Formular für Anfragen

Newsletter Anmeldung

Tempomacher am Gehsteig

E-Roller Problematik durch StVO-Novelle bald gebannt?

  • E-Roller © bsvö ig

Letzte Woche klagte der Norwegische Blindenverband in einer der auflagenstärksten Zeitschriften, dass es in letzter Zeit zu mehreren Unfällen zwischen blinden und sehbehinderten Personen und E-Rollern in Oslo gekommen sei. Sogar Blindenführhunde seien schon von den schnellen und geräuscharmen Fahrzeugen angefahren worden.  Die meisten Unfälle ereigneten sich, indem blinde oder sehbehinderte Personen am Gehsteig von hinten angefahren worden waren, klagt Verbandspräsidentin Unn Ljøner Hagen und fordert die Stadtregierung dazu auf, gegenzuwirken.

Gefährlich in Fahrt, lästig geparkt

Ein weiteres Problem, so Hagen weiter, ergibt sich durch Roller, die unordentlich abgestellt werden und somit zu Stolperfallen werden. „Es ist nicht vorauszusehen, dass plötzlich ein hingeschmissener Roller vor einem auf dem Boden liegt.“ Sie verweist auch darauf, dass durch fahrende ebenso wie durch schlampig abgestellte E-Roller nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen betroffen sind, sondern ebenso ältere Menschen, gehörlose Menschen, Eltern mit Kinderwägen und Menschen, die Rollstühle verwenden. Lan Marie Berg der Osloer Stadtregierung hat auf die Meldung ihrerseits mit der Forderung reagiert, E-Roller vernünftig und den Verkehrsregeln entsprechend zu verwenden.

Geladenes Miteinander

Dass leider nicht immer mit Vernunft zu rechnen ist, wenn es um den Gebrauch von Gefährten geht, die keinen konkreten Regeln unterliegen, hat sich auch auf Österreichs Straßen und Gehsteigen gezeigt. E-Roller, die seit geraumer Zeit auch Fußgeherzonen beschleunigen und in Wien derzeit von gleich fünf Anbietern (Tier, Lime, Bird, Wind, Flash) zum Ausborgen bereit stehen, glänzten von der ersten Minute an durch ihr potentielles Konfliktpotential. Da die Roller von so ziemlichen allen in Betrieb genommen werden können, kann nicht immer mit der Kenntnis der Verkehrsregeln ausgegangen werden. Ebenso scheinen viele Nutzende die Geschwindigkeit der Roller zu unterschätzen, sind sich nicht der Heftigkeit eines Aufpralls bewusst oder haben sich vorab nicht mit dem korrekten Bremsvorgang vertraut gemacht.

Kommt das Rollerverbot? 

Mit der 31. Novelle der StVO, die per 1. Juni 2019 in Kraft treten soll, soll nun aber Schluss sein mit einer gar zu lockeren Hand am E-Roller-Sektor. Geplant ist, dass Verhaltensvorschriften für Radfahrende (auch E-Bikes) auf E-Roller übertragen werden sollen und dass E-Roller im Allgemeinen aber mit Ausnahmen von Gehsteigen und Gehwegen verbannt werden. Verkehrsflächen, die für Fahrräder freigegeben sind, sollen nun auch von E-Rollern befahren werden können.

Dass E-Roller weiterhin auf Gehsteigen, die breiter als 2,5m sind, abgestellt werden dürfen bleibt ein Kritikpunkt. Wieder muss hier auf die Vernunft der Nutzenden vertraut werden, die Gefährte mangels offizieller Parkflächen so abzustellen, dass sie niemanden behindern oder gar zu groben Hindernissen mit Verletzungsgefahr werden.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband fordert einmal mehr den respektvollen, vernünftigen und problembewussten Umgang auf Österreichs Straßen und Gehsteigen und appelliert an jeden Einzelnen, sich über die Verkehrsregeln hinaus so zu verhalten, dass anderen Verkehrsteilnehmenden kein Schaden dadurch entstehen kann.

Quellen:

E-Roller in Oslo (norwegisch): Verdens Gang (3. April 2019) :

Überblick der StVO-Novelle: Auto Revue ("E-Roller: Die gesetzlichen Regelungen zur richtigen Verwendung", 9.März 2019)

https://autorevue.at/ratgeber/e-scooter-gesetz-regeln-recht

Bürgersteig-Problematik in Deutschland: ZDF (E-Roller auf Bürgersteigen - Der Kampf um den Gehweg 8.4.2019)

https://www.zdf.de/nachrichten/heute/fussgaenger-wehren-sich-gegen-e-roller-auf-gehwegen-100.html

 

zurück