg Hofer und Vorsitzende des Monitoring Ausschusses Christine Steger traten am 10. Oktober 2019 vor die Presse um behindertenpolitische Forderungen zu präsentieren, deren Umsetzung für die künftige Regierung relevant sein wird.

Nationaler Aktionsplan 2012-2020

Der Nationale Aktionsplan Behinderung (NAP) 2012 bis 2020, der zur konkreten Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ins Leben gerufen wurde, läuft demnächst aus. Da die darin angeführten Maßnahmen nicht vollständig und zufriedenstellend umgesetzt wurden, ist ein NAP für die Jahre 2021 bis 2030 notwendig. Die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen ist für die Erstellung des neuen NAPs und unerlässlich.

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist noch immer nicht flächendeckend und umfassend gegeben und stellt somit ein allgegenwärtiges Problem dar.

„Österreich ist ein reiches Land und wir haben die Möglichkeiten, Barrieren abzubauen, wenn dies gewünscht ist“, so Dr. Hofer. Das Problem liege aber in den Köpfen der Menschen. Solange Vorurteile und Defizite das Denken über Menschen mit Behinderungen prägen, ließe sich hier kein Fortschritt einstellen. Dr. Hofer weißt hier auf die langfristige Aufgabe der Medien hin, Menschen mit Behinderungen außerhalb der gängigen Schubladisierungen darzustellen.

Staatenprüfung Österreichs

Die nächste Staatenprüfung wird voraussichtlich im Herbst 2020 stattfinden. Der Monitoringausschuss arbeitet an einem Schattenbericht, der parallel zum Bericht der Republik Österreich die Probleme untersucht und beantwortet. Er verzeichnet hier kaum Verbesserungen zur letzten Staatsprüfung 2013.

„Tagesstrukturen“

Kritisiert wird die gegenwärtige Situation von Menschen, die in „Tagesstrukturen“ (Werkstätten) beschäftigt sind und dort lediglich Taschengeld beziehen auf das kein Rechtsanspruch besteht. Das Wegfallen einer Pensionsversicherung und eigenständiger Krankenversicherung bringt große Einschnitte für ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben mit sich. Dr. Hansjörg Hofer betonte einmal mehr die Prämisse von Inklusion statt Segregation.

Uneinheitliche Standards

Leistungen, die der Inklusion und der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen dienen, sind oftmals verschiedenen Ressorts und Gebietskörperschaften zugeordnet. Eine Harmonisierung der Leistungen mit bestmöglichem Standard könnte mit Hilfe der Erlassung von Grundsatzgesetzen durch den Bund oder durch Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern erreicht werden. Die Einführung eines Inklusionsfonds zur Gewährleistung der Finanzierung benötigter Leistungen wird empfohlen.

Es werde die Aufgabe der zukünftigen Regierung sein, Mittel bereitzustellen, behindertenpolitisch relevante Themen aus einer „Sozialecke“ herauszuholen und in alle Bereiche einzubringen, betont Christine Steger. Wohnen, Arbeiten, öffentlicher Verkehr – das alles seien Bereiche, die nicht im Sozialministerium zu finden sind. Die Forderungen, Anliegen und Rechte von Menschen mit Behinderungen müssen in allen politischen Bereichen behandelt werden.

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