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EU-Aufzugsrichtlinie: Warum Barrierefreiheit noch immer kein Standard ist

  • Aufzugsrichtlinien © BSVÖ

Im Jänner 2026 hat die Europäische Kommission ihre Evaluierung der EU-Aufzugsrichtlinie veröffentlicht. Diese Richtlinie regelt europaweit die Anforderungen an Aufzüge, die für blinde und sehbehinderte Menschen oft nicht barrierefrei nutzbar sind.


Die Europäische Blindenunion (EBU) hat sich daher aktiv an dieser Evaluierung beteiligt und dabei klar gemacht: die bestehenden Regelungen reichen nicht aus. Barrierefreiheit wird im aktuellen Rechtsrahmen oft als optionale Zusatzfunktion verstanden – nicht als selbstverständlicher Standard. Auch die zentrale Frage der Zuverlässigkeit von Aufzügen (also wie oft sie ausfallen und wie schnell sie wieder funktionieren) ist bislang kaum geregelt, obwohl gerade Ausfälle für Menschen mit Behinderungen massive Einschränkungen im Alltag bedeuten.

„Kein Bedarf für eine Überarbeitung“

Zwar erkennt die Evaluierung der Kommission viele dieser Probleme ausdrücklich an – etwa, dass Barrierefreiheit rechtlich zu schwach verankert ist und nationale Sonderregeln den Binnenmarkt fragmentieren. Oder dass es viele Gruppen schwer haben, ihre Bedenken und Bedürfnisse in den Prozess einzubringen – ein besonders wichtiges Thema für uns als Interessensvertretung. Umso enttäuschender ist jedoch die Schlussfolgerung: die Kommission hält die Richtlinie dennoch für „zweckmäßig“ und sieht derzeit keinen Bedarf für eine Überarbeitung. Aufzüge müssen damit weiterhin nicht automatisch barrierefrei sein, dürfen also beispielsweise mit Touchscreens ausgestattet werden und zentrale Anforderungen – etwa gut wahrnehmbare akustische Ansagen, klare Bedienelemente oder eine verlässliche Funktionsfähigkeit – sind nicht verbindlich geregelt.

Hoffnung bleibt

Doch auch wenn die aktuelle Evaluierung hinter den Erwartungen zurückbleibt, ist das Thema damit nicht vom Tisch. Der BSVÖ hat über viele Jahre eine führende Rolle in diesem Themenfeld übernommen und wird sich auch weiterhin aktiv in die Arbeit der EBU einbringen, denn: die Europäische Kommission hat angekündigt, zentrale Punkte – darunter die Barrierefreiheit von Aufzügen – weiter zu untersuchen. Unser Einsatz für verbindliche, europaweite Lift Standards geht also weiter.

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