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Europäisches Barrierefreiheitsgesetz - Die letzte Hürde ist genommen

Am 9. April hat der European Accessibility Act (EAA), das Europäische Barrierefreiheitsgesetz, die letzte Hürde im politischen Prozess genommen. Jetzt müsssen die nationalen Regierungen das Gesetz umsetzen. Wir werden diesen Prozess begleiten und sicherstellen, dass private Anbieter zu mehr Barrierefreiheit verpflichtet werden.

Nach gut drei Jahren hat der Ministerrat der EU dem Kompromisstext aus den Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zugestimmt. Das Parlament hatte bereits am 13. März vorgelegt. Die Richtlinie muss nun in nationales Recht überführt und in Europäischen Normen ausgestaltet werden. Dafür haben die Mitgliedsstaaten 3 Jahre Zeit. Zeitgleich wird die Europäische Kommission die Anforderungen an die Barrierefreiheit spezifizieren und Normen zur Umsetzung innerhalb der EU entwickeln. Die Europäische Blindenunion und der BSVÖ werden beide Prozesse aufmerksam begleiten, um die Interessen blinder und sehbehinderter Verbraucherinnen und Verbraucher zu wahren.

 

Hintergrund: Der European Accessibility Act Der EAA verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten sicherzustellen, dass Güter und Dienstleistungen privater und öffentlicher Anbieter auf dem europäischen Markt barrierefrei zugänglich sind. Unter diese Vorgaben fallen unter anderem Computer und Smartphones, Check-in- und Fahrkartenautomaten, Router und Fernsehgeräte, Geldautomaten und Bankdienstleistungen, Notrufdienste, e-Books und e-Reader sowie der gesamte Onlinehandel. Die EBU hatte sich seit 2015 für einen umfassenden und wirkungsvollen EAA eingesetzt.

Quelle: DBSV

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