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Leise Fahrzeuge, hörbare Sicherheit: Der aktuelle Stand bei akustischen Warnsystemen für Elektrofahrzeug

  • geräuscharme Fahrzeuge © BSVÖ

Was tut sich auf EU-Ebene?

Elektrofahrzeuge und Hybridfahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zu umweltfreundlicherer Mobilität und zur Reduktion von Verkehrslärm. Für blinde und sehbehinderte Menschen bringen sie jedoch auch neue Herausforderungen mit sich: Je leiser Fahrzeuge unterwegs sind, desto schwieriger wird es, sie im Straßenverkehr rechtzeitig wahrzunehmen.

Für Menschen, die sich stark über akustische Informationen orientieren, ist Verkehrslärm nicht nur störend, sondern auch eine wichtige Informationsquelle. Motorengeräusche helfen dabei, Fahrzeuge zu erkennen, deren Richtung und Entfernung einzuschätzen und sichere Entscheidungen beim Überqueren von Straßen zu treffen. Besonders in Kreuzungsbereichen, bei Kreisverkehren, Einfahrten, Parkplätzen oder in Wohnstraßen können sehr leise Fahrzeuge daher ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen.

Erste Erfolge

Aus diesem Grund setzt sich die Europäische Blindenunion (EBU) seit Jahren für so genannte Acoustic Vehicle Alert Systems (AVAS) ein. Dabei handelt es sich um akustische Warnsysteme, die Elektro- und Hybridfahrzeuge bei niedrigen Geschwindigkeiten hörbar machen sollen. Ein wichtiger Erfolg dieser Interessenvertretung war eine entsprechende EU-Verordnung (540/2014), die den Einbau solcher Systeme für neue Elektro- und Hybridfahrzeuge verpflichtend gemacht hat. Seit 2019 gelten die Vorgaben für neue Fahrzeugtypen, seit 2021 für alle neu zugelassenen entsprechenden Fahrzeuge.

 

Die bestehenden Regelungen sehen vor, dass AVAS bei Geschwindigkeiten bis 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren aktiviert sein muss. Das erzeugte Geräusch soll einem Fahrzeuggeräusch ähneln und sich mit der Geschwindigkeit verändern, damit das Verhalten des Fahrzeugs besser eingeschätzt werden kann. Eine frühere Möglichkeit, das Warnsystem auszuschalten, wurde inzwischen verboten – ein wichtiger Erfolg für die Sicherheit verletzlicher Verkehrsteilnehmer.

 

Sind Verbesserungen nötig?

Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass weiterhin offene Fragen bestehen. Die EBU arbeitet derzeit an einer neuen Position, um die bestehenden Regelungen weiterzuentwickeln. Diskutiert wird unter anderem, ob AVAS künftig bis 30 km/h verpflichtend aktiviert sein sollte. Gerade in Wohngebieten und innerstädtischen Bereichen, in denen Tempo 30 zunehmend eine wichtige Rolle spielt, bleibt die Hörbarkeit von Fahrzeugen für blinde und sehbehinderte Menschen entscheidend.

 

Auch die Mindestlautstärke der Systeme ist ein Thema. Aus Sicht der EBU muss sichergestellt werden, dass Fahrzeuge nicht nur unter idealen Testbedingungen, sondern auch in realen Verkehrssituationen ausreichend wahrnehmbar sind. Darüber hinaus wird diskutiert, ob Fahrzeuge auch im Stillstand ein akustisches Signal abgeben sollten – etwa wenn sie anfahren, in Parkbereichen stehen oder sich aus Einfahrten herausbewegen.

 

Was tut sich aktuell?

Das Thema wird aktuell wieder auf europäischer und internationaler Ebene diskutiert. Die technischen Details werden vor allem im Rahmen der UNECE, der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa, weiterentwickelt. Dort beschäftigt sich die Arbeitsgruppe für Lärm und Reifen (GRBP) mit den Vorgaben für leise Straßenfahrzeuge. In einer eigenen informellen Arbeitsgruppe werden derzeit mögliche Anpassungen diskutiert – etwa zur Frage, bis zu welcher Geschwindigkeit AVAS aktiviert sein soll, wie laut die Systeme sein müssen und ob zusätzliche technische Lösungen sinnvoll sind. Da solche UNECE-Entwicklungen auch in die EU-Regeln einfließen können, ist dieser Prozess für blinde und sehbehinderte Menschen in Europa besonders relevant. Die EBU bringt sich dabei gemeinsam mit der Weltblindenunion in diese Diskussionen ein.

 

Sicherheit und Nachhaltigkeit sind kein Widerspruch

Dabei geht es auch um die Balance zwischen Verkehrssicherheit, Lärmschutz und umweltfreundlicher Mobilität. Für die EBU ist klar: Lärmschutz ist wichtig, darf aber nicht dazu führen, dass blinde und sehbehinderte Menschen ihre Sicherheit und Selbstständigkeit im Straßenverkehr verlieren.

Technische Assistenzsysteme wie Sensoren, Radar oder automatische Fußgängererkennung können zusätzliche Sicherheit bieten. Sie dürfen aus Sicht der EBU jedoch kein Ersatz für hörbare Fahrzeuge sein. Insbesondere darf die Verantwortung nicht auf blinde und sehbehinderte Menschen verlagert werden, etwa indem sie spezielle Geräte mit sich führen müssten, um von Fahrzeugen erkannt zu werden.

Das Ziel der EBU ist ein Straßenverkehr, der leiser, nachhaltiger und zugleich sicher für alle ist. Akustische Warnsysteme sind dafür ein wichtiger Baustein. Sie ermöglichen blinden und sehbehinderten Menschen, Fahrzeuge rechtzeitig wahrzunehmen, Situationen besser einzuschätzen und sich weiterhin selbstständig im öffentlichen Raum zu bewegen.

Die EBU vertritt deshalb auch weiterhin aktiv die Interessen blinder und sehbehinderte Menschen in den relevanten europäischen und internationalen Arbeitsgruppen, um sicherzustellen, dass sich Nachhaltigkeit und Sicherheit im Straßenverkehr nicht gegenseitig ausschließen.

 

 

 

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