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Elektro- und Hybridfahrzeuge – Der aktuelle Stand

Welche Schritte wurden gesetzt, um die Sicherheit von blinden und sehbehinderten Menschen im Straßenverkehr zu verbessern?

Die Hörbarkeit von Elektro- und Hybridfahrzeugen ist ein schwieriges Thema, das den Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich sowie seine Partner auf nationaler wie internationaler Ebene seit Jahren beschäftigt. Gemeinsam mit dem Komitee für Mobilität sehbeeinträchtigter Menschen Österreichs, der Europäischen Blindenunion (EBU) und der Weltblindenunion (WBU) setzen wir uns dafür ein, dass geräuschlose Fahrzeuge mit einem angemessenen akustischen Warnsignal ausgestattet werden, das ihre Wahrnehmbarkeit jederzeit ermöglicht. Dabei konnten insbesondere in den letzten zwei Jahren große Fortschritte erzielt werden.

Die internationale Ebene

Im März 2016 verabschiedeten die Vereinten Nationen, genauer die UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE), die Verordnung 138, welche konkrete Anforderungen an akustische Warnsignale für Elektro- und Hybridfahrzeuge festschreibt. Seitdem ist der verpflichtende Einbau von derartigen Warnsignalen – AVAS genannt – für Autoproduzenten in 50 Ländern vorgeschrieben. Ende 2016 einigten sich die Verhandlungspartner dann darauf, einen vom Fahrzeuglenker zu aktivierenden Pause Schalter für das Warngeräusch zu verbieten. Mit Ende 2017 wird ein solcher Schalter offiziell verboten sein; das akustische Warnsystem kann dann also nicht mehr beliebig an- oder abgestellt werden. Damit wurde ein weiterer großer Schritt in Richtung Wahrnehmbarkeit von Elektro- und Hybridfahrzeugen und somit für die Sicherheit von blinden und sehbehinderten Menschen im Straßenverkehr getan.

Die europäische Ebene

Und auch die Europäische Union hat ihre Verordnung 540/2014 entsprechend angepasst; ein AVAS ist damit auch auf EU-Ebene in Elektro- und Hybridfahrzeugen zwingend einzubauen, allerdings erst ab Juli 2019 und nur für neue Fahrzeugtypen. Erst mit Juli 2021 müssen alle neuen Fahrzeuge mit einem Warnsignal ausgestattet sein. Selbstverständlich können die Produzenten schon jetzt ein solches einbauen – BMW, Rèno und Mercedes gehen hier bereits mit gutem Beispiel voran.

Was den vorgeschriebenen Geräuschpegel des Warnsignals betrifft bedarf es jedoch noch dringende Änderungen. Zurzeit ist ein AVAS mit einer Lautstärke von 56 Dezibel bei einer Geschwindigkeit von 20 km/h ausreichend. Hier arbeiten WBU und EBU aktiv an der Einführung von höheren Richtwerten, da ein Geräuschpegel der so deutlich leiser ist als jener von herkömmlichen Verbrennungsmotoren kaum als ausreichendes Warnsignal fungieren kann. Um den geeigneten Geräuschpegel des Warnsignals in verschiedenen Situationen herauszufinden – also etwa auch im Stehen oder beim langsamen Anfahren des Fahrzeuges – wurde in Dresden eine umfangreiche Studie in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband durchgeführt, deren Ergebnisse wir in Kürze veröffentlichen werden.

Der Pause Schalter ist zwar in der EU Verordnung nach wie vor als Option festgeschrieben, soll aber demnächst ebenfalls offiziell verboten werden. Auch hier bemüht sich die Europäische Blindenunion für eine möglichst rasche Anpassung des Gesetzes.

Langsam auf dem richtigen Weg

Alles in allem lässt sich also sagen, dass wir uns in dieser komplexen Problematik, die nur auf internationaler Ebene sinnvoll geregelt werden kann, in die richtige Richtung bewegen. Nichtsdestotrotz wird es weiterhin einiger Anstrengungen bedürfen um die Entscheidungsträger möglichst rasch zur Annahme und Umsetzung der zentralsten Regelungen zu bringen, die für die Sicherheit aller Menschen im Straßenverkehr so zentral sind. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass Elektro- und Hybridfahrzeuge in Unfälle mit Fußgängern verwickelt sind, ist laut einer Studie der  britischen  Organisation Guide Dog um 40 % höher als bei anderen Fahrzeugen. Elektro- und Hybridfahrzeuge sind somit nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen, sondern für alle Verkehrsteilnehmer eine Gefahr, die aber durch die richtigen Maßnahmen wesentlich verringert werden kann.

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