Mehr Geld, mehr Inklusion und strengere Vorgaben
EU-Parlament will Behindertenrechte auch im Budget sehen
Das Europäische Parlament hat einen wichtigen Zwischenbericht zum nächsten EU-Haushalt beschlossen. Darin greift es zentrale Forderungen der Behindertenbewegung auf und legt seine Position für die kommenden Verhandlungen mit den EU-Institutionen fest.
UN-Behindertenrechtskonvention wieder als Leitprinzip
Ein zentraler Punkt des Berichts ist die Forderung, dass EU-Gelder nur im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention eingesetzt werden. In dem Vorschlag der Europäischen Kommission für den neuen Haushalt war diese Verpflichtung nicht mehr vorgesehen. Das Parlament spricht sich nun klar dafür aus, diese wieder aufzunehmen.
Finanzierung für soziale Inklusion unter Druck
Der Bericht kritisiert außerdem, dass die Europäische Kommission den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) nicht mehr als eigenständigen Fonds vorsieht. Dadurch wird weniger transparent, welche Mittel tatsächlich für soziale Maßnahmen verwendet werden. Gleichzeitig sollen künftig mehr Maßnahmen aus dem gleichen Budget finanziert werden. Es besteht die Gefahr, dass Projekte zur Inklusion – etwa für Menschen mit Behinderungen – weniger Mittel erhalten. Besonders kritisch sieht das Parlament auch, dass eine bisher geltende Regel gestrichen werden soll: Derzeit müssen mindestens 25 Prozent der Sozialmittel für Maßnahmen zur sozialen Inklusion eingesetzt werden. Diese Vorgabe ist eine zentrale Finanzierungsquelle für benachteiligte Gruppen, darunter Menschen mit Behinderungen.
Forderung nach größerem EU-Budget
Das Europäische Parlament spricht sich zudem für eine Aufstockung des gesamten EU-Haushalts aus, um eine stärkere Wirkung für die Menschen in Europa zu erzielen.
Wie geht es weiter?
Der Bericht legt die grundsätzliche Position des Parlaments fest. In den kommenden Monaten wird es nun über konkrete Gesetzesvorschläge zu den einzelnen Förderprogrammen beraten und Änderungen beschließen. Dieser Prozess wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
