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Statement der Europäischen Blindenunion zu der Europawahl 2019

EBU Forderungen

  • EBU Logo © EBU

Die Europäische Blindenunion (EBU) setzt sich seit 1984 für die Rechte und Interessen blinder und sehbehinderter Menschen in Europa ein. Das folgende Statement wurde am 20.2. 2019 als Presseaussendung veröffentlicht. Es soll politischen Kräften die Forderungen blinder und sehbehinderter Menschen in Europa für die Europawahl 2019 und die darauffolgenden fünf Jahre vermitteln.

Politische Teilhabe

Europäische Wahlen sollen einen Standard für barrierefreies Wählen etablieren. Dies betrifft den Wahlvorgang, die Wahlinformationen (Materialien der Wahlkampagnen, Politdebatten, Parteiprogramme und Webseiten), das Procedere nach der Wahl (z.B. Beschwerdemechanismen) sowie das Recht, zu kandidieren.

Die EBU fordert politische Parteien dazu auf, sich dahingehend für die Wahl 2019 zu bemühen und bittet auch das Europaparlament darum, eine Resolution zu erlassen, die vollen barrierefreien Zugang zu der Europawahl 2024 zulässt.

Gleichbehandlung

Vor über zehn Jahren wurde die „Equal Treatment Directive“ (auch als „Horizontal Directive“ bezeichnet) von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, um EU-Bürgerinnen und Bürger gegen Diskrimination in allen Bereichen des Lebens zu schützen – sei es Behinderung, Alter, sexuelle Orientierung oder Religion. Die Richtlinie, die immer vom Parlament unterstützt wurde, wird noch immer vom Europarat blockiert.

Die EBU ruft politische Führungsfiguren dazu auf, die Arbeit am Fortschritt der Richtlinie neu aufzunehmen, legislative Lücken zu schließen und die Richtlinie mit Hilfe des Parlaments auch im Rat durchzusetzen.

Barrierefreiheit

Während es in diesem Bereich in letzter Zeit durch den European Accessibility Act (EAA) signifikante Fortschritte gab, hat die EU die Möglichkeit fahren lassen, die richtige „Horizontal Directive“ zu etablieren. Mit seinem begrenzten Umfang bleibt der EAA ein in erster Linie digitaler Akt und der sich weniger an die Bedürfnisse und Forderungen blinder und sehbehinderter Menschen in der realen Welt richtet.

Die EBU drängt das Europaparlament dazu, die Kommission aufzufordern, legislative Initiativen vorzubereiten, die Barrierefreiheit in baulichen Umgebungen, öffentlichem Transportverkehr und auch bei Haushaltsgeräten durchsetzen.  

Digitales Europa

Die Web Accessibility Directive aus 2016 wird nicht auf die Webseiten und mobile Applikationen von EU-Institutionen angewendet. Während der Umfang und die Wichtigkeit der veröffentlichten Informationen Extrabearbeitungszeit rechtfertigt, sollte die EU trotzdem mit gutem Beispiel vorangehen und umsetzen, was von Mitgliedsstaaten gefordert wird.

Mobilität

Im dritten Moblity Package verpflichtete sich die Europäische Kommission zu einem Ansteigen des automatisierten Fahrens, im privaten wie im öffentlichen Verkehr. Selbstfahrende Fahrzeuge können für blinde und sehbehinderte Menschen ebenso eine größere Möglichkeit selbstständiger Mobilität bedeuten wie eine potentielle Gefahr aus Fußgängersicht.

Die EBU fordert das Europaparlament dazu auf, die Kommission dahingehend zu sensibilisieren, die Forderungen blinder und sehbehinderter Menschen in kommenden Legislativvorschlägen von Anbeginn an zu berücksichtigen.

Kultur

Die EU-Förderungen für die Filmindustrie können eine sinnvolle Rolle darin spielen, Filme zu unterstützen, die für blinde und sehbehinderte Menschen zugänglich sind. So wurde es als gutes Beispiel mit ähnlichen Initiativen in manchen EU-Ländern beobachtet.

Die EBU fordert das Europaparlament dazu auf, Audiodeskription als unerlässliche Voraussetzung für die Förderung durch Creative Europa Media, das EU Förderungsinstrument für grenzüberschreitende Filmproduktionen zu machen.

Disability grenzüberschreitend

Die EU Disability Card, welche Menschen mit Behinderungen vereinfachten Zugang zu unterschiedlichen Einrichtungen, Services und Transportsystemen ermöglicht, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch ein Kommissionsprojekt in der Pilotphase. Als solches kann es freiwillig angewendet werden und ist nur in acht EU-Ländern in unterschiedlichem Ausmaß verfügbar.

Die EBU fordert das Europaparlament dazu auf, den Fortschritt der Initiative voranzutreiben um ein EU-weites Schema der Anerkennung von Behinderung für gleichberechtigten Zugang zu erlangen.

Fundierte Politikgestaltung

Derzeit gibt es keine verlässlichen und vergleichbaren Statistiken auf EU-Level zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die EBU fordert EU Institutionen und das Europaparlament dazu auf, das Sammeln und Erfassen von notwendigen Daten als Grundlage einer gut informierten Entscheidungsfindung voranzutreiben.

Externe Aktion

Das EU Instrument der Heranführungshilfe und Östlichen Partnerschaft soll Inklusion- und Disability-verwandte Themen behandeln um Best Practice auch im weiteren Europa zu implementieren.

Disability Intergroup des Europaparlaments

Die Disability Intergroup ist eine informelle länder- und parteiübergreifende Gruppierung von Mitgliedern des Europaparlaments (MEPs) die Disability-Politik in ihre Arbeit im Parlament und auf nationaler Ebene fördert. Als Verfechter der Rechte von Menschen mit Behinderungen in Europa ist die Disability Group ein wichtiger Partner.

Die EBU ermutigt zukünftige MEPs aus allen Ländern in der Disability Intergroup zu partizipieren um über die Möglichkeiten und den Effekte von EU-Politik im Bereich Disability informiert zu sein.

 

Gesamte Presseaussendung (englisch): http://www.euroblind.org/ebu-statement-european-elections-2019

Europäische lindenunion Homepage (englisch): http://www.euroblind.org/

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