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Verpflichtendes Warngeräusch für geräuscharme Fahrzeuge seit 1. Juli 2019

Seit heute, 1. Juli 2019, gilt, dass in neuen Typen von Elektrofahrzeugen und Hybridelektrofahrzeugen ein akustisches Warnsignal, ein so genanntes AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) installiert sein muss.

Dieses gibt bei einem Tempo von bis zu 20 km/h ein Warngeräusch von sich, das durch Lautstärke- und Frequenzänderung die Bewegung eines ansonsten geräuscharmen Fahrzeugs signalisiert. Befindet sich das Fahrzeug im Stand, wird kein Warngeräusch produziert.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband, der sich in Kooperation mit der Europäischen Blindenunion und der Weltblindenunion seit vielen Jahren dafür einsetzt, dass geräuscharme Fahrzeuge hörbarer werden, ist über die Änderung erfreut, auch, wenn die Lautstärke des AVAS und auch die Höchstgeschwindigkeit, bis wohin es aktiv ist, durchaus nach oben korrigiert werden sollten.

Blinde und sehbehinderten Menschen darf in ihrer freien Mobilität durch geräuscharme Fahrzeuge ebenso wenig eine Einschränkung geschehen, wie allen anderen Verkehrsteilendem. Das Warnsignal darf auch auf keinen Fall als zusätzlicher „Lärm“ verstanden werden, sondern, ganz im Gegenteil, als notwendiges Signal, das im Ernstfall Leben retten kann.

Weiterführende Links:

Silent Cars Campaign der Europäischen Blindenunion (englisch): http://www.euroblind.org/campaigns-and-activities/current-campaigns/silent-cars

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