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BSVÖ: Ein Hoch auf die Schnauze! Internationaler Führhundetag

  • Blindenführhunde © BSVÖ

Sie sind schwarz, braun, blond, hüfthoch, kniehoch, kurzschnauzig, lockig, hängeohrig oder blauäugig. Eines aber haben sie alle gemein: Als Blindenführhunde sorgen sie für sichere und selbstbestimmte Mobilität ihrer Menschen.


Gleich zweimal im Jahr wird ein Tag zu Ehren der Blindenführhunde gefeiert: am 29. Jänner (Tag des Blindenführhundes) und am letzten Mittwoch im April (international guide dog day). Und seien wir uns ehrlich: Eigentlich sollten die Vierbeiner jeden Tag gefeiert werden!

Mehr als ein Kuscheltier

Blindenführhunde sind waschechte Arbeitstiere. In einer langwierigen Ausbildung lernen sie, auf ihre Menschen achtzugeben und sichere Wege zu finden. Eine Vielzahl an Kommandos ist ihnen vertraut, und sie reagieren, wenn sie im Einsatz sind, nicht auf Ablenkungen, sondern konzentrieren sich pflichtbewusst auf ihre Aufgaben. Damit das klappt, ist neben der Schulung auch eine Zusammenführung des Mensch-Hund-Teams notwendig, in der die Teamfähigkeit abgeprüft wird. Erst nach der Absolvierung einer positiven Teambeurteilung bei der Prüfstelle als Assistenzhund gemäß § 39a BBG wird ein Hund als offizieller Assistenzhund anerkannt.

Zu den Assistenzhunden zählen Blindenführhunde, Signalhunde und Servicehunde. Die rechtlichen Details rund um Blindenführhunde sind im Bundesbehindertengesetz §39a festgehalten.

Der Weg zum Blindenführhund

Wer selbst einen Blindenführhund an seiner Seite wissen will, kann sich u. a. an eine Ausbildungsstelle wenden, die sich auf die Ausbildung von Blindenführhunden spezialisiert hat und die sich vertraglich zur Qualitätssicherung verpflichtet hat. Wer eine Behinderung von mindestens 50 Prozent hat, kann sich um Förderungen bemühen, wenn der Hund für die Arbeit und zur Erhöhung der Mobilität benötigt wird. Was die tatsächliche Finanzierung betrifft, hängt diese von mehreren Faktoren ab, so auch davon, ob man arbeitstätig ist. Aber auch nicht berufstätige Personen können die Anschaffung eines Assistenzhundes aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung beantragen und dabei in Höhe von bis zu 6.000 Euro gefördert werden. Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderungen aus öffentlicher Hand.

Erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Landesorganisation nach Förderoptionen!

 

Weiterführende Informationen

Für erste Fragen wenden Sie sich an Ihre Landesorganisation. Sie finden Ihre Erstanlaufstelle: www.bsv-austria.at

Blindenführhundegremium des BSVÖ: Hundereferat@blindenverband.at  

Zum Einlesen empfiehlt sich auch: https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/rehabilitation/Assistenzhund.html

 Prüf- und Koordinierungsstelle Assistenzhunde: https://www.vetmeduni.ac.at/assistenzhunde

Österreichisches Assistenzhunde-Zentrum: http://www.assistenzhunde-zentrum.at/

Förderungen:

 

 

 

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