BSVÖ: Neujahrsvorsätze für ein inklusives 2026! Guter Vorsatz: Information für alle zugänglich gestalten!
Zu jedem Jahreswechsel stehen sie mit am Programm: die guten Vorsätze für das neue Jahr. Weniger rauchen, weniger trinken, mehr Sport machen. Jetzt ist die Zeit, schlechte Gewohnheiten abzulegen und frisch durchzustarten. Aber was, wenn wir diesmal nicht nur auf das eigene Wohl schauen, sondern darauf, dass es allen besser gehen kann? Bis zum Jahreswechsel teilen wir täglich einen guten Vorsatz und laden euch ein, diesen auch auf die eigene Liste zu schreiben!
Hier kommen unsere guten Vorsätze für mehr Inklusion und Teilhabe und für ein gerechtes 2026!
Was bringt die beste Info, wenn sie für Menschen nicht erfahrbar ist? Stellen Sie sich vor, Sie erhalten eine Wegbeschreibung, die Sie aber nicht lesen können, weil sie in einer Schrift geschrieben ist, die Sie nicht kennen. Oder: im Radio werden dringende und wichtige Infos durchgegeben, aber die sind in einer gänzlich unverständlichen Sprache.
Informationsstopp, Frust und persönliche Nachteile sind das Ergebnis.
Für blinde und sehbehinderte Menschen ist das leider Alltag, den die meisten Informationen werden nach wie vor in visueller Form ausgegeben. Von Orientierungshilfen über gedruckte Bücher und Lehrwerke, von Bildinhalten bis hin zu Informationen, die sich hinter digitalen Barrieren verstecken – die Bandbreite ist enorm.
Zugang frei – für alle!
Dabei ist der barrierefreie Zugang zu Informationen eine zentrale Voraussetzung für die selbstbestimmte Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen. Damit Informationen ohne fremde Hilfe wahrgenommen, verstanden und genutzt werden können, müssen sie in geeigneten, barrierefreien Formaten bereitgestellt werden. Dazu gehören Texte, die technisch so aufbereitet sind, dass sie von Screenreadern zuverlässig ausgelesen werden können. Eine klare Struktur mit Überschriften, Absätzen und korrekt ausgezeichneten Listen erleichtert die Orientierung erheblich. Zusätzlich sind alternative Darstellungsformen wie Braille, Großdruck oder einfache Sprache notwendig, um den unterschiedlichen Bedürfnissen blinder und sehbehinderter Menschen gerecht zu werden.
Visuelle Inhalte beschreiben
Vergessen Sie auch nicht die barrierefreie Aufbereitung visueller Inhalte. Bilder, Grafiken und Diagramme dürfen nicht ausschließlich visuelle Informationen vermitteln, sondern müssen durch aussagekräftige Alternativtexte ergänzt werden. Diese beschreiben nicht nur, was auf einem Bild zu sehen ist, sondern vermitteln auch den inhaltlichen Zusammenhang und die für das Verständnis relevanten Informationen. Besonders bei komplexen Darstellungen, etwa Statistiken oder Schaubildern, sind ausführlichere Textbeschreibungen notwendig, damit die Inhalte vollständig erfasst werden können.
Audiovisuell für alle Sinne
Auch audiovisuelle Medien müssen barrierefrei gestaltet sein. Audiodeskriptionen ermöglichen es blinden und sehbehinderten Menschen, Filme, Theateraufführungen oder Online-Videos eigenständig zu verfolgen. Dabei werden visuelle Handlungselemente, Gestik, Mimik, Szenenwechsel oder wichtige Details in gesprochener Form ergänzt. Nur so können Inhalte gleichwertig wahrgenommen und kulturelle sowie gesellschaftliche Angebote selbstbestimmt genutzt werden.
Barrierefrei denken, barrierefrei handeln
Insgesamt bedeutet barrierefreie Information nicht nur technische Anpassung, sondern auch ein bewusstes Gestalten von Inhalten. Informationen müssen so aufbereitet sein, dass sie unabhängig vom Sehvermögen zugänglich, verständlich und nutzbar sind – als Grundlage für gleichberechtigte Teilhabe und Selbstbestimmung.

