Flugreisen bleiben problematisch für Menschen mit Behinderungen
Aktueller Menschenrechtsbericht des Europäischen Behindertenforums
Der gleichberechtigte Zugang zu Verkehrsmitteln ist für Menschen mit Behinderungen essenziell, um vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen – einschließlich Arbeit, Bildung und Freizeit. Dieses Recht ist durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen geschützt, die von der EU und all ihren Mitgliedstaaten ratifiziert wurde.
Mit der zunehmenden globalen Mobilität ist Flugverkehr zu einer zentralen Möglichkeit geworden, zwischen Ländern zu reisen – und zu einem unverzichtbaren Transportmittel für Menschen, die auf Inseln oder in abgelegenen Regionen leben.
Trotz der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006, die den Zugang zu Flugreisen verbessern soll, stehen Passagiere mit Behinderungen weiterhin vor erheblichen Barrieren und Diskriminierung. Der 9. Menschenrechtsbericht des Europäischen Behindertenforums (EDF) beleuchtet die Probleme im Flugverkehr für Menschen mit Behinderungen und untersucht die Auswirkungen der geltenden EU-Gesetzgebung.
Die zentralen Aussagen des Berichts
- Die EDF-Umfrage zeigt eine ernüchternde Realität: 67 % der Befragten – 97 % davon Menschen mit Behinderungen – geben an, dass Flugreisen für sie nach wie vor nicht gleichberechtigt zugänglich sind.
- Der Bericht zeigt schwerwiegende Bedenken auf: Einige Fluggesellschaften verstoßen weiterhin gegen EU-Vorschriften, indem sie Assistenz einschränken, Assistenzhunde ablehnen, medizinische Formulare verlangen oder Gebühren für Unterstützung erheben.
- Aufgrund unklarer EU-Regeln stehen Passagiere mit Behinderungen vor einem „Rechte-Lotto“: Beschränkungen, wie viele Menschen mit Behinderungen an Bord dürfen, unklare Regeln zu Hilfsmitteln, uneinheitliche Anforderungen an Begleitpersonen und unterschiedlich zugängliche Bordrollstühle.
- Die EU-Aufsicht über die Rechte von Flugpassagieren mit Behinderungen ist inkonsistent: Nur wenige nationale Durchsetzungsstellen (NEBs) können verbindliche Entscheidungen treffen, Bußgelder variieren stark, die Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen ist begrenzt, die Durchsetzungsteams bestehen oft nur aus einer Person – und nur eine NEB informiert über alternative Beschwerdewege.
- Viele Passagiere mit Behinderungen stehen weiterhin vor digitalen Barrieren und unregulierten Herausforderungen: von nicht barrierefreien Websites über komplexe Reiseprozesse bis hin zu fehlender Barrierefreiheit im Flugzeug und hohen Kosten, die von der EU-Gesetzgebung bisher nicht berücksichtigt werden.
Den vollständigen Bericht finden Sie hier:
https://mcusercontent.com/865a5bbea1086c57a41cc876d/files/83a7fb0b-e52c-6865-ee54-642ec13b7329/HumanRights_AirTravel_2025_Final_accessible_compressed.pdf
Quelle: https://www.edf-feph.org/publications/human-rights-report-air-travel/
