BSVÖ Fokus: Katastrophenfälle und Barrierefreiheit in Österreich. Sirenen-Alarm.

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BSVÖ Fokus: Katastrophenfälle und Barrierefreiheit in Österreich. Sirenen-Alarm.
Menschen mit Behinderungen sind im Katastrophenfall benachteiligt und stehen vor mehrfachen Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass im Notfall schnell und verlässlich gewarnt und informiert wird – und dass dies auch barrierefrei geschieht. In Österreich stehen gleich mehrere Warnsysteme auf dem Plan – aber wissen Sie, was zu tun wäre, wenn die Sirene losgeht?
Signal und Information
Zwei große Warnsysteme kommen in Österreich zum Einsatz, wenn es zum Katastrophenfall kommt: Sirenen und der AT-Alert. Beides soll die Bevölkerung möglichst schnell über Gefahr in Kenntnis setzen und Maßnahmen zum Selbstschutz einleiten. Mit dem AT-Alert soll die Bevölkerung per Mobiltelefon erreicht werden – das Warnsystem ergänzt somit ein über 30 Jahre altes und in allen Gemeinden vorhandenes Warn- und Alarmsystem, das aus Zivilschutzsirenen besteht.
8.300 mal alarmbereit
In Österreich stehen mehr als 8.300 Sirenen für den Notfall bereit. Doch nur weil der Alarm losheult, muss man nicht auch wissen, wovor nun konkret gewarnt wird. Ganz grundsätzlich schlagen die Sirenen in folgenden Notfällen an:
- Bevölkerungswarnung
- Strahlenfrühwarnsystem
- Hochwasserwarnung
- Lawinenwarnung
- Unwetterwarnung
- Ozonwarnung
Gleichbleibend, anschwellend, abschwellend?
Wie eine Sirene heult, gibt Auskunft über den konkreten Fall. Folgende drei Sirenenwarnungen sollten allen geläufig sein:
WARNUNG vor einer herannahenden Gefahr – gleichbleibender Dauerton für drei Minuten. Das ist der Zeitpunkt, Informationen einzuholen und Anordnungen zu beachten.
ALARM einer konkret bestehenden Gefahr – auf- und abschwellender Ton für eine Minute. Jetzt gilt es, sich in einen Schutzraum (Innenräume) zu begeben und die über Medien kommunizierten Verhaltensmaßnahmen zu befolgen.
ENTWARNUNG – Gleichbleibender Dauerton für eine Minute
Wer außerhalb von Wien wohnt, kennt außerdem die Sirenenprobe. Wöchentlich ist dann ein 15-sekündiger gleichbleibender Dauerton zu hören.
Sirenensignale werden außerdem als Alarmierung der Feuerwehr eingesetzt. Ein 3x 15 sekündiges Sirenensigal alarmiert die Feuerwehrleute, die sich für den Einsatz sammeln sollen.
Akustische Signale nicht für alle Menschen
Als erste Alarmierung ist das Sirenensignal eine effektive Möglichkeit, möglichst flächendeckend die Bevölkerung zu warnen, dass Gefahr herannaht oder schon da ist. Menschen mit Behinderungen, die akustische Signale nicht wahrnehmen können, fallen allerdings aus der Gruppe der Alarmierten. Aber auch Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Menschen in Spektrum der Neurodiversität haben mitunter Probleme, die akustischen Warnsysteme als solche wahrzunehmen.
Was dem Alarm im Ernstfall folgen soll, ist das Einholen von Informationen. Dies soll, so die Empfehlung, mittels Medien geschehen, also TV, Radio oder Internet – je nachdem, welche Systeme im Notfall funktionieren und verfügbar sind.
Aber auch hier gilt: die gebotene Information muss in barrierefreier Form gegeben werden, damit alle Menschen zugreifen und sich an die Verhaltensmaßnahmen halten können.
Im Notfall planlos?
Damit im Notfall nicht komplettes Chaos herrscht, wäre es wichtig, dass Einsatzkräfte auch auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen geschult sind und wissen, worauf es in der Not ankommt. Etwa, dass in Evakuierungen darauf geachtet wird, notwendige Hilfsmittel mitzunehmen. Langstöcke, Prothesen und lebensnotwendige Medikamente dürfen auch in der größten gebotenen Eile nicht im Katastrophengebiet zurückbleiben.
Weiterführende Links
Weiterführende Informationen zu den verschiedenen Notfall-Maßnahmen und Infoseiten finden Sie unter: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/katastrophenfaelle/2
Warn- und Signalsysteme: https://diehelferwiens.wien.gv.at/zivilschutzsignale
