Europäischer Behindertenausweis: Mehr Freiheit über Grenzen hinweg
Ein bisschen müssen wir uns noch gedulden, bis der Europäische Behindertenausweis aus in Österreich verfügbar sein wird. Am 5. Juni 2028 soll es dann aber endlich so weit sein und der Ausweis EU-weit in Funktion genommen werden können. Bis dahin sollen technische Details noch weiter ausgefeilt und an der Sicherheit des Ausweises gearbeitet werden. Außerdem steht eine digitale Version in der Diskussion. Hier kommt ein Stand der Dinge.
Der Europäische Behindertenausweis (European Disability Card) soll Menschen mit Behinderungen das Reisen und die Teilhabe in der Europäischen Union deutlich erleichtern. Bisher wird ein nationaler Behindertenstatus bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Land häufig nicht automatisch anerkannt. Damit können auch Vergünstigungen, bevorzugter Zugang oder Unterstützungsleistungen wegfallen. Genau hier setzt der neue Europäische Behindertenausweis an: Er soll künftig EU-weit als Nachweis einer Behinderung dienen und damit den Zugang zu bestehenden Leistungen im jeweiligen Land vereinfachen.
Gleiche Vorteile wie für Menschen vor Ort
Der Ausweis schafft grundsätzlich keine neuen Vergünstigungen. Vielmehr soll er sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen bei einem kurzfristigen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat dieselben besonderen Bedingungen und bevorzugten Behandlungen erhalten wie Menschen mit Behinderungen, die dort leben. Dazu können etwa ermäßigte Eintrittspreise, bevorzugter oder kostenloser Zugang, persönliche Assistenz oder besondere Angebote in Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr gehören. Auch bei kommerziellen Dienstleistungen können entsprechende Vergünstigungen möglich sein. Wichtig: Welche Leistungen tatsächlich angeboten werden, entscheidet weiterhin der jeweilige Mitgliedstaat. Der Ausweis garantiert also nicht automatisch überall kostenlose Beförderung oder andere bestimmte Vorteile.
Ein Schritt zu mehr Reisefreiheit
Besonders wichtig ist der Ausweis für die europäische Freizügigkeit. Menschen mit Behinderungen sollen bei Reisen nicht immer wieder ihre Behinderung und ihren Anspruch auf Unterstützung erklären oder nachweisen müssen. Das kann gerade bei nicht sichtbaren Behinderungen eine große Erleichterung sein. Der Ausweis ist vor allem für kurzfristige Aufenthalte gedacht, etwa für Urlaubsreisen, Besuche oder berufliche Aufenthalte. Für Menschen, die dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen, gelten grundsätzlich die dortigen nationalen Regelungen. Für EU-Mobilitätsprogramme wie Erasmus+ kann der Ausweis auch bei längeren Aufenthalten relevant sein.
Öffentlich unterwegs – gleiche Bedingungen wie für Menschen mit Behinderungen vor Ort.
Auch der öffentliche Personenverkehr fällt grundsätzlich in den Anwendungsbereich der Richtlinie. Der Europäische Behindertenausweis bedeutet allerdings nicht automatisch, dass Menschen mit Behinderungen in ganz Europa kostenlos mit Bus, Bahn oder anderen öffentlichen Verkehrsmitteln fahren können. Entscheidend sind die Regelungen und Vergünstigungen des jeweiligen Landes. Wenn Menschen mit Behinderungen im jeweiligen Zielland beispielsweise kostenlos den öffentlichen Verkehr nutzen können, soll dieser Vorteil grundsätzlich auch für Inhaber:innen des Europäischen Behindertenausweises gelten, die das Land besuchen. Eine wichtige Ausnahme gibt es, wenn der Zugang zu einer Leistung von einer individuellen Prüfung oder einem persönlichen Antrag abhängt. Wird eine kostenlose Fahrberechtigung etwa nur nach einem persönlichen Antrag bei einer Gemeinde vergeben und nicht automatisch allen Menschen mit Behinderungen gewährt, kann diese Leistung für Besucher:innen aus anderen EU-Ländern unter Umständen nicht zugänglich sein. Der Ausweis schafft somit keinen einheitlichen Anspruch auf kostenlose Mobilität, sorgt aber dafür, dass bestehende Vergünstigungen möglichst grenzüberschreitend anerkannt werden.
Wichtige Fristen: 2028 wird entscheidend
Die EU-Richtlinie wurde am 23. Oktober 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist anschließend in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben maximal 30 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Für die praktische Einführung gilt eine Frist von maximal 42 Monaten nach der Veröffentlichung. Nach Angaben des European Disability Forum soll der Europäische Behindertenausweis deshalb spätestens ab 5. Juni 2028 in der gesamten EU funktionieren. Die Staaten können ihn allerdings auch früher einführen.
Der Ausweis soll sowohl physisch als auch digital erhältlich und bei Ausstellung und Verlängerung kostenlos sein. Er wird den nationalen Behindertenausweis nicht ersetzen, sondern ergänzen. Ebenso bleibt der Europäische Parkausweis ein eigenes Instrument.
Ein europäisches Zeichen für Teilhabe
Der Europäische Behindertenausweis steht für die Idee, dass Rechte und Teilhabe nicht an nationalen Grenzen enden sollten. Er kann Reisen, Begegnungen, Studium, Arbeit und Freizeit in Europa einfacher machen und damit einen konkreten Beitrag zu einem inklusiveren Europa leisten.
Weiterführende Links:
EDF: https://www.edf-feph.org/eu-disability-card/
EBU: https://www.euroblind.org/newsletter/2022/june/en/eu-disability-card-history-and-background

