Enttäuschte Hoffnung beim Vertrag von Marrakesch

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Vertrag von Marrakesch_ Enttäscuhte Hoffnung. Logo BSVÖ Logo EBU, Grafik einer Person mit Kopfhörern.
Im Dezember veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Bericht zur Überprüfung des Vertrags von Marrakesch sowie der dazugehörigen Rechtsinstrumente. Das Ergebnis hat nun viele Organisationen im Behindertenbereich enttäuscht.
Statement der Europäischen Blindenunion
„Wir sind enttäuscht, dass der Bericht der Kommission zu dem Schluss kommt, dass auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse derzeit keine Änderungen vorgesehen sind – insbesondere nicht die Streichung der Möglichkeit eine finanzielleVergütung für die Rechteinhaber vorzuschreiben“, erklärte die Präsidentin der Europäischen Blindenunion, Tytti Matsinen. „Gleichzeitig sind wir jedoch mit einigen wichtigen Erkenntnissen aus der Evaluierung zufrieden“, fügte sie hinzu.
Der unter der Schirmherrschaft der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) abgeschlossene Marrakesch Vertrag ist der erste Vertrag im Bereich des geistigen Eigentums, der vorrangig einem öffentlichen Interesse dient und nicht den Interessen der Rechteinhaber. Er sieht eine Ausnahme vom urheberrechtlichen Schutz vor, wenn befugte Stellen Bücher und andere gedruckte Werke in barrierefreien Formaten für Menschen mit Lesebehinderungen herstellen und grenzüberschreitend austauschen.
Wir argumentieren seit Jahren, dass die Möglichkeit von Vergütungsansprüchen im EU-Recht gestrichen werden sollte, weil Stellen, wie etwa die Hörbücherei des BSVÖ, erhebliche zusätzliche Kosten tragen und umfangreiche Ressourcen einsetzen, um barrierefreie Kopien für Menschen mit Lesebehinderungen herzustellen – und dies auf gemeinnütziger Basis, ohne potenzielle wirtschaftliche Verluste für Rechteinhaber zu verursachen. Zudem kompensieren diese Tätigkeiten das Versäumnis der Verlage, die Nachfrage nach barrierefreien Formaten ausreichend zu bedienen.
Die Kommission hält zu Recht fest, dass der Marrakesch Vertrag den Vertragsparteien die Entscheidung überlässt, ob eine Vergütung vorgesehen wird. Dennoch bedauern wir, dass die Kommission – obwohl sie anerkennt, dass „bestimmte Unsicherheiten bei der Anwendung entsprechender Regelungen in einigen Mitgliedstaaten Schwierigkeiten für den grenzüberschreitenden Austausch schaffen könnten“ und damit eines der Ziele des Vertrags beeinträchtigen – zu dem Schluss kommt, dass die Evaluierung keine ausreichenden Belege für Auswirkungen dieser Regelungen auf die Verfügbarkeit und den grenzüberschreitenden Austausch barrierefreier Formate erbracht habe.
„Wir bedauern, dass die Kommission die Gelegenheit dieser Evaluierung nicht genutzt hat, um der Empfehlung des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu folgen und Artikel 3 Absatz 6 nach der jüngsten Überprüfung der EU-Umsetzung zu streichen“, so Tytti Matsinen.
Wichtige Erkenntnisse
Die Ergebnisse der Evaluierung der Kommission enthalten dennoch mehrere wichtige Erkenntnisse:
– „Die Evaluierung hat keine unbeabsichtigten Auswirkungen der Umsetzung der Marrakesch Instrumente aufgezeigt, insbesondere keine negativen Effekte auf die kommerzielle Verfügbarkeit von Werken in barrierefreien Formaten.“
– „Die Marrakesch Instrumente bleiben angesichts politischer, marktbezogener und technologischer Entwicklungen relevant. Insbesondere wird erwartet, dass der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit (EAA) den kommerziellen Markt für barrierefreie E-Books stärken wird. Gleichzeitig deckt er jedoch nicht alle Bedürfnisse jener Menschen mit Behinderungen ab, die unter die Marrakesch Richtlinie fallen und auf barrierefreie gedruckte Werke angewiesen sind. Der EAA könnte dazu beitragen, Ressourcen befugter Stellen für spezialisiertere Produktionen barrierefreier Formate freizusetzen.“
Und, gerade in Anbetracht der prekären Lage in Österreich besonders relevant:
– „Die Sicherstellung einer stabilen und ausreichenden Finanzierung der befugten Stellen auf nationaler Ebene erscheint wesentlich für die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen – auch in jenen Fällen, in denen Vergütungsregelungen bestehen.“
Im September 2026 jährt sich das Inkrafttreten des Marrakesch Vertrags zum zehnten Mal. Die Zahl der Staaten, die dem Vertrag beitreten, wächst kontinuierlich und unterstreicht seine Bedeutung für Millionen blinder und sehbehinderter Menschen weltweit. Auch in Zeiten des nationalen Spardrucks muss es daher Aufgabe der öffentlichen Hand bleiben, jene Institutionen zu fördern, welche diesen so zentralen Rechtsakt zum Wohle der Betroffenen mit Leben erfüllen.
