Das Ende der E-Mopeds? Worauf wir hoffen können
Ab 1. Oktober 2026 gelten in Österreich neue Regeln für E-Mopeds. Sie werden künftig als Kraftfahrzeuge eingestuft und dürfen deshalb nicht mehr auf Radwegen fahren, sondern müssen die Fahrbahn benützen. Darüber hinaus gelten eine Führerschein-, Helm-, Versicherungs- und Zulassungspflicht. Mit der Gesetzesänderung soll die Verkehrssicherheit verbessert und den besonderen Eigenschaften dieser Fahrzeuge Rechnung getragen werden. Aber reichen diese Schritte für mehr Verkehrssicherheit aus?
Geräuscharme Fahrzeuge sind für blinde und sehbehinderte Menschen nicht grundsetzlich problematisch, werden aber dann zur potentiellen Gefahr, sobald sich Wege kreuzen können. Mit der Einführung von E-Scootern, die als Leihgeräte in verschiedenen europäischen Städten mit einem Mal die Straßen, Gehsteige und sogar Fußgängerzonen fluteten, waren Unfälle vorprogrammiert. Der BSVÖ setzt sich von Anfang an dafür ein, dass die Handhabe von E-Scootern schärfer reguliert wird, Abstellplätze definiert und Nutzer:innen sensibiliert werden. Der stete Dialog mit Entscheidungsträger:innen und auch Leih-Scooter-Unternehmen, der von vielen Seiten her betrieben wurde, hat sich ausgezahlt: die Notwendigkeit zu handeln wurde erkannt und nach und nach bessere Rahmenbedingungen geschaffen.
Ende von „Ich bin ein Fahrrad“
Mit dem verstärkten Aufkommen von Lieferdiensten, die vorerst mit dem Rad unterwegs waren, dann aber bald auf E-Fahrzeuge umstiegen, kam ein neues Problem: Sogenannte E-Mopes, auf denen „Ich bin ein Fahrrad“ zu lesen ist. In diesem Selbstverständnis sind sie auf Fahrradwegen unterwegs, benötigen weder Nummerntafel noch Führerschein. Zugleich sind die E-Mops leistungsstarke Flitzer, die kreuz und quer im Straßenverkehr unterwegs sind. Zeitdruck und prekäre Arbeitsbedingungen von Essensauslieferern führen nicht selten zu besonders riskanten Fahrmanövern, die für andere Verkehrsteilnehmende drastische Folgen haben können und hier vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder eben auch blinden und sehbehinderten Personen zum Verhängnis werden können. Damit ist mit Oktober nun aber Schluss.
Strengere Spielregeln
Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung werden E-Mopeds ab 1. Oktober rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Das bedeutet, dass sie nicht mehr auf Radwegen fahren dürfen, sondern die Fahrbahn benützen müssen. Außerdem gelten für Lenker künftig dieselben Vorschriften wie für andere Kraftfahrzeuge: E-Mopeds benötigen eine Zulassung mit Kennzeichen, eine Haftpflichtversicherung, einen Führerschein sowie einen Helm. Mit diesen klaren Regelungen reagiert der Gesetzgeber auf die steigende Zahl schwerer Unfälle mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen und schafft eine eindeutige Trennung zwischen Fahrrad- und Kraftfahrzeugverkehr. Ziel ist es, Konflikte auf Radwegen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer nachhaltig zu verbessern.
Folgen für Fehlverhalten?
Dass E-Mopeds künftig nicht mehr auf Radwegen fahren dürfen, ist aus Sicht des BSVÖ eine wichtige Verbesserung. Dennoch hat die Erfahrung gezeigt, dass ein dichteres Regelwerk alleine noch nicht das Problem aus der Welt schafft. Das besteht nämlich zu einem guten Teil ganz generell aus fehlender Aufmerksamkeit und Rücksicht im Verkehr. Wenn alle Verkehrsteilnehmenden etwas mehr darauf acht geben würden, welche Auswirkungen ihr Handeln haben könnte, wären Straßen, Gehwege, Begegnungszogen und Radwege weniger konfliktbehaftet. Und somit für alle Teilnehmenden potentiell sicherer. Aber auch noch ein anderer Punkt darf ab Oktober nicht unter den Tisch fallen: Regelbrüche müssen auch Folgen haben. Gerade bei E-Scootern scheint dies nur sehr spärlich der Fall zu sein. Auch wenn es verboten ist, auf E-Scootern zu zweit (oder gar zu dritt) zu fahren, mit arg überhöhter Geschwindigkeit (zugelassen sind max. 25 km/h) durch die Gegend zu schießen oder E-Scooter an den unmöglichsten Orten zu parken, wird all dies in viel zu vielen Fällen von Lenker:innen und auch Exekutive ignoriert.
E-Mopeds werden nicht ganz verbannt, das muss uns klar sein. Das wäre wohl auch der falsche Weg. Und solange sich alle an die Regeln halten, mitdenken und rücksichtsvoll unterwegs sind, ist niemand in der eigenen Mobilität gefährdet. Der BSVÖ zeigt sich grundsätzlich über die neuen Regeln erfreut, hofft aber darauf, dass alle dazu beitragen, dass sich – zumindest in Sachen E-Mopeds – Gefahrenpotentiale eindämmen lassen.

