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BSVÖ: Behördengänge digital & die ID-Austria – was uns die smarte Zukunft bringt

  • Digitalisierung © BSVÖ

Wer früher Amtswege vor sich hatte, musste oft einiges an Zeit und Geduld mitbringen, sich durch Formulare und Anträge arbeiten und an verschiedenen Türen warten, um Stempel, Bewilligungen und Bestätigungen zu erhalten. Inzwischen soll die Digitalisierung dafür sorgen, dass Arbeitsprozesse vereinfacht und erleichtert werden und dass Bürger:innen niederschwellig ans Ziel kommen – und das mit nur wenigen Klicks. So weit, so gut. Aber kann die Barrierefreiheit mithalten?

Die Zukunft wird smart.

Das Ziel ist klar: Digitalisierung soll Österreichs Wettbewerbsfähigkeit stärken und bestehende Verwaltungsprozesse vereinfachen. Es wird auf Innovation und KI-gestützte Prozesse gesetzt, auf Smart-Government-Services und auf den Ausbau einer entsprechenden Infrastruktur, um im globalen Rennen der Digitalisierung nicht zurückzubleiben und Österreich als Digitalstandort attraktiv zu gestalten.

Vom Amtshaus auf den Bildschirm

Für Bürgerinnen kann die Verlagerung vieler Verwaltungsprozesse in den digitalen Raum eine Erleichterung darstellen – vorausgesetzt, dass sie hierfür die notwendige digitale Erfahrung und auch das vorausgesetzte Endgerät haben. Wer ohne PC oder Smartphone unterwegs ist, bleibt zwar nicht alternativlos zurück (es kann weiterhin der Weg ins Amt und direkt zu den Behörden gewählt werden), muss hier aber oft größere Hürden in Kauf nehmen.

Smarte Zukunft für alle?

Offizielle Webseiten und Applikationen (z. B. von Ministerien, öffentlichen Einrichtungen, Behörden und Institutionen) müssen sich an die Webstandards digitaler Barrierefreiheit halten, wie sie im Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) verzeichnet sind. Seit dem 23.9.2020 haben sich öffentliche Stellen dazu verpflichtet, der internen Norm WCAG 2.1 (Level AA) zu folgen.
Laut der darin definierten Prinzipien muss Folgendes für Webseiten und mobile Applikationen gelten:

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit
  • Robustheit

Sollten Prinzipien verletzt werden und Rückmeldungen nicht erfüllt, so besteht die Möglichkeit, sich an die Beschwerdestelle zu wenden.

Praxistest ID Austria

Je komplexer eine Webseite oder Applikation ist, desto aufwendiger wird es auch, sie barrierefrei für alle Nutzer:innen zu gestalten. Im Falle der erst kürzlich neu eingeführten ID Austria, die es als digitale Identitätsplattform Bürger:innen ermöglicht, sich online zu identifizieren, hat Handysignatur und Bürgerkarte abgelöst. Die Nutzung erfolgt mittels App, die auf den eigenen Endgeräten installiert und mit Passwörtern ausgestattet werden muss.

Da es sich hierbei um eine Applikation handelt, die den Zugriff auf sehr wichtige Daten und Services erlaubt, sind ihre Sicherheitsmechanismen entsprechend komplex angelegt. Für Nutzer:innen mit geringerer digitaler Erfahrung kann der Installationsprozess und das Erstellen eines Passwortes ebenso herausfordernd werden wie das Zurechtfinden innerhalb der App. Das wurde dem BSVÖ auch von vielen Nutzer:innen unterschiedlicher Altersklassen gemeldet. Viele gaben an, sich nur mit sehender Unterstützung navigieren zu können und keinen Überblick über die Möglichkeiten der App zu haben. In einigen Fällen kam es so weit, dass der Zugriff auf notwendige Verwaltungsprozesse nicht bewerkstelligt werden konnte und das Nutzer:innenerlebnis ein höchst negatives war - die User:innen fühlten sich überfordert und hilflos. Erst durch technische Unterstützung durch die Mitarbeiter:innen der Landesorganisationen weitergeholfen werden. Eine selbstbestimmte Nutzung wird voraussichtlich aber auch weiterhin nicht möglich sein.

Blinde und sehbehinderte Personen, die die App nutzen wollen, können dies in der Theorie barrierefrei bewerkstelligen – aber Achtung, der Installationsprozess setzt doch einiges an digitaler Kompetenz voraus und kann unter Umständen auch ein zweites Endgerät einbinden. Für Screenreader-Nutzer:innen bestehen momentan noch kleinere Inkonsequenzen in der Bezeichnung von Navigationselementen, außerdem führt das Fehlen von Zwischenüberschriften teilweise zu einer erschwerten Navigation.

Rückmeldung ans Ministerium durch den BSVÖ

Alle in einem Testlauf erkannten Verbesserungspotentiale wurden vom BSVÖ an die zuständige Stelle kommuniziert, damit rasch auf die erschwerte Bedienung für blinde und sehbehinderte Nutzer:innen reagiert werden kann. Dort wurde auch schon auf die eingegangene Stellungnahme reagiert - es werden nun Optionen geprüft, das Nutzer:innenerlebnis für blinde und sehbehinderte Menschen zu verbessern. 

Digitalisierung ist gut, Inklusion ist besser.

Damit auch in einer digitalisierten Zukunft alle Bürger:innen chancengleich teilhaben und Verwaltungsprozesse gleichermaßen niederschwellig durchlaufen können, ist es notwendig, in der Entwicklung, Planung und Umsetzung digital basierter Innovationen alle Nutzer:innen mitzudenken. Nicht alle Bürger:innen verfügen über die notwendigen Endgeräte, die Erfahrung im digitalen Raum oder Ressourcen, um KI-gestützte, smarte Verwaltungssysteme auch nutzen zu können. Solange Alternativen zur Verfügung stehen, können auch Menschen ohne Smartphone ihre Behördengänge erledigen, auch wenn es einen Mehraufwand bedeutet. Dennoch muss darauf geachtet werden, dass digitale Zugänge nicht nur barrierefrei, sondern im besten Fall auch intuitiv und so niederschwellig wie möglich gestaltet sind, damit möglichst viele Nutzer:innen auch vom Digitalisierungskuchen naschen können und keine Exklusion erfahren.

Weiterführende Links

Digital Austria: https://www.digitalaustria.gv.at/

Startseite ID Austria: https://www.id-austria.gv.at/de

 

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