Fortbildungsveranstaltung für Blindenführhundehalter
Nach dem großen Erfolg im Mai mit dem 2. Erste-Hilfe-Kurs für Blindenführhundehalter veranstaltet der BSVÖ im Oktober eine weitere Fortbildungsveranstaltung – diesmal mit Kooperation des Messerli Forschungsinstitutes. Um die Fortbildung für alle informativ und zugleich auch abwechslungsreich zu gestalten, werden Schwerpunkte aus den Themenbereichen Gesundheit, Wissenschaft sowie praktische Übungen angeboten.
Jetzt anmelden!
Details und Programm:
Organisator: Gremium für Blindenführhundeangelegenheiten (BSVÖ)
Ort: Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1, 1210 Wien
Wann: 09. Und 10. Oktober 2019
Beginn: jeweils 09:30 Uhr
Ende: 16:30 Uhr
Programm:
Tag 1:
09:30-12:00 Uhr Erkrankungen beim Hund erkennen
12:00-13:30 Uhr Mittagspause (Mensa)
13:30-14:45 Uhr Rückrufübungen
14:45-15:15 Uhr Pause
15:15-16:30 Uhr Individuelle Übungen (mit Assistenzhundeschulen)
Tag 2:
09:30-12:00 Uhr Entspannungsübungen
12:00-13:30 Uhr Mittagspause (Mensa)
13:30-14:45 Uhr Neues aus der Wissenschaft
14:45-15:15 Uhr Pause
15:15-16:30 Uhr Clever dog Lab (mit Übungen)
Für Fragen zur Veranstaltung steht Sami Demirel (Bundeskoordinator, Vorsitzender) per Mail unter: hundereferat@blindenverband.at gerne zur Verfügung.
Diese Fortbildungsveranstaltung wird als Fortbildungsverpflichtung gemäß § 39a bbg. anerkannt.
Das Gremium für Blindenführhundeangelegenheiten und der BSVÖ freuen sich auf zwei interessante Tage.
Anmeldung
Bis spätestens 15. September 2019 bei Sami Demirel per Mail: hundereferat@blindenverband.at
Bei der Anmeldung zur Veranstaltung bitte den vollständigen Namen, den Namen des Hundes und die Rasse des Hundes angeben.
Hinweis: Bei der Veranstaltung werden Fotos aufgrund von Werbe- und Informationszwecke gemacht. Mit der Anmeldung wird dem zugestimmt. Weiters wird mit der Anmeldung zugestimmt, dass der Vor- und Familienname sowie die Daten des Assistenzhundes an das Messerli Forschungsinstitut (Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde) zwecks Anrechnung als Fortbildungsverpflichtung gemäß § 39a bbg. gesendet werden.