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BSVÖ Fragerunde – Ihre Frage für mehr Durchblick: Meine Chefin diskriminiert mich. Darf sie das?

  • BSVÖ Fragerunde © BSVÖ

Täglich erreichen den BSVÖ und seine Landesorganisationen viele Fragen. Per Mail, per Anruf oder persönlich vor Ort. Fragen von Betroffenen, die an Probleme im Alltag gestoßen sind, Fragen von Verwandten, die unterstützen wollen, aber auch Fragen von Unternehmen, Studierenden oder Entscheidungsträger:innen. Wir haben einige dieser Fragen gesammelt und beantworten sie in unserer Rubrik: BSVÖ Fragerunde. Kurz und klar für mehr Durchblick. Heute: Wohin kann ich mich wenden, wenn ich diskriminiert wurde?  

Die Frage

Ich arbeite in einem privaten Betrieb mit kleinen Strukturen, bin stark sehbehindert und bin seit einem Jahr in dem Job. Am Anfang lief alles gut, aber nach und nach wurde es schlechter. Ich bekomme nur Aufgaben, die mich unterfordern und wenn es Weiterbildungen gibt, ist für mich plötzlich kein freier Platz mehr und nur meine sehenden Kolleginnen und Kollegen bekommen die Workshops und Kurse von der Firma bezahlt. Die Begründung ist immer, dass das ja nicht in meinen Arbeitsbereich fallen würde. Beim Einstellungsgespräch hat man mir gesagt, dass ich Aufstiegschancen habe. Ich mache einen guten Job und alle Kunden und Kundinnen sind zufrieden. Seit dem Umbau bin ich in einem sehr kleinen Zimmer ohne Fenster. Ich finde es nicht fair, dass ich dort sitzen muss. Die Chefin meint, es ist dort ruhiger und ich kann mich ohne Ablenkung konzentrieren. Ich glaube aber, dass die anderen nicht mit mir im Zimmer sein wollen, weil sie Angst haben, dass ich sie dann dauernd um Hilfe bitten würde. Das ist aber nicht wahr. Ich will einen schönen Arbeitsplatz und gleiche Chancen und fühle mich diskriminiert. Kann ich mich beschweren, oder hat mein Arbeitgeber das Recht auf solches Verhalten? An wen kann ich mich wenden?

Die Antwort

Diskriminierung am Arbeitsplatz passiert häufig oft dauert es lange, bis Betroffene bereit sich, sich anzuvertrauen.

Folgende Anlaufstellen können weiterhelfen:

  • Landesorganisationen des BSVÖ: Wenden Sie sich an Ihre Landesorganisation des Blinden- und Sehbehindertenverbandes. In der Beratung kann gemeinsam herausgefunden werden, welche Schritte möglich und notwendig sind, um Ihre Rechte durchzusetzen. 
    Zu den Landesorganisationen: www.bsv-austria.at
  • Kostenlose Rechtsberatung des BSVÖ: Kontaktieren Sie das  Bundessekretariat des BSVÖ und melden Sie sich für eine kostenlose Rechtsberatung an. Erkundigen Sie sich auch in Ihrer Landesgemeinschaft nach Rechtsberatung vor Ort.
    BSVÖ Bundessekretariat: office@blindenverband.at
    Telefon: +43 1 982 75 84 – 201
    Mobil: 0664 188 38 53

Öffnungszeiten:
Montag: 12:00-18:00
Dienstag: 9:30 – 15:30
Mittwoch: 9:30-15:30
Freitag: 9:30-13:30

 

  • Behindertenanwaltschaft: Die Behindertenanwaltschaft unterstützt Sie bei Fragen zu Diskriminierung und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. 
    Behindertenanwaltschaft: https://www.behindertenanwaltschaft.gv.at/ 
    Hotline: 0800 80 80 16 - Montag bis Freitag, 9:00 bis 12:00 Uhr (kostenlos)
    E-Mail:   office@behindertenanwaltschaft.gv.at
  • Schlichtungsstelle beim Sozialministerium: Wenn Sie sich wegen Ihrer Behinderung diskriminiert fühlen, können Sie ein kostenloses Schlichtungsverfahren beantragen. Dabei versucht eine neutrale Stelle zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber zu vermitteln.
  • Beratung zu Arbeitsrecht und Diskriminierung durch die Arbeiterkammer: Die AK prüft Ihren Fall und kann auch den Arbeitgeber anschreiben oder rechtliche Schritte vorbereiten.
    Telefon: +43 1 501 65 1201
  • Gleichbehandlungsanwaltschaft: Beratung speziell bei Diskriminierung (Arbeit und Freizeit). Sie können dort auch anonym zuerst schildern, was passiert
    Kostenlos aus Österreich: 0800 206 119

 

Antworten zu dem konkreten Fall

1. Ausschluss von Weiterbildungen
Wenn Kolleg:innen Weiterbildung bekommen, Sie aber wegen Ihrer Sehbehinderung oder aufgrund von Vorannahmen ausgeschlossen werden, kann das eine Diskriminierung sein – besonders wenn diese Weiterbildung Voraussetzung für Aufstieg ist.

2. Versprochene Aufstiegschancen, die plötzlich verschwinden
Wenn Ihnen beim Bewerbungsgespräch Entwicklungsmöglichkeiten zugesagt wurden, diese aber später ohne sachlichen Grund verweigert werden, kann das arbeitsrechtlich relevant sein.

3. Arbeitsplatz ohne Fenster / isolierter Raum
Ein Arbeitsplatz darf nicht so gestaltet sein, dass jemand ausgegrenzt oder isoliert wird. Ein ruhiger Arbeitsplatz kann sinnvoll sein – aber wenn Sie ihn nicht wollen oder er deutlich schlechter ist als der der anderen, sollte das zumindest gemeinsam besprochen werden.

4. Entscheidungen aufgrund von Annahmen über Ihre Behinderung
Zum Beispiel: „Andere wollen nicht mit Ihnen im Zimmer sitzen“ oder „Sie könnten öfter Hilfe brauchen“.
Solche Vorannahmen statt tatsächlicher Gründe sind genau das, was Diskriminierungsgesetze verhindern sollen.

Was Sie außerdem tun sollten

Sie haben bereits einen wichtigen Schritt gemacht. Zusätzlich können diese Schritte helfen:

1. Alles dokumentieren
Notieren Sie möglichst konkret:

  • wann Weiterbildung abgelehnt wurde
  • wer teilgenommen hat
  • welche Begründung gegeben wurde
  • Veränderungen beim Arbeitsplatz
  • Aussagen der Chefin oder Kolleg:innen

 

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich und seine Landesorganisationen sind für blinde und sehbehinderte Menschen in ganz Österreich da und setzen sich für eine chancengleiche und inklusive Gesellschaft ein.

 

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