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Stärken und Schwächen des European Accessibility Act

Analyse durch das Eurpean Disability Forum

  • EDF © edf

Der European Accessibility Act ist eine wegweisende Übereinkunft, die nach jahrzehntelangem Einsatz der Behindertenbewegung erreicht wurde. Der Akt wird EU-weite Barrierefreiheitsanforderungen für ein bestimmtes Pool an Diensten und Produkten festlegen.

Der Akt ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg, die EU für Menschen mit Behinderung zugänglich zu Machen. Dennoch gibt Defizite, nicht zuletzt im Bereich des Transports und des Bauwesens.

Das European Disability Forum (EDF) hat eine ausführliche Analyse des Akts veröffentlicht. Das gesamte Dokument finden Sie in englischer Sprache zum Download am Ende des Artikels.

Analyse des EAA durch das European Disability Forum

Der Akt hat viele Stärken:

  • Barrierefreie Anforderungen für Produkte und Dienste sind verpflichtend für das öffentliche Auftragswesen.
  • Für Produkte und Dienste, die nicht im Akt inkludiert sind, hält die Direktive eine Liste von Barrierefreiheits-Anforderungen bereit, die Übereinstimmungen mit Anforderungen aufzeigen, welche bereits in EU Gesetzen bestehen oder in zukünftigen Gesetzen niedergeschrieben sein sollen.
  • Wirtschaftsbeteiligte sind dazu verpflichtet, Korrekturmaßnahmen einzuleiten, sollte ein Produkt nicht den Anforderungen des Akts entsprechen.
  • Wenn ein Mitgliedsstaat ein unzulängliches Produkt vom Markt nimmt, müssen andere Staaten nachfolgen.
  • Der Marktüberwachung wird eine wichtige Rolle eingeräumt. NGOs, nationale Behörden und andere berechtigte Einrichtungen können Einzelpersonen bei Gericht unter nationalem Recht repräsentieren. 
  • Die Europäische Kommission kann zusätzliche förderliche Maßnahmen ergreifen.
  • Es ist höchst willkommen, dass Selbsthilfeorganisationen mit nationalen Behörden, Stakeholdern und der Europäischen Kommission zusammenarbeiten um sie während der Umsetzung des Aktes zu unterstützen. Sie werden auch in zukünftige Prüfungen des Aktes miteinbezogen

Wo der Akt die Erwartungen nicht erreicht:

  • Der Umfang der Dienste und Produkte, die im Akt beinhaltet sind, ist sehr beschränkt. Nicht vorhanden sind etwa: Gesundheitswesen, Ausbildung, Wohnungswesen sowie Haushaltsgeräte.
  • Es gibt eine Reihe an Ausnahmen, die selbst für Dienste und Produkte gelten, die im Akt beinhaltet sind. Wenn der Dienst etwa mit städtischen, suburbanem oder ländlichem Transport in Verbindung steht oder von einem Kleinstunternehmen angeboten wird, kommt es zu einer Ausnahme im Akt.
  • Anforderungen die sich auf bauliche Umgebung von Diensten beziehen, die im Akt beinhaltet sind, sind der Entscheidung der Mitgliedsstaaten untergeordnet.
  • Es existieren Bestimmungen die weitere Ausnahmen basierend auf einer fundamentalen Veränderung eines Produktes oder einer Leistung erlauben. Auch bei einer nicht proportionalen Belastung des Wirtschaftsbeteiligten kann es zu Ausnahmen kommen.
  • Der Zeitraum der Umsetzung für Mitgliedstaaten ist lange – für manche Produkte und Dienste unverhältnismäßig.

Weiterführende Links:

Homepage des European Disability Forums: http://www.edf-feph.org/

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