Sicherheit geht vor: Stellungnahme des BSVÖ zur zur 36. StVO-Novelle

Stellungnahme des BSVÖ zur zur 36. StVO-Novelle © BSVÖ
Sicherheit geht vor: Stellungnahme des BSVÖ zur zur 36. StVO-Novelle. Grafik von Verkehrsaufkommen
Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ) begrüßt die neuen Regelungen der 36. StVO-Novelle als wichtigen Schritt hin zu mehr barrierefreier Mobilität. Die Novelle bringt erstmals klare Vorgaben zu Benutzungsbereichen, Ausrüstungspflichten und Promillegrenzen für Mikromobilitätsfahrzeuge und verbessert damit grundsätzlich die Verkehrssicherheit für Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung.
Trotz dieser Fortschritte bleiben jedoch zentrale Sicherheitsaspekte unberücksichtigt. Der BSVÖ sieht weiterhin erheblichen Handlungsbedarf, damit ein wirklich inklusives und sicheres Verkehrsumfeld entsteht. Besonders folgende Punkte werden gefordert:
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Schutz von Blindenleitsystemen:
Gesetzliche Abstellverbote auf Leitlinien, Sanktionen bei Verstößen sowie verpflichtende Kontrollen durch Gemeinden. -
Regelungen zum Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen:
Klare gesetzliche Vorgaben, kommunale Befugnisse zur Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge, baulich und digital gesicherte Abstellbereiche sowie verpflichtendes Geofencing. -
Verpflichtende Sicherheitsprüfung:
Eine einheitliche Schulung für Nutzer:innen von Mikromobilitätsfahrzeugen, einschließlich Verkehrsregeln, Gefahrenwahrnehmung und Informationen zum richtigen Abstellen. -
Sicherheit beim Ausbau von Radwegen:
Aufgrund fehlender akustischer Hinweise und einer oft nicht einheitlichen Ampelschaltung entstehen neue Risiken. Der BSVÖ fordert, dass Fußgängerampeln immer auch den querenden Radweg mitregeln und der Radverkehr während der Grünphase für Fußgänger:innen anhält.
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