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BSVÖ: Neujahrsvorsätze für ein inklusives 2026! Guter Vorsatz: Chancengleiche Bildung und Arbeit fördern!

  • Gute Vorsätze © BSVÖ

Es ist Zeit, die Liste der guten Vorsätze für 2026 zu schreiben. Mit unseren Vorsätzen stehen Inklusion und Barrierefreiheit 2026 im Mittelpunkt – und das ist bitter notwendig. Denn nach wie vor kann von einem chancengleichen Zugang zu Bildung und Arbeitsmarkt für blinde und sehbehinderte Menschen nicht die Rede sein...

Voraussetzungen für die Zukunft, leider verbaut.

Barrierefreie Bildung, Aus- und Weiterbildung sowie lebenslanges Lernen sind entscheidende Voraussetzungen für die selbstbestimmte Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen. Bildung eröffnet nicht nur Wissen und Qualifikation, sondern schafft die Grundlage für persönliche Entwicklung, wirtschaftliche Unabhängigkeit und gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt. Ohne barrierefreie Bildungsangebote und faire Beschäftigungschancen bleibt Inklusion unvollständig.

Ressourcen schaffen

Damit Bildung für blinde und sehbehinderte Menschen tatsächlich zugänglich ist, müssen Lernumgebungen von Anfang an barrierefrei gestaltet werden und das pädagogische Personal die Mittel und Ressourcen haben, bedarfsorientierten, qualitativ hochwertigen Unterricht zu bieten. Dazu gehören Zeitressourcen und spezifische Ausbildungen der Lehrpersonen ebenso wie barrierefreie Unterrichtsmaterialien in digitalen und analogen Formaten. Beispiele hierfür wären etwa Braille, Großdruck, Material als barrierefreie PDFs oder in einer für Screenreader geeigneten Struktur. Digitale Lernplattformen, Prüfungssoftware und Verwaltungsportale müssen mit assistiven Technologien kompatibel sein. Auch Prüfungen und Leistungsnachweise müssen barrierefrei organisiert werden, etwa durch angepasste Prüfungsformate, zusätzliche Zeit oder alternative Darstellungsformen, ohne dabei den Leistungsanspruch zu verändern. Lehrkräfte, Ausbildner:innen und Bildungseinrichtungen benötigen zudem Sensibilisierung und Schulungen, um Barrieren zu erkennen und abzubauen und inklusives Lernen aktiv zu fördern.

Lebenslanges Lernen spielt für blinde und sehbehinderte Menschen eine besonders wichtige Rolle, da technologische Entwicklungen einerseits neue Chancen eröffnen, aber auch neue Anforderungen mit sich bringen. Barrierefreie Weiterbildungsangebote, Umschulungen und Qualifizierungsmaßnahmen sind notwendig, um berufliche Entwicklung zu ermöglichen und Beschäftigungsfähigkeit langfristig zu sichern. Dazu gehört auch der Zugang zu Förderprogrammen und Beratung, die individuelle Bildungswege unterstützen.

Barrierefrei zum Arbeitsmarkt

Für chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt braucht es neben guter Bildung vor allem barrierefreie Arbeitsbedingungen. Arbeitsplätze müssen technisch und organisatorisch so gestaltet sein, dass sie mit Hilfsmitteln wie Screenreadern, Braillezeilen oder Vergrößerungssoftware nutzbar sind. Software, interne Systeme und digitale Arbeitsabläufe müssen barrierefrei sein, ebenso Bewerbungsverfahren und interne Kommunikation. Häufig scheitert der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht an mangelnder Qualifikation, sondern an Barrieren in der Gestaltung von Arbeitsplätzen oder an fehlendem Wissen über mögliche Anpassungen.

Von Vorurteilen und Diskriminierungen

Ebenso entscheidend ist der Abbau von Vorurteilen. Blinde und sehbehinderte Menschen werden im Berufsleben noch immer mit falschen Annahmen konfrontiert – etwa, sie seien weniger leistungsfähig, weniger flexibel oder nur für bestimmte Tätigkeiten geeignet. Diese Vorurteile führen dazu, dass Bewerbungen aussortiert oder berufliche Entwicklungsmöglichkeiten verwehrt werden. Aufklärung, Sensibilisierung von Arbeitgeber:innen und positive Beispiele inklusiver Beschäftigung sind daher zentrale Hebel, um echte Chancengleichheit zu schaffen.

Die Basis für ein selbstbestimmtes Leben

Bildung und Arbeit haben eine zentrale Bedeutung für Selbstbestimmung und Teilhabe. Sie ermöglichen finanzielle Unabhängigkeit, soziale Absicherung und die aktive Mitgestaltung der Gesellschaft. Wer Zugang zu Bildung und Arbeit hat, kann Entscheidungen über das eigene Leben treffen, eigene Fähigkeiten einbringen und soziale Anerkennung erfahren. Für blinde und sehbehinderte Menschen bedeutet dies einen entscheidenden Schritt weg von Abhängigkeit hin zu gleichberechtigter Teilhabe.

Mit recht auf Bildung und Arbeit setzen

Die rechtlichen Grundlagen für barrierefreie Bildung und Arbeit sind in Österreich klar verankert. Die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Österreich gilt, garantiert das Recht auf inklusive Bildung (Artikel 24) und auf Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27). Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz verpflichtet dazu, Diskriminierung zu verhindern und Barrieren abzubauen. Ergänzend dazu regeln arbeitsrechtliche Bestimmungen sowie Förderinstrumente, etwa im Rahmen des Behinderteneinstellungsgesetzes, Maßnahmen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Trotz dieser rechtlichen Vorgaben besteht weiterhin Handlungsbedarf bei der konsequenten Umsetzung.

So gelingt’s

  • Barrierefreie Bildung sicherstellen: Lernmaterialien in barrierefreien Formaten bereitstellen, digitale Lernplattformen, Prüfungs- und Verwaltungssysteme barrierefrei gestalten, Prüfungen barrierefrei organisieren, pädagogische Lehrkräfte, Ausbildner:innen und Verwaltungspersonal schulen und sensibilisieren, inklusive Didaktik von Beginn an mitdenken („Design for All“)
  • Lebenslanges Lernen ermöglichen: Barrierefreie Weiterbildungs- und Umschulungsangebote schaffen, Zugang zu Förderungen, Beratung und individueller Bildungsplanung sichern, digitale Kompetenzen gezielt fördern
  • Chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt schaffen: Bewerbungsverfahren barrierefrei gestalten, Arbeitsplätze technisch anpassen, interne Software, Arbeitsprozesse und Kommunikation barrierefrei umsetzen, Arbeitsassistenz und unterstützende Maßnahmen anbieten
  • Eigene Vorurteile abbauen!

Barrierefreie Bildung und gleichberechtigter Zugang zum Arbeitsmarkt sind keine Sondermaßnahmen, sondern Investitionen in eine inklusive Gesellschaft. Sie stärken Selbstbestimmung, fördern Vielfalt und nutzen das Potenzial qualifizierter Menschen. Erst wenn blinde und sehbehinderte Menschen in Bildung und Arbeit selbstverständlich mitgedacht werden, wird echte Teilhabe Realität.

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