BSVÖ: Verbot für Smart Glasses? Fortschritt und der Preis der Barrierefreiheit

Smart Glasses. © BSVÖ
BSVÖ: Verbot für Smart Glasses? Fortschritt und der Preis der Barrierefreiheit, Abbildung einer smarten Brille, Logo BSVÖ.
Es ist ein wenig wie aus einem James-Bond-Film. Der charmante Spion setzt sich eine schicke Brille auf, schlendert damit durch das Casino und filmt nebenbei alle Anwesenden. Gleichzeitig analysiert die Brille die Gesichter im Raum und spuckt Lebensläufe, Wohnadressen und Geburtsdaten dazu aus. Dann gibt der Spion einen geflüsterten Befehl und das Datenpaket wird an das Geheimdienstbüro geschickt …
Kinomagie? Ja und nein. Denn Smart-Glasses werden durch die hohe Investitionsbereitschaft von Tech-Unternehmen immer ausgefeilter, während sie auch für den Alltag erschwinglich sind. Die Kooperation mit unterschiedlichen Anbietern barrierefreier Lösungen hat außerdem dazu geführt, dass Smart Glasses den Alltag von Menschen mit Behinderungen – und hier auch von blinden und sehbehinderten Personen – durchaus erleichtern können. In den USA wurde nun vehement ein Verbot der Brillen gefordert, da diese Spionage Tür und Tor öffnen. Und auch in Europa denkt man über Schritte nach, die Nutzung von Smart-Glasses sicherer zu machen. Das aber kann mit der Barrierefreiheit auf Konfrontationskurs gehen …
Marktplayer mit Breitenwirkung aus dem Silicon Valley
Keine große Überraschung: Das im Moment marktführende Unternehmen in Sachen Smart Glasses ist der Meta-Konzern, dicht gefolgt vom chinesischen Riesen Xiaomi. Meta vertreibt in Kooperation mit dem ikonischen Brillengiganten Ray-Ban und auch mit Oakley KI-gestützte Brillen, die leistbar und in ständiger Weiterentwicklung sind – und genau deswegen für Nutzer:innen so attraktiv werden.
Wie IDC, einer der größten IT-Service-Betriebe weltweit, berichtet, wuchs der weltweite Markt für Smart-Brillen im ersten Quartal 2026 um 167 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das sind rund 2,25 Millionen ausgelieferte Geräte in einem einzigen Quartal.
Die Nachfrage ist groß, die Bedenken sind es auch. Denn auch dem Missbrauch wird durch die smarten Brillen eine bequeme Einflugschneise geöffnet.
Hilfsmittel auf der Nase?
Freie Hände, Sprachbefehle, die diverse Dienste und Services in Gang setzen können, und ein Erkennen und Beschreiben der Umwelt – all das sind die Punkte, die Smart Glasses auszeichnen. Für blinde und sehbehinderte Nutzer:innen können die Brillen zu wertvollen Hilfsmitteln werden, denn sie erkennen und beschreiben Gegenstände, lesen Schilder, Speisekarten oder Öffnungszeiten vor und können über Dienste wie „Be My Eyes“ sogar sehende Helfer:innen zuschalten. Auch Anwendungen wie etwa OOrion analysieren die Umgebung und können beispielsweise bei der Orientierung oder beim Erkennen von Hindernissen helfen. Die Betonung liegt momentan aber noch auf „können“, denn auch hier zeigen sich die Probleme, die KI-gestützte Systeme (momentan noch?) aufweisen. Antworten und Beschreibungen können fehlerhaft und somit fatal werden, wenn es um sichere Mobilität und Orientierung geht. Und wenn eine Antwort nicht gekannt wird, beginnt das Halluzinieren der KI, das in Anweisungen und Erklärungen endet, die der wilden Phantasie, nicht aber der Faktenbasiertheit entsprechen.
Brille filmt mit. Und wertet aus.
Doch wo eine Kamera sieht, kann sie auch filmen. Und damit wird aus den vielen Vorteilen einer KI-gestützten Assistenzbrille schnell ein gesellschaftlicher Zankapfel. Illegal aufgezeichnete Tonaufnahmen und Videos landen schnell auf öffentlichen Plattformen oder werden zum persönlichen Druckmittel. Unter dem Schlagwort „Rizz“ kursieren etwa seit dem Aufkommen der Smart Glasses Videos im Netz, in denen Männer ihre vermeintlichen Fähigkeiten, eine Frau durch Charme zu verführen, zur Schau stellen – die Videos finden mitunter ein enorm großes Publikum. Und das, ohne jemals das Einverständnis der Frauen zur Veröffentlichung eingeholt zu haben. Dies ist nur ein aktuelles Beispiel des breiten Missbrauchs von Smart Glasses. Weil die Brillen nicht einwandfrei als Smart Glasses erkannt werden können – vor allem nicht, wenn das Lämpchen, das die Aufnahme anzeigt, manipuliert wird –, ist es ein Leichtes, mit ihnen in geschützten Bereichen wie Umkleiden und Badeanstalten zu filmen, sie zum Abgreifen von firmeninternen Daten und Präsentationen zu nutzen, bei Prüfungen zu schummeln oder im Alltag die Umgebung mitzufilmen, ohne dass es das Umfeld merkt.
Die Diskussion um die Sicherheit von Smart Glasses im Sinne des Datenschutzes steht schon lange im Raum, jetzt wurde sie von HateAid auch in Deutschland neu angestoßen. In einer Pressemeldung macht die berlinbasierte gemeinnützige Organisation im Dienste von Menschenrechten im digitalen Raum Stimmung gegen die Smart Glasses und hat eine Strafanzeige gegen die Geschäftsführung von Meta Platforms und verschiedene Optik-Handelsketten, die Smart Glasses vertreiben, eingereicht.
„Das Gesetz verbietet, Geräte auf den Markt zu bringen, die als Alltagsgegenstand getarnt und dazu bestimmt sind, andere unbemerkt zu filmen oder abzuhören (§ 8 Abs. 1, § 27 Abs. 1 Nr. 3 im TDDDG). HateAid hält insbesondere ein Smart-Glasses-Modell von Meta in Kooperation mit Ray-Ban für besonders gefährlich, da es von anderen beliebten Brillenmodellen Ray-Bans kaum unterscheidbar ist“, ist in der Pressemitteilung zu lesen. Eine Petition, die sich für ein Vertriebsverbot von Ray-Ban-Meta-AI-Glasses, ein auf Sicherheit ausgelegtes Design und auf Rechtsunterstützung von Betroffenen ausspricht, läuft.
In Großbritannien geht das Grollen in einem anderen Sektor um: Kinos erwägen derzeit Verbote oder Einschränkungen für kamerafähige Smart Glasses – aus Angst vor heimlichen Filmaufnahmen und Raubkopien.
Datenschutz in Gefahr
Aufnahmegeräte, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, seien es Kameras oder Mikrofone, sind datenschutzrechtlich nicht erlaubt. Ebensowenig ist es die heimliche Aufnahme von Anderen. Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. In Österreich gilt:
Das Recht am eigenen Bild ist wie das Namensrecht ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der/des Abgebildeten oder unter Umständen einer/eines nahen Angehörigen verletzt würden. Ob die Veröffentlichung eines Bildes zulässig ist, hängt davon ab, ob nach objektiven Gesichtspunkten schutzwürdige Interessen der/des Abgebildeten entgegenstehen.
Durch die Brillen wird dieses Recht mitunter mehrfach verletzt. Kommt also das Verbot?
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur für ein Verbot zuständig. Diese aber sieht keinen Grund für ein Verbot, solange die Brillen durch ein LED-Signal als solche erkennbar und für Dritte gezeichnet sind, wie die FAZ berichtet. Das heißt zwar nicht, dass das heimliche Mitfilmen keine strafrechtlichen Folgen hätte, ein allgemeines Verbot der Glasses wird aber zu diesem Zeitpunkt nicht in Betracht gezogen, solange solche anhand des Lämpchens erkannt werden können. Aufatmen für Nutzer:innen, die die Brillen als wichtiges Hilfsmittel im Alltag verwenden oder das Verpassen, jetzt bessere Regularien in Kraft treten zu lassen. Für blinde und sehbehinderte Menschen wird das Erkennen der Smart-Brillen durch ein LED-Lämpchen jedenfalls nicht sichergestellt …
Und wie geht es weiter?
In Deutschland brennt die Debatte um ein Verbot und um mögliche Lösungen zur Sicherung des Datenschutzes derzeit heiß, während in Österreich die Problematik nicht so recht Fahrt aufgenommen hat. Das ist das eigentliche Problem, nicht die Brille allein, sondern die Balance dahinter: Barrierefreiheit gegen Privatsphäre, technischer Fortschritt gegen Sicherheit, Hilfe gegen Überwachung. Dr. Markus Wolf, Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Österreich, meint dazu: „Smart Glasses haben für blinde und stark sehbehinderte Menschen ein enormes Potential und können ein sehr wertvolles Hilfsmittel sein. Es muss aber auch Regulative geben, die die Nutzung für alle sicher machen und einen Missbrauch nicht so einfach ermöglichen. Sie zu verbieten würde das Kind mit dem Badewasser ausschütten.“
Ein pauschales Verbot könnte Menschen mit Behinderung eine wichtige Alltagshilfe nehmen, während das Fehlen von konkreten Maßnahmen zur Missbrauchsverhinderung den öffentlichen Raum zum unfreiwilligen Livestream machen kann. Es ist höchste Zeit, dass jetzt Lösungen erarbeitet und umgesetzt werden, die Fortschritt und Sicherheit vereinen – gerade auf einem so chancenreichen Sektor wie der KI-gestützten Barrierefreiheit.
Quellen:
IDC-Studie: Augmented and Virtual Reality Headsets Market Insights, vom 1. Juli 2026: https://www.idc.com/promo/arvr/
Pressemitteilung Hate Aid vom 12.8.2026: Big Brother auf deiner Nase: HateAid stellt Strafanzeige gegen Meta wegen Smart Glasses: https://hateaid.org/hateaid-stellt-strafanzeige-gegen-meta-wegen-smart-glasses/
Britische Kinos erwägen ein Verbot sogenannter Smart Glasses vom 22.08.2026: https://www.deutschlandfunkkultur.de/britische-kinos-erwaegen-ein-verbot-sogenannter-smart-glasses-102.html
FAZ Bundesnetzagentur will „Smart Glasses“ nicht verbieten vom 13.8.2026: https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/hate-aid-stellt-wegen-meta-smart-glasses-strafanzeige-bundesnetzagentur-verbietet-brillen-nicht-201123385.html
Recht am eigenen Bild Österreich: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/onlinesicherheit_internet_und_neue_medien/internet_und_handy___sicher_durch_die_digitale_welt/7/Seite.1720440
Heise vom 15.8.2026: Kein Verbot für Meta-Brillen: Behörde sieht LED-Signal als ausreichend: https://www.heise.de/news/Smart-Glasses-Bundesnetzagentur-verfolgt-kein-Verbot-von-Metas-Kamera-Brille-11415153.html
