Testamentspenden: Große Dankbarkeit beim BSVÖ und seine Landesorganisationen
Viele Menschen haben den Wunsch, nach ihrem Ableben etwas zu hinterlassen, das anderen zugutekommt. Um Allerheiligen ist das Andenken an die Verstorbenen besonders präsent. Aber nicht nur dann stellt sich die Frage, wie der letzte Wille für andere zum Segen werden kann. Der BSVÖ gedenkt dieser Tage all denjenigen, die mit ihrer Testamentsspende Inklusion, Teilhabe und Barrierefreiheit förderten und somit dazu beitrugen, die Gesellschaft näher zusammenrücken zu lassen.
Laut Vergissmeinnicht.at, der Initiative für das gute Testament, die auch den Blinden- und Sehbehindertenverband repräsentiert, „können sich mittlerweile 18 von 100 Personen über 40 Jahre vorstellen, den gesamten Nachlass einmal gemeinnützigen Einrichtungen zu vermachen – um 40 % mehr als noch 2018. In der Bundeshauptstadt Wien ist sogar mehr als jede fünfte Person offen für diese Spendenform. Bei einem Vermächtnis für den guten Zweck (Teil der Erbschaft) ist der Zuspruch mit 23 % noch deutlich größer – am höchsten ist die Bereitschaft in Vorarlberg mit 29 %, gefolgt von Wien mit 25 %.“
Das sind gute Neuigkeiten, denn Testamentsspenden unterstützen die Arbeit gemeinnütziger Organisationen und stellen eine wichtige Grundlage zur Finanzierung von Maßnahmen zu Inklusion und Teilhabe dar. In einer Zeit, da Förderungen gestrichen werden und Selbsthilfeorganisationen, Verbände und Vereine durch budgetäre Kürzungen oft vor dem Aus stehen, ist das Eintreffen von Spenden notwendig geworden.
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation in Ihrem Testament bedenken wollen,
- können Sie diese als Alleinerben oder als Miterben gemeinsam mit anderen Organisationen oder Ihnen nahestehenden Personen einsetzen.
- eine oder mehrere Organisationen mit einem Vermächtnis, d. h. z. B. mit einem Sparbuch, einer Immobilie oder Wertpapieren bedenken
- eine oder mehrere Organisationen als Ersatzerben einsetzen. Ein Ersatzerbe kommt dann zum Zug, wenn die von Ihnen als Erbe eingesetzte Person nicht erben kann oder will (z. B. weil sie schon verstorben ist).
Wussten Sie, dass der Staat erbt, wenn kein Testament vorhanden ist und es auch keine gesetzlichen Erb:innen oder Lebensgefährt:innen gibt?
(Mehr Informationen hierzu unter: https://www.vergissmeinnicht.at/gemeinnuetzig-vermachen-oder-vererben/)
Der BSVÖ und seine Landesorganisationen nehmen die Tage um Allerheiligen und Allerseelen zum Anlass, allen Testamentspender:innen zu gedenken. Ihre Zuwendungen finanzieren wertvolle Verbandsarbeit und Projekte, die direkt dem Zweck zugeführt werden, Inklusion zu stiften und blinde und sehbehinderte Menschen in ganz Österreich zu unterstützen, wenn Hilfe gebraucht wird.
Wenn Sie über die Möglichkeiten von Testamentsspenden nachdenken, kontaktieren Sie uns!
Wir sind für Sie da: www.bsv-austria.at
Weiterführende Links und Quellen
Presseaussendung Vergissmeinnicht.at vom 23.10.2025
Initiative Vergissmeinnicht.at: https://www.vergissmeinnicht.at/gemeinnuetzig-vermachen-oder-vererben/

