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Daten, bitte! Warum die Veröffentlichung der ATAX-Unternehmensliste ein wichtiger Schritt ist.

  • atax © BSVÖ

In der Regel lassen sich Unternehmen nicht gerne in die Karten schauen. Nun hat die Bundesregierung aber mit der Veröffentlichung der Liste über einstellpflichtige Unternehmen mit erfüllter oder nicht erfüllter Einstellpflicht in der Periode 2024 einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz gesetzt. Erstmals sind öffentlich nachvollziehbare Daten verfügbar, die für jedes einstellungspflichtige Unternehmen ausweisen, wie viele Pflichtstellen bestehen und wie viele davon tatsächlich mit begünstigt behinderten Menschen besetzt sind. Damit wird endlich eine fundierte Datengrundlage geschaffen, um die Umsetzung der gesetzlichen Beschäftigungspflicht besser beurteilen zu können.

Zwischen Pflicht und Ausgleichszahlung

Die Beschäftigungspflicht ist im Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) geregelt. Unternehmen mit mindestens 25 Beschäftigten sind verpflichtet, auf jeweils 25 Arbeitnehmer zumindest eine begünstigt behinderte Person einzustellen. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, ist für jede unbesetzte Pflichtstelle eine Ausgleichstaxe zu entrichten. Die Ausgleichstaxe soll jedoch kein Ersatz für Beschäftigung sein, sondern einen Anreiz schaffen, Menschen mit Behinderungen tatsächlich am Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Gleichzeitig stehen Unternehmen verschiedene Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung, um inklusive Beschäftigung zu ermöglichen.

Daten als Basis weiterer Maßnahmen

Die nun veröffentlichten Daten machen sichtbar, wie gut – oder in vielen Fällen weniger gut – dieses System in der Praxis funktioniert und wo es noch deutlichen Handlungsbedarf gibt. Bisher fehlte eine öffentlich zugängliche Übersicht darüber, welche Unternehmen ihre gesetzliche Verpflichtung erfüllen und welche nicht. Dadurch blieb die Diskussion häufig auf allgemeine Schätzungen beschränkt. Mit den nun verfügbaren Zahlen zu insgesamt 22.392 Unternehmen wird eine faktenbasierte Auseinandersetzung möglich. Die Daten eröffnen nun die Möglichkeit, Defizite gezielt zu identifizieren und im Weiteren an Stellschrauben zu drehen, um früher oder später doch Verbesserungen einzuführen.

Transparente Verwaltungsdaten sind eine wesentliche Grundlage für evidenzbasierte Behindertenpolitik und stärken zugleich die öffentliche Rechenschaftspflicht. Oder mit anderen Worten: Wo die klaren Daten fehlen, fehlt auch die Grundlage für klare Maßnahmen.

Mehr Jobs, mehr Selbstbestimmtheit

Der BSVÖ begrüßt den Schritt ausdrücklich, und das nicht zuletzt in Zeiten eines erschwerten Zugangs zum ersten Arbeitsmarkt für blinde und sehbehinderte Menschen. Dass Chancengleichheit im Job noch Utopie, aber lange keine Realität ist, lässt sich aus den Zahlen der tatsächlich erfüllten Beschäftigungen genauso ablesen wie dass es nach wie vor am Willen der Arbeitgeber:innen mangelt, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Dieses Problem wird sich auch durch die Veröffentlichung nicht in Luft auflösen. Aber es kann so zumindest Teil eines breiteren Diskurses werden. Denn jetzt, da bekannt ist, in welchen Branchen, Regionen oder Unternehmen die Beschäftigungspflicht – zumindest 2024 – besonders häufig nicht erfüllt wird, können Unterstützungsangebote, Förderinstrumente oder arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zielgerichtet ausgestaltet werden. Eine inklusive Arbeitsmarktpolitik braucht belastbare Grundlagen – nicht Vermutungen.

Die gesamte Liste kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.data.gv.at/datasets/ausgleichstaxe-atax-unternehmensliste-2024?locale=de

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