BSVÖ im Fokus: Geld. Geld ausgeben zwischen Einkaufswagen und Screenreader.
Noch schnell hinunter und die vergessene Milch einkaufen oder einen langen gemütlichen Samstagsbummel durch die Einkaufsstraße machen – für viele gehört Einkaufen zu einer Aktivität, die ohne viel darüber nachzudenken in die Wochenroutinen eingebaut werden. Was für viele eine selbstverständlichste Alltagshandlung ist, mal lästig, mal eine Belohnung, kann für blinde und sehbehinderte Menschen aber mit erheblichen Barrieren verbunden sein. Zwischen Einkaufswagen, Regalen und Screenreader zeigt sich, dass Selbstbestimmung nicht allein davon abhängt, ob ein Geschäft grundsätzlich betreten werden kann. Entscheidend ist, ob Menschen sich darin orientieren, Produkte auswählen, Preise vergleichen und ihren Einkauf eigenständig erledigen können.
Breite Produktpalette, schmale Barrierefreiheit
Wer heutzutage den Fuß in einen Supermarkt setzt, um sich mit den wichtigsten Lebensmitteln zu versorgen, findet sich in der Regel in einem Dorado der Wahlmöglichkeiten wieder. Labyrinthisch geht es am Obst und Gemüse vorbei quer durch das ganze Geschäft, nur weil es einen nach einem Erdbeerjoghurt gelüstet und hat man das vermeintliche Regal dann nach einigen Ausweichmanövern dann erreicht, tut sich dort eine meterlange Wand an Joghurts auf. Alle etwa in gleich großen Bechern verpackt, alle ohne taktile Beschriftung. Wie nun das Richtige finden? Wer blind oder sehbehindert einkaufen geht, benötigt neben starken Nerven entweder eine ausgezeichnete Orientierungs- und Merkfähigkeit oder die Begleitung von Einkaufshilfen. Und eine Portion Glück, dass das Produkt seit dem letzten Mal nicht umgestellt oder aus dem Sortiment genommen wurde. Wurde der Preis angepasst, erfahren das blinde und sehbehinderte Käufer:innen am Kassazettel und auch wie das Mindesthaltbarkeitsdatum lautet, erschließt sich in der Regel nicht durch taktile Erläuterung, sondern durch Hilfen, denen es gelingt, das oftmals klein und versteckt angebrachte MHD zu entdecken. Je größer die Marktstruktur, desto größer die Produktpalette und desto schwieriger die Orientierung. Wer aber kleinere Strukturen bevorzugt, wird im städtischen Bereich oft nicht mehr fündig. Da, wo in ländlicherer Infrastruktur auch noch Märkte bestehen, in denen man schon beim Betreten (womöglich namentlich) begrüßt wird, gelingt die Orientierung besser und kann noch auf persönliche Unterstützung gesetzt werden, sollte ein Produkt nicht gefunden werden. In manchen größeren Supermärkten wird auf Nachfrage weitergeholfen, reguläre Services persönlicher Einkaufsassistenz aber stellen die Ausnahme dar.
Wer über den Lebensmittelinkauf hinaus etwas benötigt, wer sich selbstbestimmt etwa ein neues Paar Socken oder eine schicke Bluse, Samen für das Gemüsebeet, ein Haarshampoo, einen Handmixer oder Laufschuhe für den nächsten Halbmarathon besorgen möchte, stößt in Geschäften mit größeren Verkaufsflächen und ohne persönliche Bedienung schnell an die Grenzen der Shoppinglust. Große Sortimente, keine taktilen Elemente, fehlendes Mehrsinnesystem machen das Einkaufen im Store schnell zu nervenaufreibenden und schlussendlich frustrierenden Erlebnissen.
Hilfe ist wertvoll – aber sie darf nicht vom Zufall abhängen.
Manche Märkte bieten wie schon erwähnt Einkaufshilfen an. Kund:innen können sich an die Information oder auch direkt an die Kassabedienung wenden und um Unterstützung durch Mitarbeiter:innen bitten. Das kann eine große Erleichterung sein – vorausgesetzt, die Hilfe ist tatsächlich verfügbar, die Zuständigkeiten sind geklärt und die Mitarbeiter:innen wissen, wie sie unterstützen können. Handelt es sich um einen Service, der aktiv angeboten wird, ist auf ein positives Einkaufserlebnis zu hoffen. Wenn aber, was die Regel ist, Einkaufsunterstützung kein Service ist, den das Geschäft anbietet, werden blinde und sehbehinderte Kund:innen in die Rolle von Bittstellern bugsiert. Das heißt nicht, dass nicht auch in diesem Fall kompetente Unterstützung geboten wird – diese hängt schließlich von den Personen ab, die Zeit haben, zu unterstützen. Es bedeutet aber, dass die Unsicherheit über die Verfügbarkeit eines wichtigen Services das Einkaufen zu einem schlecht planbaren Erlebnis macht. Und das selbst dann, wenn es um Grundnahrungsmittel geht.
Viele blinde und sehbehinderte Menschen entwickeln deshalb eigene Strategien: Sie kaufen zu bestimmten Zeiten ein, merken sich die Anordnung vertrauter Geschäfte, bitten gezielt um Unterstützung oder erledigen bestimmte Teile des Einkaufs selbst. Andere greifen auf die Unterstützung einer Persönlichen Assistenz, von Freund:innen, Verwandten oder Familienmitgliedern zurück. Diese Lösungen können funktionieren – sie dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass Selbstbestimmung dadurch von der Verfügbarkeit anderer Menschen abhängig wird.
Dann eben online bestellen? Trugschluss digitale Barrierefreiheit
Online-Shopping könnte viele Probleme lösen: Produkte lassen sich von zu Hause aus auswählen, Informationen könnten über Screenreader zugänglich sein und Wege zum Geschäft würden entfallen. In der Praxis sind jedoch zahlreiche Webshops noch immer nicht vollständig barrierefrei, auch wenn es inzwischen eine klare Gesetzeslage dazu gibt. Das Barrierefreiheitsgesetz gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr und damit insbesondere auch für Webshops und E-Commerce-Apps. Bestehende Webshops müssen grundsätzlich und bis auf wenige Ausnahmen seit dem 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein. Die Praxis zeigt aber, dass Webshops aller Art nach wie vor teils massive Fehler aufweisen, was ein Einkaufen erschwert oder unmöglich macht. Undurchschaubare Strukturen, Aktionsfelder, die nicht funktionieren oder als solche erkennbar sind, unerwartete Um- und Weiterleitungen oder nicht funktionierende Zahlungsoptionen. All das sind Probleme, mit denen blinde und sehbehinderte Nutzer:innen nach wie vor konfrontiert sind. Und selbst wenn die Bestellung klappt, geht beim Versand das nächste Problem los …
Leider keine Lieferung möglich
Haben Sie schon einmal versucht, sich Lebensmittel nach Hause liefern zu lassen? Wenn Sie erfolgreich ihr Gemüsekisterl, die Sechserpackung Limoflaschen oder die Sonderausgaben der Lieblingsschoki auf die Türdacke platziert bekommen, dann Gratulation! Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie im Einzugsbereich einer Stadt oder innerstädtisch wohnen, ist groß. Wer aber etwas außerhalb lebt, fällt schnell aus den Zuliefernetzen. Nicht zuletzt, seit die großen Supermarktketten ihre Hauszustellungen mit Verweis auf die fehlende Rentabilität eingestellt haben, sitzen viele Menschen mit eingeschränkter Mobilität am Trockenen, was eine gute Versorgung angeht.
Wo Abholung im Markt angeboten wird, setzt auch sie voraus, dass der Weg dorthin selbstständig bewältigt werden kann. Mobilität wird damit zur Voraussetzung dafür, überhaupt Zugang zu Lebensmitteln und anderen Gütern des täglichen Bedarfs zu haben.
Das ist nicht bloß eine Frage des Komforts. Wer nicht selbstständig einkaufen kann, hat weniger Auswahl, ist stärker von anderen Personen abhängig und kann Angebote oder spontane Kaufentscheidungen schlechter wahrnehmen. Barrieren im Handel schränken damit ganz unmittelbar gesellschaftliche Teilhabe und wirtschaftliche Selbstbestimmung ein.
Barrierefreiheit muss zum Standard werden.
Lässt sich das Problem des selbstbestimmten Einkaufens auf schnellem und allgemeinem Weg lösen? Die Antwort muss wohl lauten: nein. Aber auch wenn es keine Universallösung gibt, so müssen mehr Maßnahmen gesetzt werden, die ein inklusives und selbstbestimmtes Einkaufen ermöglichen, wo dies umsetzbar ist.
Generell gilt hierfür:
- Einkaufsunterstützung anbieten. Wenn Geschäfte die Möglichkeit aktiv anbieten, dass geschulte Mitarbeiter:innen auf Wunsch zur Verfügung stehen, um beratend und unterstützend als Einkaufsbegleitung eingesetzt werden zu können, kann das für blinde und sehbehinderte Käufer:innen zu einer gut planbaren und sinnvollen Unterstützung werden.
- Orientierungspunkte bieten. Barrierefreiheit in Form taktiler Bodenleitsysteme, tastbarer Beschriftungen oder auch auditiver Signale kann das Einkaufserlebnis verbessern. Wichtig ist es, Stolperfallen und Blockaden, die zu Unfällen führen könnten, aufmerksam aus dem Weg zu räumen, Durchgänge nicht zu eng zu verstellen oder durchdachte Leitsysteme umzusetzen. Noch gibt es keine Verpflichtung dazu, Produkte taktil auszuweisen und zu beschriften. Einige wenige Anbieter gehen freiwillig in die Richtung. Wünschenswert wäre eine universale Lösung, die Produkte – etwa durch genormte QR-Codes – zumindest für Nutzer:innen erkennbar macht, die mit smarten Techniken hantieren können. Hier steckt die Entwicklung aber noch in den Kinderschuhen und es kann nicht mit baldigen, nachhaltigen Lösungen zu rechnen sein.
Im digitalen Bereich bedeutet das: Websites und Apps müssen konsequent nach den geltenden Barrierefreiheitsanforderungen entwickelt, getestet und laufend verbessert werden.
Selbstbestimmtes Einkaufen beginnt dort, wo Menschen nicht fragen müssen, ob sie einkaufen können, sondern nur noch entscheiden, was sie kaufen möchten. Zwischen Einkaufswagen und Screenreader liegt deshalb eine zentrale Aufgabe der Inklusion: Aus dem Recht auf Teilhabe muss gelebte Alltagspraxis werden.

