BSVÖ im Fokus: Blindenführhunde. Dackel, Dogge, Dalmatiner?
Er ist eins der bekanntesten Attribute neben Langstock, dunkler Brille und Armschleife, die blinde und stark sehbehinderte Menschen im Alltag auch für Laien erkennbar machen: Der Blindenführhund. Für seine Menschen aber ist der Hund weit mehr als bloßes Hilfsmittel. Er ist Partner auf viele Jahre und eine Unterstützung zur selbstbestimmten Mobilität im Alltag. Im BSVÖ Fokus des Monats wollen wir es genau wissen: Was macht einen Hund eigentlich zum Blindenführhund? Was ist notwendig, damit man selbst einen Blindenführhund bekommt? Und kann der eigene Dackel Wasti auch zum Führhund ausgebildet werden? Das und vieles mehr erfahren Sie im BSVÖ Fokus-Thema „Blindenführhunde“!
Vierbeiner mit Sonderstatus
Gleich vorweg: ein Blindenführhund unterscheidet sich vom gemeinen Wauz dadurch, dass er, sobald er alle Prüfungen durchlaufen hat, im Behindertenpass seines Menschen als offizieller Assistenzhund eingetragen wird und somit auch gesetzlich anerkannt ist. Das bringt besondere Rechte ein: Assistenzhunde haben besondere Zutrittsrechte und dürfen ihre Menschen laut Gesetz auch an Orte begleiten, wo andere Hunde nicht mitgenommen werden dürfen. Dazu zählen z.B. Supermärkte, Theater, Hotels, Restaurants, Amtsgebäude, Ordinationen und sogar zum Teil Krankenhäuser. Außerdem sind sie von der Leinen und Maulkorbpflicht befreit. In der Praxis erfahren Mensch-Hund-Gespanne aber oft Diskriminierung und dürfen, auch wenn es gesetzlich festgehalten ist, gewisse Dienstleistungen dennoch nicht in Anspruch nehmen oder Orte nicht betreten. Vor allem bei der Mitnahme in Taxis kommt es regelmäßig zu Ablehnung.
Schulbank drücken
Offiziell zählt der Blindenführhund also zu den Assistenzhunden, zu denen auch Signalhunde und Servicehunde gehören. Damit ein Blindenführhund diesen besonderen Status erhält und im Behindertenausweis eingetragen werden kann, muss er ein gemeinsames Gutachten von Sachverständigen erfolgreich bestehen.
Bevor ein Hund diesen wichtigen Job übernehmen darf, absolviert er eine lange und intensive Ausbildung. Dabei erlernen Blindenführhunde eine beeindruckende Anzahl von akustischen Kommandos – sogenannten Hörzeichen. Dabei lernt er nicht nur, Hindernisse zu umgehen und sicher über Straßen zu führen, sondern vor allem, seinem Menschen mehr Selbstbestimmung und Mobilität zu ermöglichen. Für blinde und stark sehbehinderte Menschen bedeutet das ein großes Stück Freiheit im Alltag.
Die rechtlichen Grundlagen für Blindenführhunde sind im Bundesbehindertengesetz § 39a festgelegt – dort ist genau geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Rechte Mensch und Hund haben. So wird sichergestellt, dass diese besonderen Helfer ihre Aufgabe bestmöglich erfüllen können – und dass sie als das anerkannt werden, was sie sind: unverzichtbare Begleiter fürs Leben.
Weiterführende Links
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Landesorganisation zu Fördermöglichkeiten und dem Anschaffungsprozess von Blindenführhunden. Wenn Sie schon Hundebesitzer:in sind, finden Sie in Ihren Landesgruppen Angebote zu gemeinsamen Ausflügen, Schulungen und Thementagen!
Alle Landesorganisationen des BSVÖ: www.bsv-asutria.at
Blinden- und Sehbehindertenverband Kärnten: Kärnten
Blinden- und Sehbehindertenverband Oberösterreich: Oberösterreich
Blinden- und Sehbehindertenverband Salzburg: Salzburg
Blinden- und Sehbehindertenverband Steiermark: Steiermark
Blinden- und Sehbehindertenverband Tirol: Tirol
Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg: Vorarlberg
Blinden- und Sehbehindertenverband Wien, Niederösterreich und Burgenland: Wien, Niederösterreich und Burgenland