Neue EU-Regeln für Fluggastrechte. Erfreuliche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen
Kurz vor der sommerlichen Reisezeit einigte sich die EU auf neue Rechte für Fluggäste – mit wesentlichen Verbesserungen für Reisende mit Behinderungen.
Zu den wichtigsten Verbesserungen zählen folgende:
- Fluglinien müssen künftig die vollen Kosten erstatten, wenn Hilfsmittel wie Rollstühle verloren gehen oder beschädigt werden. Auch bei Verletzungen von Assistenzhunden sind Entschädigungen vorgesehen. Das ist ein großer Fortschritt gegenüber der bisherigen Rechtslage, bei der die Haftung meist auf rund 3.000 Euro begrenzt war – ein Betrag, der für Reparatur oder Ersatz vieler Hilfsmittel bei weitem nicht ausreicht.
- Wenn Hilfsmittel verloren gehen oder beschädigt werden, müssen Fluglinien außerdem kostenlos einen vorübergehenden Ersatz bereitstellen. Auch bei verletzten Assistenzhunden ist eine Entschädigung vorgesehen.
- Wenn Passagiere mit Behinderungen ihren Flug verpassen, weil die notwendige Assistenz nicht oder zu spät bereitgestellt wurde, haben sie künftig Anspruch auf Entschädigung und alternative Beförderung.
- Zudem sollen Menschen mit Behinderungen künftig kostenlos neben ihrer Begleitperson sitzen können.
Diese Verbesserungen sind dringend notwendig. Ein aktueller Bericht des European Disability Forum zeigt, dass fast sieben von zehn Menschen mit Behinderungen angeben, beim Fliegen Diskriminierung erlebt zu haben.
Unerfüllte Forderungen
Einige wichtige Forderungen der Behindertenbewegung wurden jedoch noch nicht erfüllt. Dazu gehören ein klares Verbot, Menschen aufgrund ihrer Behinderung die Beförderung zu verweigern, das Recht auf Reisen ohne verpflichtende Vorabgenehmigung oder Voranmeldung sowie die gegenseitige Anerkennung von Assistenzhunden in der gesamten EU.
Nun müssen Rat und Europäisches Parlament die Einigung noch endgültig bestätigen. Die Behindertenorganisationen werden sich weiterhin dafür einsetzen, dass die neuen Regeln rasch, einheitlich und wirksam umgesetzt werden – worüber wir natürlich wie gewohnt informieren werden.

