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BSVÖ Fokus: Blindenführhunde. Bitte arbeiten lassen.

  • Bsvö im Fokus © BSVÖ

Blindenführhunde haben eine eigene Anziehungskraft. Viele Menschen reagieren mit Neugierde auf sie, loben oder stellen Fragen. Manche beginnen, sie zu streicheln und wieder andere versuchen sogar, ihnen schnell ein Leckerli zuzuschieben. Aber alle Hundebegeisterung in Ehren – damit die sichere Mobilität blinder Menschen nicht gefährdet ist, soll auch der Führhund seine Arbeit ohne Ablenkungen machen können. Wir haben die Dos und Don’ts im Umgang mit Blindenfürhunden im letzten Teil unserer Fokus-Reihe zusammengefasst!

Einmal Bauchkraulen? Bitte nicht streicheln!

Ja, wir verstehen es schon: es ist verführerisch, den goldigen Kopf eines Golden-Retrievers zu tätscheln oder dem schokobraunen Labrador den Rücken zu kraulen; aber auch, wenn ein Blindenführhund die Ruhe in Person zu sein scheint und während Wartephasen freundlich in die Welt blickt, bedeutet das leider nicht, dass er auch Streicheleinheiten kassieren soll. Ein Führhund im Dienst muss sich auf seinen Menschen konzentrieren können und soll dabei nicht abgelenkt werden. Erst wenn das Führgeschirr abgenommen wird und der Hund in die Freizeit entlassen wird, steht Spielen und Bauchkraulen am Plan.

Achtung, Achtung. Bitte nicht im Weg stehen

Blindenführhunde suchen nach sicheren Wegen, damit sie und ihre Menschen unbeschadet ans Ziel kommen. Wenn Sie bemerken, dass sich ein Führhundegespann nähert, weichen Sie bitte nach Möglichkeiten aus und lassen sie es passieren. Auch in engen Öffis oder in Gebäuden gilt: Bitte nach Möglichkeiten den Weg frei machen und Abstand halten.

Wursti? Bitte nicht füttern

Muss es extra gesagt werden? Führhunde (fremde Hunde generell) sollen nicht gefüttert werden. Leider kommt das immer wieder vor. Führhunde sind in mehrfacher Hinsicht sehr wertvoll. Wird ein Hund aufgrund falschen Futterts krank, kann das für seine Menschen drastische Auswirkungen haben. Und das will ja wirklich niemand riskieren.

Ich muss nicht draußen bleiben – Bitte reinlassen

Assistenzhunde haben bestimmte Zugangsrechte zu Räumen und Orten, zu denen „normale“ Haushunde nicht zugelassen werden. Solange keine hygienische Bedenken bestehen, sollen Menschen mit ihren Führhunden eingelassen werden.

Taxi Taxi, bitte mitnehmen!

Assistenzhunde müssen mitbefördert werden. Das gilt für Öffis und Bahnen ebenso wie für Taxis. Sollte bei der fahrenden Person kein begründet ein Einwand gegen die Mitnahme bestehend (Asthma oder Hundeallergie), sollten Hund und Mensch ans Ziel gebracht werden.

Fragen? Gerne mit Menschen reden

Menschen, die sich für Blindenführhunde interessieren, können, sofern es die Situation zulässt, den Kontakt zu den Menschen suchen und ihre Fragen stellen. Aber auch hier gilt: Einschätzen, ob die Situation ein kurzes Gespräch zulässt, oder ob das Führhundegespann dadurch aus dem Konzept gebracht wird.

Angebunden? Kein Leinen- und Beißkorbzwang

Assistenzhunde genießen in verschiedenen Hinsichten einen Sonderstatus. Dazu gehört auch, dass sie nicht an die Leinen- oder Beißkorbpflicht gebunden sind.

Der will nur spielen? Keine Angst vor Führhunden

In der Regel sind Führhunde sehr wohlerzogene und ausgeglichene Gefährt:innen, die auf ihre Menschen konzentriert sind und strikt ihrer Arbeit nachgehen. Sie sind weder aggressiv noch weisen sie einen großen Spiel- oder Jagdtrieb auf. Aber natürlich kann es vorkommen, dass sich ein Hund erschreckt oder aus erlittenen Schmerzen heraus zuschnappt. In der Regel aber gilt: Sie brauchen keine Angst vor Führhunden zu haben. Diese werden sich aller Wahrscheinlichkeit nach ruhig und unauffällig verhalten und ganz Ohr sein, ob ihre Menschen ihre Hilfe benötigen oder sie ein kurzes Schläfchen einlegen können…

Weiterführende Links

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Landesorganisation zu Fördermöglichkeiten und dem Anschaffungsprozess von Blindenführhunden. Wenn Sie schon Hundebesitzer:in sind, finden Sie in Ihren Landesgruppen Angebote zu gemeinsamen Ausflügen, Schulungen und Thementagen!

Alle Landesorganisationen des BSVÖ: www.bsv-asutria.at

Blinden- und Sehbehindertenverband Kärnten: Kärnten

Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich: Oberösterreich

Blinden- und Sehbehindertenverband Salzburg: Salzburg

Blinden- und Sehbehindertenverband Steiermark: Steiermark

Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol: Tirol

Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg: Vorarlberg

Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, Niederösterreich und Burgenland: Wien, Niederösterreich und Burgenland

 

 

 

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