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Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

5. Mai 2019

Jährlich findet am 5. Mai der europaweite Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen statt. Jedem Menschen sollen die gleichen Rechte zukommen und jeder Mensch soll die gleichen Chancen auf ein selbstbestimmtes, vielfältiges und freies Leben haben. Was in der Theorie so wichtig und richtig hochgehalten wird, ist der Praxis oftmals den Schikanen der Diskriminierung unterworfen.

Gesetzliche Schwimmweste

Denn eigentlich ist die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in Österreich verfassungsrechtlich festgehalten und somit bindend. Drei Gesetze sind die Säulen, auf die gebaut wird:

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BEinstG) und das

Bundesbehindertengesetz (BBG)

Die drei Gesetze regeln das Verbot von Diskriminierung im Leben (BGStG), in der Arbeitswelt (BEinstG) und halten die Möglichkeiten und Aufgaben des Bundesbehindertenanwaltes fest (BBG). Sie halten den Diskriminierungsschutz für Personen mit Behinderungen sowie für Menschen fest, die in einem Nahverhältnis zu ihnen stehen.

Schlaglöcher des täglichen Lebens

Dass es allerdings tagtäglich zu Diskriminierung aufgrund von Behinderung, zu Chancenbenachteiligung und Vorurteilen kommt, ist leider Lebensrealität vieler Menschen.

Deswegen fordert der Blinden- und Sehbehindertenverband gemeinsam mit Selbsthilfeorganisationen und aktiven Vereinigungen in ganz Europa den Abbau der Barrieren, die oft schon in den Köpfen beginnen. Um ein chancengleiches Leben führen zu können, das nicht durch Diskriminierungen beengt wird, braucht es mehr, als die Theorie der Gesetze.

Zauberworte Teilhabe, Inklusion und Selbstbestimmung

Es braucht Ressourcen, die Benachteiligungen so früh wie möglich stoppen, es braucht ein nationales, harmonisiertes Netz an Förderung und Optionen auf Aus- und Weiterbildung sowie eine aktive Umsetzung der im Gesetz verankerten Richtlinien. Und nicht zuletzt braucht es die Bereitschaft aller, sich von eingefahrenen Meinungen und Vorurteilen zu verabschieden und jedem Menschen, unabhängig von Behinderung unvoreingenommen zu begegnen.  

Quellen und weiterführende Links:

Allgemeines zur Gleichstellung: https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/gleichstellung_von_menschen_mit_behinderungen/Seite.1871000.html

Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20004228

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BEinstG): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008253

Bundesbehindertengesetz (BBG): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008713

"Gleichgestellt": Portal für Menschen mit Behinderungen: www.gleichgestellt.at

Behindertenanwalt: www.behindertenanwalt.gv.at

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