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BSVÖ: Brailleschrift in Österreich als UNESCO-Kulturerbe anerkannt - Initiative des BSVÖ führt zu bedeutendem Meilenstein

  • Brailleschrift als Kulturerbe © BSVÖ / bsvt corbis

Der BSVÖ freut sich über eine Neuerung, die auf seine Initiative hin in die Wege geleitet wurde: Die Verwendung und Weitergabe der Brailleschrift zählt ab nun zum kulturellen Erbe! Ein wichtiger Schritt zur Anerkennung der Bedeutung des barrierefreien und inklusiven Schriftsystems ist somit getan! 

 

Entwickelt vor 200 Jahren vom damals 16-jährigen blinden Franzosen Louis Braille wurde die Punktschrift schnell zur weltweiten Schrift blinder und sehbehinderter Menschen. Doch sie ist weit mehr als nur ein Kommunikationsmittel. Erfunden, weiterentwickelt und gelehrt von blinden Menschen selbst, ist sie bis heute ein zentrales Kulturgut der Behindertenselbsthilfe und eines der prägendsten, verbindendsten Merkmale in der Gemeinschaft ihrer Nutzer:innen.

Die UNESCO begründet ihre Entscheidung so: „Als weltweit verbreitete Schrift blinder und sehbeeinträchtigter Menschen ist die Brailleschrift in Österreich für rund 5.000 Personen ein aktiver Begleiter im alltäglichen Leben – sie macht gesprochene Sprache tastbar. Von blinden Menschen selbst entwickelt und organisiert, ermöglicht sie Zugang zu Information, Bildung sowie Kultur und schafft gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft.“ Dem können wir nur zustimmen. „Die Brailleschrift ist für blinde und stark sehbehinderte Menschen weit mehr als ein Mittel zur Informationsaufnahme – sie ist Teil unserer Identität“, betont Dr. Markus Wolf, Präsident des BSVÖ. „Die Aufnahme in das UNESCO-Verzeichnis ist ein starkes Zeichen für den Wert dieser Kulturtechnik und für die Selbstbestimmung blinder und sehbehinderter Menschen.“

Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler begrüßt die neuerliche Erweiterung des Inventars ebenfalls: „Mit dem Verzeichnis stärken wir das Bewusstsein für immaterielles Kulturerbe und machen seine Bedeutung für die beteiligten Gemeinschaften sowie ihre Kreativität sichtbar. Sprache und Kommunikation ebenso wie traditionelles Handwerk sind zentrale Träger dieses Kulturerbes, weil sie Wissen, Werte und Ausdrucksformen lebendig weitergeben und so die Identität von Gemeinschaften über Generationen hinweg sichern.“

Die Schrift ist weltweit aus dem Leben blinder und sehbehinderter Menschen nicht wegzudenken und genießt breite Anerkennung über die Selbsthilfe hinaus. Für den Antrag bei der UNESCO konnten zahlreiche Unterstützungserklärungen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik gewonnen werden.

Gleichzeitig steht die Nutzung der Brailleschrift zunehmend unter Druck. Technologische Entwicklungen sowie rückläufige Förderstrukturen führen dazu, dass immer weniger Menschen die Schrift erlernen. Die Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes unterstreicht daher nicht nur ihren kulturellen Wert, sondern auch die Notwendigkeit, ihre Weitergabe und damit auch das Bestehen jener Verbände, die sie vermitteln, langfristig zu sichern.

Hintergrund

Das UNESCO Verzeichnis beinhaltet eine Vielzahl künstlerischer Ausdrucksformen, mündlich überlieferter Traditionen, traditioneller Handwerkskünste, gesellschaftlicher Praktiken und Feste sowie Wissensbestände im Umgang mit der Natur. Es erfasst jene vielfältigen kulturellen Ausdrucksformen, die in Österreich gelebt werden, Gemeinschaften verbinden und den Alltag, verschiedene Saisonen oder den ganzen Jahreskreis prägen. Mit jeder neuen Eintragung wird ein weiterer Aspekt dieses lebendigen Kulturerbes sichtbar gemacht und in seiner Bedeutung gekennzeichnet.

Das Nationale Verzeichnis ist Teil des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, das 2003 weltweit verabschiedet wurde. Die Konvention hat es sich zum Ziel gemacht, die Mannigfaltigkeit kultureller Ausdrucksformen sichtbar zu machen und ihre Weitergabe und Erhaltung zu fördern. Nationale Verzeichnisse sollen dazu beitragen, Wissen und Praktiken zu dokumentieren und öffentlich zugänglich zu machen. Das österreichische Verzeichnis wurde 2010 eingerichtet und bildet seither ein zentrales Instrument, um die lebendige kulturelle Vielfalt Österreichs zu erfassen. Interessierte können sich dafür ganzjährig bewerben. Über die Aufnahme neuer Elemente entscheidet ein Fachbeirat, der aus 15 Mitgliedern besteht und Vertreter*innen zweier Bundesministerien, der Bundesländer sowie Expert*innen aus ganz Österreich umfasst.

Das Österreichische Verzeichnis umfasst nun aktuell 182 Eintragungen:

  • 13 aus dem Bereich „mündlich überlieferte Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als Trägerin des Immateriellen Kulturerbes";
  • 28 aus dem Bereich „Darstellende Künste";
  • 76 aus dem Bereich „ Praktiken, Rituale und Feste";
  • 20 aus dem Bereich „Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum";
  • 45 aus dem Bereich „Traditionelle Handwerkstechniken".

 

Hinweis: Es handelt sich bei den Aufnahmen in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Österreich NICHT um Eintragungen in die Liste des UNESCO-Welterbes. Nähere Informationen: https://www.unesco.at/kultur/immaterielles-kulturerbe/warum-ist-immaterielles-kulturerbe-nicht-gleich-weltkulturerbe

 

 

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