Formular für Anfragen

Newsletter Anmeldung

BSVÖ am 1. Mai 2025: „Ich möchte einfach nur meine Arbeit machen können“- Arbeit ist Grundrecht

  • tag der Arbeit © BSVÖ

Wer eine hat, beschwert sich in manchen Fällen oft darüber. Wer keine hat, wünscht sich oft nichts mehr, als endlich doch eine zu bekommen. Die Rede ist natürlich von: Arbeit. Während durch wirtschaftliche und politische Unsicherheit auch die allgemeine Arbeitslosigkeit steigt, sind Personen mit Behinderungen in besonderem Maße von Arbeitslosigkeit und Chancenungleichheit am ersten Arbeitsmarkt betroffen. Das muss sich ändern.

Im März 2025 hatte die Arbeitslosigkeit in Österreich, das sich im dritten Rezessionsjahr befindet, die Vorjahre im Vergleich überholt. Insgesamt 316.347 Menschen waren beim AMS arbeitslos gemeldet. In Kombination mit den 80.726 Personen, die an Berufsschulungen teilnahmen, ergibt das 27.433 Personen mehr, die sich nicht in einem Dienstverhältnis befinden, als im Vergleichszeitraum vor einem Jahr.

Für Menschen mit Behinderungen ist es in diesem Umfeld besonders schwer, in ein gutes und erfüllendes Dienstverhältnis zu treten.

„Man will nicht einfach nehmen müssen, was irgendwie passt“, meint der schwer sehbehinderte Gerhard K. „Aber irgendwann ist man an dem Punkt, wo man bereit ist, jede Arbeit anzunehmen. „Nur um die Sicherheit zu haben, wieder eigenes Geld zu verdienen.“ 

Gerhard hatte eine Ausbildung zum Elektriker, sein Sehvermögen verschlechterte sich aber in den letzten Jahren so stark, dass er umschulen musste. Seinen alten Job konnte er nicht mehr ausführen, dafür lernte er sich im Bereich der IT ein. Auch hier fand er bald passende Jobs, aber einstellen wollte ihn niemand.

„Ich bin unter den verschiedensten Ausreden abgewiesen worden. Zu alt, Wohnort zu weit entfernt, angeblich die falschen Qualifikationen. Das Team war auf einmal doch voll besetzt, dann wieder wurde die Stelle nicht mehr ausgeschrieben oder man hatte sich doch schon für jemand anderen entschieden“, erinnert sich Gerhard. „Offiziell ist nie meine Sehbehinderung als Grund genannt worden. Ich bin mir aber sicher, dass es für die meisten Arbeitgeber daran gelegen hat.“

Eine Person aufgrund ihrer Behinderung von der Arbeit auszuschließen, auch wenn diese im Rahmen der Anforderungen problemlos ausgeführt werden könnte, ist eine schwerwiegende Diskriminierung.

Das Recht auf Arbeit – und auch auf freie Berufswahl und Sicherung der menschlichen Würde gehört dazu. In Österreich gilt das Diskriminierungsverbot in der Arbeitswelt. Das wird im Behinderteneinstellungsgesetz geregelt. Das Verbot gilt im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses und in der sonstigen Arbeitswelt, also auch in der Berufsberatung oder der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Wer sich diskriminiert fühlt, hat die Möglichkeit, Klage auf Schadensersatz oder auf Beseitigung des diskriminierenden Zustands bzw. auf Kündigungsanfechtung zu erheben.

„Ich möchte einfach nur meine Arbeit machen können“, sagt Gerhard K., der sich aktiv an Weiterbildungen interessiert und täglich nach Jobangeboten sucht. „Aber der Arbeitsmarkt ist weder chancengleich noch fair für Menschen mit Behinderungen.“

Der BSVÖ setzt sich in ganz Österreich dafür ein, dass blinde und sehbehinderte Menschen einen barrierefreien und chancengleichen Zugang zum Arbeitsmarkt haben und dass Berufsfelder dahingehend erweitert werden, auch Menschen mit Behinderungen vollwertig als Arbeitskräfte einsetzen zu können. Dazu gehört neben einer bedarfsorientierten und qualitätsvollen Grundbildung auch ein Bildungssystem, das Talente fördert und eine individuelle Berufsorientierung zulässt.

Erkundigen Sie sich in Ihrer Landesorganisation nach Bildungsoptionen und nach Sozialberatungsterminen, wenn Sie mehr zum Thema Weiterbildung und Arbeit für blinde und sehbehinderte Menschen erfahren wollen.

 

Weiterführend

Landesorganisationen des BSVÖ: www.bsv-austria.at

Beratung der Arbeiterkammer Übersicht: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/arbeitundbehinderung/index.html

Arbeitslosigkeit März 2025: https://arbeitplus.at/statistiken/entwicklung-arbeitslosigkeit-aktuelles-monat/

Diskriminierungsverbot: https://www.usp.gv.at/themen/mitarbeiter-und-gesundheit/einstellung-mitarbeiter-und-arten-der-beschaeftigung/weitere-informationen-zu-arbeit-und-behinderung/diskriminierungsverbot-in-der-arbeitswelt.html

Schutzbestimmungen für begünstigte behinderte Personen

https://www.usp.gv.at/themen/mitarbeiter-und-gesundheit/einstellung-mitarbeiter-und-arten-der-beschaeftigung/weitere-informationen-zu-arbeit-und-behinderung/schutzbestimmungen.html

 

zurück