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BSVÖ: Neujahrsvorsätze für ein inklusives 2026! Guter Vorsatz: Digitale Teilhabe sichern!

  • Gute Vorsätze © BSVÖ

Wir zählen die Tage bis zum Jahreswechsel und haben einige Anregungen für gute Neujahrsvorsätze für eine faire und inklusive Gesellschaft im neuen Jahr!

In einer Zeit, die mehr denn je auf digitale Inhalte, Prozesse und Services setzt, müssen alle ohne Einschränkungen teilhaben können. Barrieren finden sich aber auch in digitalen Sphären…

Die neue Basis

Digitale Teilhabe ist eine zentrale Voraussetzung für gesellschaftliche Inklusion. Für blinde und sehbehinderte Menschen entscheidet die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote darüber, ob sie selbstbestimmt auf Informationen zugreifen, Services nutzen, kommunizieren, lernen oder arbeiten können – oder ob sie ausgeschlossen werden. In einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft ist digitale Barrierefreiheit daher kein Zusatzangebot, sondern eine grundlegende Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe.

Webseiten und Apps für wirklich alle

Ein wesentlicher Baustein digitaler Inklusion sind barrierefreie Webseiten und Apps. Diese müssen so gestaltet sein, dass sie auch ohne visuelle Wahrnehmung oder mit eingeschränktem Sehvermögen nutzbar sind. Dazu gehören eine klare, logisch aufgebaute Struktur, korrekt ausgezeichnete Überschriften, gut beschriftete Bedienelemente sowie eine vollständige Tastaturbedienbarkeit, da viele blinde Menschen keine Maus verwenden. Inhalte müssen verständlich gegliedert und konsistent aufgebaut sein, damit Screenreader Nutzer:innen effizient durch Seiten und Anwendungen navigieren können.

Struktur auf allen Ebenen

Ebenso wichtig ist die Kompatibilität mit assistiven Technologien. Blinde und sehbehinderte Menschen nutzen Hilfsmittel wie Screenreader, Vergrößerungssoftware oder Braillezeilen, um digitale Inhalte wahrzunehmen. Damit diese Technologien zuverlässig funktionieren, müssen Webseiten, Apps und Software technisch korrekt programmiert sein. Fehlende Beschriftungen, unzugängliche Formulare oder rein visuelle Rückmeldungen führen dazu, dass Inhalte nicht oder nur eingeschränkt nutzbar sind und selbst einfache digitale Handlungen unmöglich werden.

Digitale Informationen barrierefrei gestalten

Ein weiterer zentraler Aspekt sind barrierefreie digitale Dokumente, etwa PDFs, Online-Formulare oder Informationsmaterialien. Diese müssen nach anerkannten Barrierefreiheitsstandards erstellt werden, damit sie mit Screenreadern gelesen, vergrößert oder in Braille ausgegeben werden können. Dazu zählen unter anderem eine korrekte Tag-Struktur, eine sinnvolle Lesereihenfolge, beschriftete Formularfelder sowie ausreichende Kontraste. Nicht barrierefreie Dokumente stellen eine häufige, aber vermeidbare Hürde dar – insbesondere im Kontakt mit Behörden, Bildungseinrichtungen oder Arbeitgeber:innen.

Mit Recht auf Barrierefreiheit setzen

Die Grundlage für digitale Barrierefreiheit bilden internationale und nationale Regelwerke. Zentrale Orientierung bieten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0, die weltweit anerkannte Standards für barrierefreie Webinhalte definieren. In Österreich sind diese Vorgaben im Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) verankert, das öffentliche Stellen verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Ergänzend dazu stärkt die UN-Behindertenrechtskonvention, die in Österreich gilt, das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu Information und Kommunikation. Mit dem European Accessibility Act (EAA) wird die Verpflichtung zur Barrierefreiheit künftig auch auf viele private digitale Angebote ausgeweitet.

So gelingt's:

  • Webseiten und Apps gut strukturieren und mit entsprechenden Tags markieren und alle Felder, Buttons und Links beschriften. Die logische Hierarchie mit Überschriften strukturieren.
  • Alternativtexte (ALT-Texte) einsetzen und Inhalt für Screenreader beschreiben.
  • Transkriptionen für Videos und Audiofiles
  • Gute Farbkontraste, um Text von Hintergrund unterscheiden zu können.
  • Bedienbarkeit auch ohne Maus ermöglichen
  • Die Kompatibilität mit verschiedenen Hilfsmitteln sicherstellen.
  • Webseite von Expert:innen prüfen lassen! Ausgebildete Screenreade-Tester:innen geben qualifiziertes Feedback und helfen Ihnen am Weg zur barrierefreien Webseite und App!

 

Inklusive digitale Teilhabe bedeutet jedoch mehr als die bloße Einhaltung gesetzlicher Mindestanforderungen. Sie erfordert ein bewusstes Mitdenken von Barrierefreiheit von Anfang an – in Design, Entwicklung, Redaktion und Wartung digitaler Angebote. Nur wenn digitale Inhalte zugänglich, verständlich und nutzbar gestaltet sind, können blinde und sehbehinderte Menschen selbstbestimmt handeln, Entscheidungen treffen und gleichberechtigt am digitalen Leben teilnehmen.

 

 

 

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