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BSVÖ Mythen der Barrierefreiheit: Dieses Klo ist barrierefrei. Teil 24.

  • Mythen der Barrierefreiheit © BSVÖ

Es klingt ja einmal ganz gut: Unser Lokal, Hotelzimmer, Eventort, Museum, Arbeitsplatz ist barrierefrei! Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur Inklusion, soweit hat es sich inzwischen schon herumgesprochen, und so verwundert es auch nicht, dass sich diejenigen, die sich der positiven Außenwirkung bewusst sind, mitunter gern mit den Federn der Barrierefreiheit schmücken. Dabei kann von „der Barrierefreiheit“ mit kritischem Blick wohl überhaupt nie die Rede sein. Warum? Wir reden über Klos mit und ohne Barrieren und eine gute Nachricht zum Schluss.

Lassen Sie uns beim barrierefreien Klo beginnen. Zugegeben, nicht der prestigeträchtigste Ort, aber, so mag man wohl mit Recht behaupten, einer der wichtigsten, wenn’s dringend wird. Dabei ist es mit sanitären Anlagen so eine Sache. In Altbauten und älteren Baubeständen oft nachträglich eingebaut und weit entfernt von jeder Barrierefreiheit, ist die Chance, bei Neubauten auf wenige Barrieren zu treffen, schon um einiges höher.

Stellen wir uns aber zuerst einmal das typische und gemeinhin als barrierefrei bezeichnete WC vor und schnell wird klar: Für viele ist barrierefrei, was ohne Stufen erreicht werden kann und einen Türrahmen hat, der breit genug ist, damit auch ein Rollstuhl durchpasst. Das ist ja für sich genommen schon einmal nicht schlecht. Sobald das bei einer WC-Anlage der Fall ist, sind einige Grundlagen erfüllt. Aber ist auch schon „die Barrierefreiheit“ erreicht? Leider nein.

Zum Glück ist in diesem Fall (und vielen anderen auch) aber so, dass es Normen gibt, an denen sich Planer:innen und Ausführende halten sollten. Bei WCs kommt in Österreich u.a. die ÖNORM B 1600 zur Anwendung, die eine Mindestgröße, Haltegriffe, schwellenlosen Zugang und eine Notrufanlage neben anderen Faktoren anführt und somit eine Orientierungslinie vorgibt, wie die Toilettenanlage gestaltet sein sollte. ÖNORMEN sind aber nicht automatisch auch Gesetze. Verbindlich werden sie meist dadurch, dass sie in Bauordnungen oder OIB-Richtlinien übernommen werden, dass sie in Ausschreibungen oder Verträgen verlangt werden oder Behörden sie als Stand der Technik heranziehen. In der Regel aber werden Normen von gleich mehreren klugen Köpfen entwickelt und getestet und weiterentwickelt, weshalb sie auch bitte nicht nur zur Kenntnis genommen, sondern auch umgesetzt werden sollten. Aber noch einmal zurück zum Grundproblem: Nur weil die in der ÖNORM angeführten Faktoren auch tatsächlich mustergültig ausgeführt wurden, heißt es noch nicht, dass das stille Örtchen auch wirklich für alle, die es eilig haben, auch wirklich barrierefrei ist.

Machen wir einen Schwenk in einen ganz anderen Bereich, in dem sich das Problem vielleicht besser fassen lässt: Stellen Sie sich eine Videoplattform im Internet vor. Die Anbieter stellen darauf Erklärvideos für alle zum Streamen zur Verfügung und mit nur wenigen Mausklicks ist man dabei. Weil sie alles richtig machen wollen und sie sich denken konnten, dass blinde und sehbehinderte Menschen mit einem Video alleine nicht alle relevanten Infos zum Inhalt erhalten, haben sie keine Kosten und Mühen gescheut und eine Audiodeskriptionsspur hinzugefügt. Ist die Plattform schon barrierefrei?

Das kommt drauf an.

Für blinde und sehbehinderte Menschen ist der Zugang zum Inhalt der Videos erleichtert. Aber was ist mit gehörlosen Nutzer:innen? Wenn es kein Transkript oder keine Untertitel gibt, gilt „barrierefrei“ nicht auch für sie.

Nun, die Anbieter denken mit und stellen auch Transkript und gut abgestimmte Untertitel zur Verfügung.

Und weil sie sich richtig gut informiert haben, beschließen sie auch, den komplexen Videos eine Beschreibung und Erklärung in Leichter Sprache hinzuzufügen. Haben sie es geschafft?

Noch einmal kommt es darauf an … und tatsächlich, nein! Schon wieder keine hundert Punkte, ja nicht einmal 50! Denn Screenreader-Nutzer:innen können die Videos auf der Plattform nicht anwählen, weil die Webseite nicht nach den gängigen Standards erstellt wurde, weil Links ins Leere führen, Beschriftungen fehlen und sich auch die Audiodeskriptionsspur nicht dazuschalten lässt.

Zurück an den Start oder gleich verzweifelt aufgeben, weil Barrierefreiheit für alle potentiellen Nutzer:innen nie so wirklich vollumfänglich erreicht werden kann? Weder noch!
Denn es sind schon viele wichtige Schritte gemacht worden – dem Ziel, möglichst allen Teilhabe zu ermöglichen, ist man ein Stück näher gekommen. Solange weiterhin daran gearbeitet wird, Lösungen zu finden, sind sie also am richtigen Weg. Nur Mut!

Aber ist das nun eine Tatsache, die wir alle akzeptieren müssen? Dass es bauliche, inhaltliche und digitale Barrierefreiheit immer nur bedingt geben kann?

Es ist Zeit für die gute Nachricht. Jeder Schritt, der Maßnahmen zur Barrierefreiheit berücksichtigt und bestmöglich umsetzt, ist wichtig und trägt zur Teilhabe bei. Es kann nur wenig falsch gemacht werden, wenn informierte Maßnahmen umgesetzt werden. Hier helfen Normen und Standards, die ja ohnehin schon existieren. Hier hilft aber auch der Dialog mit Expert:innen.

Wer konstant daran interessiert ist, an Barrierefreiheit für alle Nutzer:innen zu arbeiten, wird dem Ziel immer näherkommen. Und in manchen, weniger komplexen Fällen wird sie auch erreicht, die goldene Barrierefreiheit für wirklich alle Nutzer:innen.

Wer sich auf dem Weg dahin Kosten und Mehraufwand ersparen will, plant gut voraus und muss dann nicht nachjustieren. Barrierefreiheit ist weder teurer noch aufwendiger. Im Gegenteil. Wer sie in der Planung mitdenkt, erspart sich und allen anderen später Frusterlebnisse, die an Nerven nagen und Kosten verursachen.

 

 

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